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Geplante Novellierungen: Chancen und Herausforderungen aus kommunaler Perspektive

Der Ministerrat beschloss am 17. Dezember 2024 gleich drei bedeutsame Gesetzesentwürfe: zur Änderung der Landesbauordnung, des Landesplanungsgesetzes sowie zur Einführung eines Landesmobilitätsgesetzes. Diese Vorhaben zielen auf Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der Verfahren ab und enthalten viele Ansätze, die aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen sind. Dennoch bleiben zentrale Anliegen der Städte und Gemeinden unbeantwortet, schreibt Christopher Heck vom Gemeindetag Baden-Württemberg.

Änderung der Landesbauordnung

Ein Erfolg des Gemeindetags ist die Streichung der geplanten Verschärfung der Mindeststandards für die Personalqualifikation der Unteren Baurechtsbehörden (§ 46 Abs. 4 LBO). Hier konnte der Gemeindetag durch intensives Engagement ein wichtiges Anliegen der Kommunen durchsetzen.

Trotz der grundsätzlichen Unterstützung für die Ziele der Novelle – insbesondere der Optimierung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren – wurden wesentliche Vorschläge des Gemeindetags nicht berücksichtigt. So bleiben die Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Genehmigungsfiktion ebenso ungeklärt wie die fehlende Klarstellung zur Verfahrensfreiheit bei Nutzungsänderungen im Innenbereich.

Hier lesen Sie eine detaillierte Einordnung und Bewertung der Novelle der LBO durch Christian Manz vom Gemeindetag Baden-Württemberg.

Änderung des Landesplanungsgesetzes

Auch bei der Novelle des Landesplanungsgesetzes sind wichtige Ansätze enthalten, etwa die Einführung verbindlicher Fristen, digitaler Verfahren und die Möglichkeit zur Fehlerkorrektur bei formalen Planungsmängeln. Der Verzicht auf Vorgaben zur Flächeninanspruchnahme ist ebenfalls positiv zu bewerten.

Allerdings bleibt die Forderung nach einer erweiterten Experimentierklausel über die Klimaschutz- und Klimawandelziele hinaus unberücksichtigt. Ebenso fehlt eine Begrenzung der Fristverlängerung bei Raumverträglichkeitsprüfungen, was insbesondere für Städte und Gemeinden mit knappen Ressourcen problematisch sein kann.

Landesmobilitätsgesetz

Die Flexibilisierung der Pflicht zur Einführung von Kreiskoordinatoren für Radverkehrsnetze in eine Soll-Regelung ist ein Teilerfolg des Gemeindetags. Dennoch besteht weiterhin erheblicher Klärungsbedarf bei Themen wie der Mobilitätsdatenerfassung und den bürokratischen Herausforderungen des Mobilitätspasses. Die Gesetzesbegründung betont zwar die Soll-Vorgaben bei der Umsetzung der allgemeinen Ziele, jedoch bleiben Eingriffe in die kommunale Planungshoheit kritisch zu bewerten.

Hier lesen Sie eine detaillierte Einordnung und Bewertung zum Landesmobilitätsgesetz durch Felix Witzlinger vom Gemeindetag Baden-Württemberg.

Auch die Novelle des Schulgesetzes wird zu Beginn des Jahres in den Landtag eingebracht. Hier lesen Sie mehr zu dessen Bewertung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg. 

Fazit und Ausblick

Die Gesetzesentwürfe spiegeln wichtige Ansätze für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Landesgesetze wider. Dennoch bleibt aus kommunaler Sicht zentral, dass Städte und Gemeinden stärker in die Ausgestaltung der Regelungen eingebunden werden. Der Gemeindetag wird sich im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass kommunale Belange angemessen berücksichtigt werden.