Richter mit Hammer am Pult in Gericht. Man sieht in erster Linie den Hammer.
© Adobe Stock

Landesgrundsteuer besteht Verfassungstest

Der Bundesfinanzhof hat das Grundsteuermodell Baden-Württembergs als verfassungsgemäß bestätigt. Damit können sich die Kommunen im Land auch künftig auf stabile Einnahmen aus der Grundsteuer verlassen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 20. Mai 2026 in einem Grundsatzurteil das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württembergs für verfassungsgemäß erklärt. Der zweite Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts wies zwei Musterklagen ab, die einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz geltend gemacht hatten.

Gegenstand der Verfahren waren Grundstücke in Karlsruhe und Stuttgart. Im Karlsruher Fall hatte ein Gutachterausschuss einen Teil des Grundstücks als nicht bebaubar eingestuft und einen entsprechenden Abschlag beim Bodenrichtwert vorgenommen – den das Finanzamt bei der Steuerberechnung jedoch nicht berücksichtigte. Im Stuttgarter Fall ging es um eine aus Sicht der Eigentümer fehlerhafte Lageeinstufung durch den Gutachterausschuss, die zu einer überhöhten Steuerbelastung geführt habe. Beide Klagen scheiterten zuvor bereits vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.

Der BFH befand, dass die Finanzbehörden das Landesgesetz korrekt angewendet haben. Grundsätzlich sei es dem Gesetzgeber erlaubt, bei einem Massenverfahren wie der Grundsteuererhebung mit pauschalierenden und typisierenden Regelungen zu arbeiten – und dies umso mehr, je geringer die Steuer im Einzelfall ausfällt. Das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell, bei dem Grundstücksfläche und Bodenrichtwert maßgeblich sind, während Gebäude und individuelle Besonderheiten unberücksichtigt bleiben, bewegt sich damit im zulässigen Gestaltungsrahmen des Gesetzgebers. Die Steuermesszahl wird allerdings um 30 Prozent abgesenkt, wenn sich auf dem Grundstück Wohngebäude befinden – eine Regelung, mit der das Land die Bebauung indirekt einpreist.

Rechtssicherheit bei der Grundsteuer: Kommunen können aufatmen

Auch die Bildung von Bodenrichtwertzonen als vereinfachendes Instrument hält das Gericht für rechtmäßig, solange Abweichungen vom tatsächlichen Grundstückswert 30 Prozent nicht übersteigen. Finanzminister Danyal Bayaz begrüßte die Entscheidung: „Die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine gute Nachricht. Das Gericht bestätigt, dass unser Landesgrundsteuergesetz auf einer verlässlichen und verfassungsgemäßen Grundlage steht. Wir haben uns bewusst für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Modell entschieden. Genau dieser Weg wird nun auch richterlich bestätigt. Die Entscheidung schafft wichtige Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden ebenso wie für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Kritisch äußerten sich dagegen der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund, die die Kläger unterstützt hatten. Sie kündigten an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Auch der Mieterbund sieht weiter Klärungsbedarf, da die gestiegene Grundsteuer die Wohnkosten für viele Mieter spürbar erhöht habe. Der Städtetag Baden-Württemberg hingegen zeigte sich erleichtert über die nun geschaffene Planungssicherheit für die Kommunen.

Notwendig geworden war die Grundsteuerreform, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende bundesweite Regelung im Jahr 2018 wegen jahrzehntelang veralteter Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. Baden-Württemberg entschied sich daraufhin für ein eigenständiges Landesmodell – eine Möglichkeit, die der Bund den Ländern im Zuge der Reform eingeräumt hatte.