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Mobilitätspass: Ergebnisse der Testphase stimmen Land zuversichtlich

Der Mobilitätspass ist ein wichtiger Baustein des Landesmobilitätsgesetz. Er soll Kommunen zusätzliche Einnahmen generieren, um damit den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Nun liegen erste Berechnungen aus 21 Modellkommunen vor.

Die Berechungen demonstrieren laut Verkehrsministerium, dass Städte und Gemeinden schon mit vergleichsweise kleinen Beiträgen wichtige Veränderungen für den Klimaschutz bewirken, indem sie die Einnahmen in den Ausbau des ÖPNV stecken. „Es hat sich herausgestellt, dass sich schon mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen von zum Beispiel zehn Euro hohe Beträge für den Ausbau des ÖPNV erzielen lassen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag.  

Land will gesetzliche Grundlage schaffen

Der Mobilitätspass soll Kommunen in die Lage versetzen, ihr Fahrplanangebot von Bussen und Bahnen zu verbessern und Kapazitäten zu erhöhen – durch dichtere Takte, den Einsatz größerer oder zusätzlicher Fahrzeuge und den Ausbau von Infrastruktur und Digitalisierung (die:gemeinde-Aktuell berichtete hier, hier und hier über das Vorhaben). Das Land will nun die gesetzliche Grundlage für die Kommunen schaffen, den Mobilitätspass einzuführen. Der Pass gilt als wichtiger Baustein des Landesmobilitätsgesetzes, das derzeit erarbeitet wird.

Wer für Mobilitätspass zahlt, erhält dafür Mobilitätsguthaben

Das Gesetz sieht vor, dass diejenigen, die für den Mobilitätspass zahlen, ein „Mobilitätsguthaben“ in gleicher Höhe erhalten. Damit können sie ÖPNV-Zeitkarten erwerben, zum Beispiel das Deutschlandticket. Kommunen sollen außerdem in die Lage versetzt werden, Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen vorzunehmen.

Diese Varianten stehen zur Debatte

Wie die:gemeinde bereits vor gut einem Jahr berichtet hat, sind vier Varianten im Gespräch:

  • der Mobilitätspass für Kfz-Nutzerinnen und -Nutzer („Straßenbenutzungsgebühr“),
  • der Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner („Einwohnerbeitrag“),
  • der Mobilitätspass für Kfz-Halterinnen und –Halter („Kfz-Halterbeitrag“) und
  • der Mobilitätspass für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen („Arbeitgeberbeitrag“).

Vorzugsvarianten variieren nach Typ der Kommune

Die Berechnungen aus 21 Modellkommunen haben laut Verkehrsministerium nun gezeigt, dass sich je nach Typ der Kommune unterschiedliche Varianten besonders eignen. Mit der Variante des Einwohnerbeitrags könnten laut Ministerium sowohl im verdichteten wie im ländlichen Raum die höchsten Beträge für den Ausbau des ÖPNV erzielt werden. „Je nach Einwohnerzahl wurden in den Modellkommunen mögliche Erlöse von bis zu mittleren zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr pro Landkreis berechnet. Mit diesen Beträgen lässt sich der ÖPNV vor Ort erheblich ausbauen. Kosten für Technik und Verwaltung sind dabei bereits abgezogen“, so das Ministerium in einer Mitteilung.   

Großstädte profitieren eher von Straßennutzungsgebühr

Großstädte dagegen profitieren vermutlich am meisten durch die Einführung einer Straßennutzungsgebühr und den Arbeitgeberbeitrag. „Den Berechnungen in den Modellkommunen zufolge variierten die Einnahmen bei der Straßennutzungsgebühr in den betrachteten Großstädten zwischen 24 und 87 Millionen Euro pro Jahr bei einer beispielhaften Berechnung von einer Straßennutzungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Monat. Mit einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 10 Euro je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer können in den betrachteten Großstädten zwischen 13 und 52 Millionen Euro pro Jahr erzielt werden“, so das Verkehrsministerium.

Beratungsgutscheine für interessierte Vorreiterkommunen

21 kommunale Modellregionen haben nun zusammen mit dem Landesverkehrsministerium und kommunalen Landesverbänden die Grundlagen für den Mobilitätspass erarbeitet. Kommunen, die konkretes Interesse an einer Vorbereitung und Umsetzung des Mobilitätspasses als Vorreiterkommunen haben, können sich professionelle Beratung und weitere Unterstützung des Ministeriums sichern.

Vier Kommunen erhalten individuelle Beratung

Insgesamt werden bis zu vier Kommunen individuelle Beratung zur Vorbereitung des Mobilitätspasses erhalten. Damit möchte das Ministerium noch offene Detailfragen zur bundesweit erstmaligen Einführung des Mobilitätspasses klären und die Vorreiterkommunen zugleich unterstützen, ohne dass eine Vorfestlegung erfolgt. Von den Erfahrungen der Vorreiter könne auch zukünftig alle Kommunen im Land profitieren, die den Mobilitätspass einführen wollen. Näheres zur Bewerbung der Kommunen wird das Ministerium noch bekannt geben.

Perspektiven für den Ländlichen Raum

Welche Perspektiven bietet der Mobilitätspass nun für den Ländlichen Raum? Antworten darauf könnte eine Veranstaltung der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg geben, die am 23.Mai im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Die Zukunft der Mobilität“ stattfindet.