Unterschrift
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Weniger Schriftformerfordernis

Die Schriftformerfordernis gilt als eine der größten Hürden der Verwaltungsdigitalisierung. In Baden-Württemberg soll sie nun an rund 200 Stellen entfallen.

Sie gilt als eine der größten Hürden der Verwaltungsdigitalisierung: die Schriftformerfordernis. Sie besagt, dass ein Rechtsgeschäft schriftlich erfolgen muss – also in der Regel auf Papier – und eigenhändig durch Unterschrift abgeschlossen wird.

Dass diese in vielen Behörden noch gilt, führte in manchen Kommunen dazu, dass bereits elektronische Wege zur Bearbeitung von Formularen für Bürgerinnen und Bürger vorhanden waren, ganze Prozesse online beantragt werden konnten, am Ende dennoch ein Besuch im Bürgerbüro oder Rathaus erforderlich war, um den Vorgang rechtswirksam abzuschließen.

Seit 2016 gibt es Alternativen zur Schriftform – jetzt sollen sie in der Verwaltung ankommen

Dabei gibt es bereits seit 2016 eine EU-Verordnung, die eine digitale Alternative zur Schriftform bietet: die eIDAS-Verordnung (kurz für Electronic Identification, Authentication and Trust Services). Sie regelt die elektronische Identifizierung sowie Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen innerhalb des EU-Binnenmarktes und erkennt unter anderem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als rechtlich gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift an (Art. 25 Abs. 2 eIDAS).

Als Gründe für die bisher fehlende flächendeckende Umsetzung der QES in der deutschen Verwaltung gelten beispielsweise die komplexe technische Integration, hohe Kosten, fehlende einheitliche Standards im deutschen Verwaltungsrecht sowie der föderale Aufbau mit uneinheitlicher Digitalisierung.

200 Schriftformerfordernisse sollen nun entfallen

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat nun Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen, die diese Hürde, die etwa in der Wirtschaft lange nicht mehr gängig ist, anzugehen. Ein zentraler Punkt ist die Vorbereitung eines zweiten Gesetzentwurfs durch das Innenministerium, der den Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse im Landesrecht vorsieht.

Ziel ist es, damit „Verwaltungsverfahren unbürokratischer und digitaler zu gestalten“, indem beispielsweise die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift entfällt und Anträge künftig auch per E-Mail gestellt werden können.

In einem gemeinsamen Normenscreening haben alle Ministerien über 200 Schriftformerfordernisse identifiziert, die nicht mehr notwendig sind. Teilweise sollen diese vollständig entfallen, teilweise wird neben der schriftlichen Erklärung künftig auch eine einfache elektronische Erklärung zulässig sein. Das Innenministerium wird nun ein entsprechendes Gesetz sowie eine Verwaltungsvorschrift zum Abbau dieser Formerfordernisse vorbereiten.

betonte, dass diese Maßnahmen eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung darstellen. Durch den Abbau unnötiger Bürokratie und die Förderung der Digitalisierung sollen Verwaltungsprozesse beschleunigt und vereinfacht werden, was letztlich zu mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit führt.

„Es ist unser klares Ziel, den Menschen, Unternehmen und Kommunen möglichst viel Freiheit zu geben, unnötige Bürokratie abzubauen und Regelungen auf das Nötigste zu begrenzen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung schaffe man spürbare Entlastung – bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung.