Heilbronner Marktplatz
Der Heilbronner Marktplatz steht seit September 2025 unter „Videoschutz“.
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Ein Modell mit Zukunft?

Mit dem Projekt „Sicheres Heilbronn“ setzt die Stadt auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Doch anders als oft angenommen entscheidet hier keine Künstliche Intelligenz – sondern der Mensch.

Videoüberwachung, Künstliche Intelligenz, automatisierte Auswertung – viele Kommunen verbinden damit die Zukunft der Sicherheit im öffentlichen Raum. In Heilbronn – einer Stadt, die als Vorreiter beim Videoschutz gilt und bundesweit dahingehend immer wieder Schlagzeilen macht – zeigt sich bei genauerem Hinsehen ein anderes Bild. Zwar gehört Videoüberwachung zum Konzept „Sicheres Heilbronn“, eine automatische Analyse der Bilder findet jedoch nicht statt. Stattdessen sitzt ein Polizeibeamter vor dem Bildschirm – und trifft die Entscheidungen.

Das mag zunächst paradox erscheinen, denn wer über moderne Videoüberwachung spricht, denkt schnell an Algorithmen, die auffälliges Verhalten erkennen und automatisch Alarm schlagen. Genau das passiert in Heilbronn bewusst nicht. „Eine algorithmenbasierte beziehungsweise KI-gestützte, automatische Auswertung der Videobilder findet nicht statt“, stellt Annika Schulz vom Polizeipräsidium Heilbronn auf Anfrage von die:gemeinde klar. „Die übertragenen Bilder werden in Echtzeit durch einen Polizeibeamten beurteilt.“

Damit setzt Heilbronn auf ein Modell, das technologische Möglichkeiten bewusst begrenzt – und stattdessen auf menschliche Bewertung setzt. Die Videoüberwachung ist dabei nur ein Baustein einer umfassenderen Sicherheitsstrategie, die Stadt, Polizei und Innenministerium gemeinsam verfolgen.

Ein Baustein im Sicherheitskonzept

Das Projekt „Sicheres Heilbronn“ existiert bereits seit mehreren Jahren und kombiniert unterschiedliche Maßnahmen miteinander. Die Videoüberwachung am Marktplatz ist dabei ein zentraler, aber nicht der einzige Bestandteil. Ziel ist es, sowohl die objektive Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

Erste Zahlen zeigen, wie die Maßnahme wirkt. Seit dem Start des Videoschutzes im September 2025 wurden nach Angaben der Polizei bis Mitte März 2026 insgesamt 210 Ereignisse registriert, bei denen Einsatzkräfte eingreifen mussten. Daraus resultierten 13 Straftaten, neun Ordnungswidrigkeiten sowie 15 Platzverweise. In vielen weiteren Fällen konnte die Situation vor Ort geklärt werden, ohne dass eine Anzeige notwendig war.

Die Videoüberwachung dient dabei vor allem als Frühwarnsystem. Polizeikräfte erkennen potenziell problematische Situationen schneller und können gezielt eingreifen. Gleichzeitig berichten die Verantwortlichen von einem weiteren Effekt: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Maßnahme seitens der Bevölkerung positiv wahrgenommen wird und dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen zuträglich ist“, sagt Schulz.

Allerdings zeigen sich auch typische Begleiterscheinungen solcher Systeme. In einigen Fällen kam es zu sogenannten Verdrängungseffekten – problematisches Verhalten verlagerte sich also räumlich.

Klare Grenzen durch das Polizeigesetz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Videoüberwachung sind eng gesteckt. Grundlage ist das Polizeigesetz Baden-Württemberg, das hohe Anforderungen an den Einsatz stellt. Besonders relevant ist dabei der Schutz der informationellen Selbstbestimmung.

„Die Videoüberwachung greift in ein hochrangiges Grundrecht ein“, betont Schulz. Entsprechend streng seien die Voraussetzungen. Eine Überwachung ist nur zulässig, wenn sie erforderlich ist, keine milderen Mittel zur Verfügung stehen und der Eingriff auf das notwendige Maß beschränkt bleibt.

Diese Vorgaben haben konkrete Folgen für die Praxis. So ist die Überwachung zeitlich begrenzt. Forderungen nach einer Rund-um-die-Uhr-Beobachtung wurden zwar laut, lassen sich rechtlich aber nicht umsetzen. Auch eine Ausweitung auf weitere Bereiche ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Hoher Aufwand hinter den Kulissen

Was von außen wie ein vergleichsweise einfaches Kamerasystem wirkt, ist in der Umsetzung hochkomplex. Der technische Betrieb ist nur ein Teil des Gesamtaufwands. Mindestens ebenso wichtig sind Datenschutz- und Sicherheitskonzepte. Die Videodaten werden im Polizeipräsidium Heilbronn verarbeitet und in der Regel maximal 72 Stunden gespeichert. Danach werden sie automatisch gelöscht. Eine längere Speicherung ist nur möglich, wenn etwa eine Straftat aufgezeichnet wurde.

Darüber hinaus mussten umfangreiche Vorarbeiten geleistet werden. Dazu gehört eine Datenschutzfolgenabschätzung, die Risiken für Betroffene bewertet und Maßnahmen zu deren Minimierung festlegt. Ergänzt wird sie durch ein detailliertes Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept. Es regelt unter anderem, welche Daten erhoben werden, wer darauf Zugriff hat, wie lange sie gespeichert und wie sie geschützt und verarbeitet werden.

Auch organisatorische Fragen spielen eine Rolle. So muss exakt definiert sein, wer Daten einsehen, speichern oder weitergeben darf. Zudem wird jede Nutzung protokolliert. Gleichzeitig darf dabei jedoch keine Kontrolle der Beschäftigten entstehen – ein Spannungsfeld, das sorgfältig austariert werden muss.

Hinzu kommen technische Schutzmaßnahmen gegen Manipulation, Sabotage und Datenverlust sowie ein klar definierter Ablauf für den Umgang mit Datenpannen. Selbst die Beschilderung vor Ort ist Teil des Konzepts: Passanten müssen bereits vor Betreten des überwachten Bereichs eindeutig informiert werden.

Stadt und Polizei: klare Rollenverteilung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aufgabenteilung zwischen Stadt und Polizei. Während die Stadt Heilbronn die technische Infrastruktur bereitstellt – also Kameras beschafft, installiert und betreibt –, liegt die eigentliche Nutzung bei der Polizei.

Diese Trennung sorgt für klare Zuständigkeiten: Die Polizei bewertet die Bilder, entscheidet über Maßnahmen und verantwortet die Datenverarbeitung. Gleichzeitig bleibt die Videoüberwachung eng an die polizeilichen Aufgaben gebunden.

Kein Modell für alle Kommunen

Ob sich das Heilbronner Modell auf andere Städte übertragen lässt, ist offen. Die Voraussetzungen sind komplex und hängen stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Neben den rechtlichen Anforderungen spielen auch personelle und technische Ressourcen eine Rolle. „Ein solches Projekt ist an rechtliche Bedingungen geknüpft“, so Schulz, „doch auch technisch und personell sind die Voraussetzungen von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.“

Damit bleibt „Sicheres Heilbronn“ vorerst ein Beispiel dafür, wie Videoüberwachung im Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Technik und Grundrechten umgesetzt werden kann. Die zentrale Erkenntnis dabei: Nicht jede Innovation besteht darin, Technik maximal auszureizen. Manchmal liegt der Fortschritt gerade darin, bewusst Grenzen zu setzen.