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Herausforderung Rekordhitze

Temperaturen jenseits der 40-Grad-Marke, ein Bodensee auf historischem Tiefstand, Wasserentnahmeverbote in mehreren Landkreisen: Der Sommer 2026 stellt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg vor eine Bewährungsprobe. Wie gut sind sie vorbereitet und wie werden sie resilienter?

Es war ein Wochenende der Temperaturrekorde. In Waghäusel-Kirrlach im Landkreis Karlsruhe wurden laut Deutschem Wetterdienst (DWD) am Freitag 40,6 Grad gemessen. Der bisherige Rekord lag bei 40,3 Grad, gemessen am 20. Juli 2022 in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis).

Der Klimawandel zeigt sich in den Städten und Gemeinden des Landes mit aller Deutlichkeit: Höchsttemperaturen treten in immer kürzeren Abständen auf. Besonders betroffen sind der Oberrheingraben, die Rhein-Neckar-Region und die großen Städte, wo in Hitzeperioden auch nachts kaum Abkühlung möglich ist.

Gemeindetag: Künftig Bereitstellung von Wasser stärker gesteuert und priorisiert

Eine Folge der Hitze ist die anhaltende Trockenheit. Sie stellt die Wasserversorgung im Land vor wachsende Herausforderungen. Der Bodensee hat einen historischen Tiefstand erreicht, Landwirte klagen seit Wochen über ausbleibenden Regen. In mehreren Landkreisen – darunter der Schwarzwald-Baar-Kreis, der Kreis Sigmaringen und der Alb-Donau-Kreis – gelten bereits Entnahmeverbote für Oberflächengewässer wie Bäche, Seen und Flüsse.

Für die private Trinkwassernutzung – also das Befüllen von Pools oder das Bewässern von Gärten – gibt es bislang keine Verbote, lediglich Appelle zum sparsamen Umgang. Dass sich das ändern könnte, zeigt ein Blick in die jüngere Vergangenheit. In einer Stellungnahme gegenüber der Stuttgarter Zeitung verwies der Gemeindetag darauf, dass es in einzelnen Regionen Baden-Württembergs bereits Einschränkungen gegeben habe – zumeist zeitlich befristete Regelungen oder Allgemeinverfügungen der Wasserbehörden zur Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, vereinzelt auch Diskussionen über Beschränkungen bei der Gartenbewässerung oder dem Befüllen privater Pools. Als Beispiel nennt der Verband Neuffen im Landkreis Esslingen: Als 2022 technische Störungen im Wasserwerk mit anhaltender Trockenheit zusammentrafen, wurden dort zeitweise das Blumengießen, das Befüllen von Planschbecken und Pools sowie das Autowaschen verboten.

Grundsätzlich geht der Gemeindetag davon aus, „dass die Bereitstellung von Wasser künftig stärker gesteuert und priorisiert werden muss.“ Wissenschaftliche Studien deuteten darauf hin, dass in einigen Regionen das Grundwasser knapp werden könne, wenn mehr als 20 Prozent der jährlich neu gebildeten Grundwassermenge entnommen werde. „Der Masterplan Wasserversorgung des Landes rechnet bis 2050 mit einem Rückgang der Grundwasserneubildung um bis zu 20 Prozent.“ Eine akute Gefahr für die Trinkwasserversorgung bestehe derzeit zwar nicht, so der Verband – die Nutzung für nachrangige Zwecke wie Poolbefüllung oder Gartenbewässerung könnte bei längeren Dürrephasen aber „verstärkt Restriktionen unterliegen“. Ob und wann es in diesem Sommer dazu komme, hänge „maßgeblich von der weiteren Witterungsentwicklung sowie den örtlichen Gegebenheiten ab“. Entscheidungen darüber müssten jeweils vor Ort getroffen werden.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels würden solche Nutzungskonflikte, so der Verband weiter, künftig voraussichtlich häufiger auftreten. „Deshalb gewinnen ein bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser, Investitionen in eine resiliente Wasserversorgung sowie eine vorsorgende kommunale Planung zunehmend an Bedeutung.“ Dabei gelte: „Einschränkungen sollten nur dort erfolgen, wo sie fachlich erforderlich sind. Gleichzeitig kann jeder Einzelne durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser einen Beitrag leisten.“

Um Kommunen, Wasserbehörden und Wasserversorgern für den Ernstfall Orientierung zu geben, haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen gemeinsam eine Handreichung zur Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern erarbeitet. Sie zeigt zugleich, dass vorausschauende Planung und frühzeitige Kommunikation entscheidend sind, um Einschränkungen möglichst zu vermeiden.

Wassermangel: Mix aus präventiven und akuten Schutzmaßnahmen sinnvoll

Diskutiert wird derzeit auch, ob weitreichendere Schutzmaßnahmen nötig sind. Die politischen Forderungen reichen von der Öffnung landeseigener Einrichtungen als Kühlräume bis hin zur Bereitstellung klimatisierter Aufenthaltsräume für vulnerable Gruppen. Aus kommunaler Sicht steht die Forderung nach einer pauschalen kommunalen Klimamilliarde im Raum, die Landkreisen, Städten und Gemeinden flexibel zur Verfügung gestellt werden soll. Ob ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum – wie in Frankreich während extremer Hitzewellen temporär verhängt – auch in Deutschland sinnvoll wäre, müsste nach Einschätzung des Gemeindetags zunächst rechtlich geprüft werden.

 In einer Stellungnahme gegenüber dem SWR plädierte der Verband für einen Mix aus präventiven und akuten Schutzmaßnahmen, bei dem staatliche Fürsorge und individuelle Eigenverantwortung Hand in Hand gehen. Kommunale Maßnahmen könnten unterstützen und sensibilisieren – die persönliche Verantwortung jedoch nicht ersetzen.

Als Vorbild in Sachen Klimaanpassung gilt die Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stadt setzt auf eine Kombination aus kurzfristigen Sofortmaßnahmen – darunter eine Online-Karte mit kühlen Orten wie Kneipp-Anlagen oder bewaldeten Friedhöfen – und langfristigen städtebaulichen Maßnahmen. Im Neubaugebiet Neckarpark etwa wurde das Schwammstadtprinzip umgesetzt: Regenwasser wird aufgesaugt, gespeichert und zur Kühlung und Bewässerung genutzt, ergänzt durch begrünte Hausfassaden.

Solche Maßnahmen kosten jedoch Geld, das derzeit vielen Kommunen fehlt. Städte und Gemeinden nehmen das Thema jedoch ernst und arbeiten nach örtlichen Bedarfen an Konzepten, unterstrich der Gemeindetag gegenüber dem SWR. Insbesondere größere Kommunen erarbeiten Hitzeaktionspläne, die präventive Maßnahmen wie Trinkwasserstellen oder kühle Orte bündeln. Als Orientierungsrahmen dienen Handlungsempfehlungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2017 unter Federführung des Umweltbundesamts erarbeitet hat. Ziel ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden, wobei der Schutz besonders gefährdeter Risikogruppen im Vordergrund steht.

Landesprogramme für mehr Resilienz

Auf Landesebene regelt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG), dass Kommunen Klimaanpassungskonzepte erarbeiten müssen – Hitzeschutz eingeschlossen. Das Kompetenzzentrum Klimawandel und Gesundheit am Landesgesundheitsamt berät die kommunalen Gesundheitsämter, ein weiteres Förderprogramm zur Stärkung ihrer Hitzeschutzkompetenzen ist derzeit im Aufbau. Aufklärungskampagnen sollen die Bevölkerung direkt erreichen.

Das Land unterstützt die Kommunen über das Förderprogramm KLIMOPASS 2025. Gefördert werden unter anderem Hitzeaktionspläne, Trinkwasserspender, Sprühsysteme, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Je nach Maßnahme können bis zu 90 Prozent der Kosten übernommen werden, das Gesamtvolumen des Programms liegt bei bis zu 6,6 Millionen Euro. Darüber hinaus stehen den Kommunen weitere Förderwege offen – etwa die Städtebauförderung, die Nationale Klimaschutzinitiative oder EFRE-Fördermittel.