Der Ganztag geht an den Start
Der erste Schultag ist für die Schülerinnen und Schüler immer etwas Besonderes. Diesmal kommt eine bildungspolitische Premiere hinzu: Erstklässlerinnen und Erstklässler haben erstmals einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser kann durch Unterricht an einer Ganztagsgrundschule, durch ergänzende Betreuungsangebote oder durch eine Kombination aus beidem erfüllt werden. Diesen zu gewährleisten, ist für die Städte und Gemeinden im Land angesichts der vielerorts angespannten Finanzlage eine Herausforderung. Denn dafür müssen neue Strukturen geschaffen und bestehende Angebote ausgebaut werden. Was bedeutet das konkret für die Kommunen – und wie bewältigen Städte und Gemeinden den Ganztag vor Ort?
Wie viele Schülerinnen und Schüler starten in Baden-Württemberg ins neue Schuljahr?
Wie groß die Herausforderung wird, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Da es grundsätzlich den Eltern freisteht, die Angebote der Ganztagsbetreuung zu nutzen, ist noch nicht klar, wie viele Kinder am Ende tatsächlich neu betreut werden müssen. Klar ist aber: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Land steigt derzeit weiter – und zugleich wächst in den kommenden Jahren die Zahl der Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Denn ab dem Schuljahr 2026/27 gilt dieser zunächst für Kinder der Klassenstufe 1 in Grundschulen und in den Sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen, anschließend kommt jährlich eine weitere Klassenstufe hinzu, bis schließlich alle vier Klassenstufen umfasst sind.
Rund 111.400 Kinder starten in diesem September in Baden-Württemberg ihre Schullaufbahn – etwas weniger als im Vorjahr. Insgesamt werden rund 1,18 Millionen Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen besuchen. Das sind knapp 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein an den Grundschulen werden knapp 436.000 Kinder erwartet, ein Plus von 2,1 Prozent. Bereits in den vergangenen fünf Jahren ist die Schülerzahl um rund 68.000 gewachsen.
Welche Rolle spielt der Ganztag in Baden-Württemberg an weiterführenden Schulen?
Für knapp 88.800 Kinder beginnt zugleich ein neuer Abschnitt ihrer Schullaufbahn: Sie wechseln von der Grundschule auf eine öffentliche weiterführende Schule. Rund 40 Prozent von ihnen gehen in Baden-Württemberg auf ein Gymnasium, 37 Prozent auf eine Realschule, knapp 18 Prozent auf eine Gemeinschaftsschule und gut fünf Prozent auf eine Haupt- oder Werkrealschule. Hinsichtlich der Entwicklung haben Real- und Gemeinschaftsschulen zunehmende Zahlen, bei Haupt- und Werkrealschulen nehmen sie weiter ab. Gymnasien bleiben trotz der neuen verbindlicheren Aufnahmevoraussetzungen die am häufigsten gewählte weiterführende Schulart.
Auch dort spielt der Ganztag bereits eine Rolle. Gemeinschaftsschulen sind in den Klassenstufen 5 bis 10 verbindliche Ganztagsschulen. Auch Realschulen und Gymnasien können Ganztagsangebote machen; anders als an Gemeinschaftsschulen gehört der verbindliche Ganztag dort aber nicht grundsätzlich zum Schulmodell. Das Land fördert Betreuungsangebote für Schulkinder der Sekundarstufe I.
Welche Chancen bietet der Ganztag für die Bildung?
Der Start ins neue Schuljahr fällt in eine Zeit, in der die Qualität von Bildung intensiv diskutiert wird. Die PISA-Studie 2025 zeigt für Deutschland weiter schwache Ergebnisse, besonders beim Lesen: Rund ein Drittel der 15-Jährigen erreicht nicht das grundlegende Kompetenzniveau. Baden-Württembergs neuer Kultusminister Andreas Jung sprach von einem „Tiefschlag für Deutschland“. Besonders der enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg müsse, so Jung, Sorge bereiten. Entscheidend sei, dass alle Kinder am Ende der Grundschule sicher lesen, schreiben und rechnen können.
Mit dem Ausbau des Ganztags verbinden sich dahingehend durchaus bildungspolitische Erwartungen, die hier eine Verbesserung erzielen sollen. Der Ganztag kann für viele mehr sein als eine Antwort auf den Betreuungsbedarf berufstätiger Eltern und auch einen pädagogischen Mehrwert bringen. Jung sieht in einer stärkeren „Nachmittagsbildung“ etwa einen möglichen Beitrag zu mehr Chancengleichheit. Ähnlich argumentiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. „Ein guter Ganztag, in dem Bildung nicht um 12 Uhr endet, kann Kinder besser fördern“, sagt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.
Was bedeutet der Ganztag für die Kommunen vor Ort?
Ob der Ganztag diese Erwartungen erfüllen kann, bleibt abzuwarten. Zunächst müssen vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Zwar richtet sich der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes formal gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden also grundsätzlich gegen die Landkreise. Bei der praktischen Umsetzung kommt den Städten und Gemeinden aber eine zentrale Rolle zu: Als Träger der Grundschulen bauen sie schulische Ganztagsangebote und die bereits bestehenden Betreuungsangebote weiter aus.
Mehr Betreuungszeit bedeutet dabei auch zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Es braucht ausreichend Personal, geeignete Räume und Angebote für die zusätzlichen Stunden sowie Freizeit- und Bewegungsangebote. Auch Kooperationen mit Vereinen und anderen Partnern vor Ort, die den Ganztag unterstützen können, müssen organisiert, räumlich ermöglicht und finanziert werden.
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Bewegung, Bildung und Betreuung: Wie Kommunen und Sportvereine den Ganztag gemeinsam gestalten und dabei Bewegung fest im Alltag der Kinder verankern können, zeigt der Artikel „Bewegung, Bildung und Betreuung“.
Jugendherbergen als kommunale Partner: Welche Unterstützung Jugendherbergen bei Ferienangeboten und ganztägiger Betreuung anbieten möchten, lesen Sie in „Jugendherbergen wollen Partner der Kommunen werden“.
Eine besondere Herausforderung sind die Ferien. Denn auch in dieser Zeit müssen Betreuungsangebote personell und räumlich organisiert werden, und zwar bei entsprechender Nachfrage im Umfang von 8 Zeitstunden an 5 Tagen pro Woche in maximal 10 Ferienwochen. Der Gemeindetag sieht in einer aktuellen Stellungnahme vor allem bei den Angeboten, mit denen der Rechtsanspruch während der zehn Ferienwochen erfüllt werden soll, noch besonderen Ausbaubedarf.
Zugleich trifft der zusätzliche Raumbedarf auf eine Bildungsinfrastruktur, bei der vielerorts ohnehin Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht. Gerade bei Schulgebäuden ist der Investitionsstau groß. Zusätzliche Räume zu schaffen und bestehende Gebäude entsprechend anzupassen, braucht zudem Zeit. Der Gemeindetag unterstreicht die Dimension der Aufgabe: „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung zählt zu den größten kommunalen Bildungs- und Infrastrukturvorhaben der kommenden Jahre.“ Fachkräftemangel, lange Planungs- und Bauzeiten und die zunächst unzureichende Finanzierung durch den Bund hätten die Umsetzung erschwert. Hinzu komme inzwischen die angespannte Finanzlage der Kommunen.
Wie gut sind die Kommunen in Baden-Württemberg auf den Ganztag vorbereitet?
Dennoch haben die Städte und Gemeinden die Aufgabe angenommen und arbeiten teils seit Jahren daran, die Voraussetzungen für die Erfüllung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs zu schaffen. Der Gemeindetag zeigt sich für das erste Jahr daher vorsichtig zuversichtlich: „Für das Schuljahr 2026/27 ist davon auszugehen, dass ausreichend Betreuungsplätze entsprechend der Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können.“ Ein einheitliches Bild gebe es allerdings nicht. Während manche Kommunen den erwarteten Bedarf mit ihren bestehenden oder bereits ausgebauten Angeboten decken könnten, zeichneten sich andernorts punktuelle Engpässe ab.
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Wie gelingt der Ganztag vor Ort? Konkrete Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele aus Kommunen finden Sie im Beitrag „Wie gelingt der Ganztag?“.
Ferienbetreuung gemeinsam organisieren: Drei Gemeinden im Landkreis Biberach zeigen, wie sich ein flexibles Angebot durch interkommunale Zusammenarbeit umsetzen lässt. Mehr dazu in „Fair, flexibel, machbar und gemeinsam“.
Warum ist die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung schwer planbar?
Wie groß der Bedarf tatsächlich sein wird, lässt sich allerdings nur schwer vorhersagen. Belastbare landesweite Zahlen zum Verhältnis von Angebot und Nachfrage gibt es bislang nicht. „Viele Familien werden erst dann entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen, wenn es tatsächlich zur Verfügung steht“, erklärt der Gemeindetag. Hinzu komme, dass neue Rechtsansprüche selbst zusätzliche Nachfrage erzeugen könnten. Das erschwere die Bedarfsplanung.
Zunächst gilt der Rechtsanspruch nur für Erstklässler und muss für sie vorrangig erfüllt werden. Der Gemeindetag geht allerdings davon aus, dass die Städte und Gemeinden weiterhin alle Grundschulkinder und deren Betreuungsbedarf im Blick behalten. In den kommenden Jahren wächst die Herausforderung ohnehin weiter: Bis 2030 wird der Anspruch schrittweise auf alle vier Klassenstufen ausgeweitet. Damit steigt nach Einschätzung des Verbands auch der Bedarf an Personal, Räumen und Finanzmitteln. Gleichzeitig soll das erste Jahr wichtige Erkenntnisse darüber liefern, wie viele Familien den Anspruch tatsächlich nutzen und wo Angebote nachgesteuert werden müssen.
Politische Einordnung
Welche politischen und praktischen Fragen beim Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung besonders drängen, ordnet der Beitrag „Endspurt vor dem Inkrafttreten“ ein.
Warum kritisiert der Gemeindetag den Rechtsanspruch auf Ganztag?
Grundsätzlich bleibt der Gemeindetag allerdings kritisch gegenüber der Konstruktion des Rechtsanspruchs. „Der Rechtsanspruch wurde beschlossen, bevor Finanzierung, Zuständigkeiten und Umsetzung abschließend geklärt waren.“ Land und Kommunen hätten diese Grundlagen erst parallel zum Ausbau erarbeiten müssen. Der Verband hält deshalb einen „Pakt für den Ganztag“, bei dem Bund und Länder den Kommunen Mittel für bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung gestellt hätten, weiterhin für die zielgenauere und effizientere Lösung.
Wer bezahlt den Ganztag? Und welche Kosten tragen die Kommunen?
Besonders umstritten war lange und ist bis heute die Finanzierung des Ganztags. Die Mittel, die der Bund für den Rechtsanspruch bereitstellt, reichen aus Sicht des Gemeindetags bei Weitem nicht aus. Ab dem Vollausbau im Jahr 2030 beteiligt sich der Bund bundesweit mit 1,3 Milliarden Euro jährlich an den Betriebskosten, auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 169 Millionen Euro. Bei einer angenommenen Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs durch die Hälfte der Grundschulkinder seien das lediglich rund 67 Euro pro Kind und Monat. Ein erheblicher Teil der Kosten muss damit weiterhin von Land, Kommunen und teilweise auch über Elternbeiträge getragen werden.
Land und kommunale Landesverbände haben sich auf eine Beteiligung des Landes von 68 Prozent an den Betriebskosten rechtsanspruchserfüllender Betreuungsangebote verständigt. In der Aufbauphase werden für den regulären Grundschulbereich Kosten von 4,12 Euro je Kind und vertraglich vereinbarter Betreuungsstunde zugrunde gelegt, davon trägt das Land rund 2,80 Euro.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten höhere Kostensätze – auch dann, wenn sie inklusiv an einer Grundschule unterrichtet werden. Bei der Finanzierung der Ferienbetreuung muss zunächst mit Annahmen gearbeitet werden. Weil bislang verlässliche Daten fehlen, wird für die Berechnung der Landeszuweisungen pauschal angenommen, dass 58 Prozent der Kinder in fünf Ferienwochen jeweils 40 Stunden pro Woche Betreuung nutzen. Auch hierfür beteiligt sich das Land mit 68 Prozent an den zugrunde gelegten Kosten.
Gleichzeitig soll die Förderung für Grundschulkinder, die noch nicht unter den Rechtsanspruch fallen, während der schrittweisen Einführung weiterlaufen. Das Land stellt dafür von 2027 bis 2029 jeweils 20 Millionen Euro pro Jahrgang und Jahr bereit. Vorgesehen ist eine Pro-Kopf-Förderung. Der Gemeindetag weist allerdings darauf hin, dass die Umstellung bei einzelnen Trägern zunächst auch zu geringeren Zuschüssen führen könnte.
Wie viel zahlen Eltern für die Ganztagsbetreuung?
Aus Sicht des Gemeindetags sind dennoch auch Elternbeiträge zur Mitfinanzierung erforderlich. Deren Höhe legen die Kommunen selbst fest; eine landeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Möglich sind etwa soziale Staffelungen nach Einkommen oder Kinderzahl. „Den überwiegenden Teil der Kosten trägt auch künftig die öffentliche Hand“, betont der Verband.
Wie groß ist der Investitionsbedarf für den Ganztag?
Wie groß der finanzielle Kraftakt ist, zeigt sich auch bei den Investitionen. Das mit rund 360 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestattete Ausbauprogramm für Baden-Württemberg war nach Angaben des Gemeindetags bereits am ersten Tag vierfach überzeichnet. Das Land stellt deshalb zusätzlich rund 860 Millionen Euro zur Verfügung; insgesamt wurden Anträge im Umfang von etwa 1,3 Milliarden Euro gestellt.
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Welche Klagen sind beim Rechtsanspruch möglich?
Der bundesrechtliche Anspruch bringt damit für viele Städte und Gemeinden zusätzliche Ausgaben – in einer ohnehin mehr als angespannten finanziellen Situation. In Nordrhein-Westfalen hat der Streit um Zuständigkeit und Finanzierung inzwischen sogar die Verwaltungsgerichte erreicht: Mehrere Kommunen haben Feststellungsklagen eingereicht. Die Situation lässt sich nach Einschätzung des Gemeindetags aber nicht direkt auf Baden-Württemberg übertragen. Hier ist eine regelhafte Beteiligung des Landes an den Betriebskosten vereinbart.
Allerdings sind auch in Baden-Württemberg Klagen von Eltern möglich, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagförderung nicht erfüllt werden kann. Formal richten sie sich gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Gemeindetag setzt hier auf pragmatische Lösungen und empfiehlt den Dialog mit den Eltern. „Klagewellen helfen niemandem weiter“, betont der Verband.
Fazit
Damit bleiben zum Start noch einige finanzielle und organisatorische Fragen offen. So muss sich die verbindliche Einbindung der sogenannten außerschulischen Bildungspartner, der örtlichen Vereine, Musik- und Kunstschulen - vielerorts noch dauerhaft etablieren. Die Kommunen kommen ihrer zentralen Verantwortung dennoch nach. Vielerorts stehen die Angebote, andernorts werden sie weiter ausgebaut und angepasst. Gelingt die Umsetzung – insbesondere mit ausreichenden Mitteln und tragfähigen Strukturen – wird der Ganztag die Bildungslandschaft des Landes aber sicherlich sinnvoll ergänzen und stärken.