Was tun mit brachliegenden Weinbergen?
Die Weinlese 2026 in Baden-Württemberg ist ungewöhnlich früh gestartet und verspricht gute bis sehr gute Qualitäten – allerdings bei eher geringen Mengen. Nach einer Zwischenbilanz des Badischen Weinbauverbands und des Weinbauverbands Württemberg begann die Hauptlese vielerorts bereits Ende August beziehungsweise Anfang September und damit zwei bis drei Wochen früher als im langjährigen Mittel.
Die Trauben präsentieren sich laut den Verbänden überwiegend gesund und aromatisch, die Trockenheit hat jedoch das Beerenwachstum gebremst und regional zu Trockenstress geführt. Entsprechend rechnen die Verbände mit unterdurchschnittlichen Erträgen: In Baden wurden Mitte September rund 100 Millionen Liter erwartet, in Württemberg weniger als 70 Millionen Liter. Damit dürfte 2026 der dritte Jahrgang in Folge mit einer Ernte unter dem langjährigen Mittel werden.
Unabhängig von der Ernte bleibt die wirtschaftliche Lage vieler Weinbaubetriebe angespannt: Sinkender Weinkonsum und Absatz, steigende Produktions- und Personalkosten sowie hoher Preis- und Wettbewerbsdruck setzen die Winzerinnen und Winzer im Südwesten zunehmend unter Druck. Das zeigt sich auch in der Flächenentwicklung des Gewerbes. 2025 ging die Rebfläche gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent auf 10.610 Hektar zurück. Damit fiel sie erstmals seit 1991 wieder unter die Marke von 11.000 Hektar.
Für 2026 liegen aufgrund der jährlichen Meldefristen noch keine belastbaren Zahlen vor. Der Weinbauverband Württemberg geht jedoch davon aus, dass die Ertragsrebfläche um weitere rund 500 Hektar geschrumpft ist. Mittelfristig rechnet der Verband nur noch mit 7.000 bis 8.000 Hektar Rebfläche.
„Mit der Einführung der Förderung der Rotationsbrache und der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Situation rechnen wir in diesem Winter mit einem weiteren signifikanten Rückgang“, sagt Hermann Morast, Geschäftsführer des Weinbauverbands Württemberg.
Aufgegebene oder verwildernde Weinberge werden zunehmend auch für Kommunen zum Problem, weil sie Kulturlandschaft und Ortsbild prägen – wie zuletzt in Stuttgart, wo der desolate Zustand eines städtischen Weinbergs oberhalb der Neuen Weinsteige für Kritik in der Bevölkerung sorgte und nun eine millionenschwere Sanierung vorgesehen ist.
Steillagen sind besonders schwierig
Welche Nachnutzung möglich ist, hängt stark von der Lage ab. Auf ebenen oder nur leicht geneigten Flächen können andere landwirtschaftliche Kulturen angebaut werden. In Steillagen ist klassischer Ackerbau dagegen kaum möglich.
Bleiben die Flächen sich selbst überlassen, droht eine zunehmende Verbuschung, beispielsweise durch Brombeeren. Damit gehen nach Einschätzung Morasts ökologische Leistungen, das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft und der Naherholungswert zurück. Ungepflegte Flächen können zudem Krankheiten und Schädlingen Raum bieten, die auf benachbarte Weinberge übergreifen.
Auch für die Kommunen entsteht zusätzlicher Aufwand. Die sogenannte Drieschenregelung des Landes verpflichtet Eigentümer und Nutzungsberechtigte dazu, aufgegebene Rebflächen zu roden oder so zu pflegen, dass von ihnen keine Gefahr für umliegende Weinberge ausgeht. Die zuständigen Behörden müssen die Vorgaben überwachen und gegebenenfalls durchsetzen.
Brachliegende Weinberge seien deshalb nicht allein ein Problem der Weinwirtschaft, betont Morast. Betroffen seien die gesamte Kulturlandschaft und damit auch die Gemeinden.
Keine Patentlösung für alle Flächen
Der Weinbauverband hat verschiedene Nachnutzungen geprüft. Dazu gehören Vitiforst-Systeme, bei denen Weinbau mit Bäumen oder Gehölzen verbunden wird, ebenso wie Photovoltaikanlagen und Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung.
Eine Lösung, die für alle Flächen funktioniert, gibt es nach Einschätzung Morasts jedoch nicht. Entscheidend sind die Hangneigung, die Erreichbarkeit, der ökologische Wert und die Eigentumsverhältnisse. Während einzelne Grundstücke möglicherweise von ihren Eigentümern neu genutzt werden können, benötigen größere zusammenhängende Gebiete einen abgestimmten regionalen Ansatz.
Perspektiven sollen unter anderem drei vom Land Baden-Württemberg angestoßene Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte, kurz ILEK, aufzeigen. Dabei erarbeiten etwa mehrere Kommunen gemeinsam Ziele und konkrete Projekte für die zukünftige Entwicklung ihrer Region. Interessant könnten aus Sicht des Weinbauverbands außerdem Ökopunkte sein. Dabei werden Flächen ökologisch aufgewertet und die erzielten Punkte später zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft eingesetzt. Der Verband will diese Möglichkeit in die anstehende Novellierung der Ökokonto-Verordnung einbringen.
Kommunen als Vermittler
Gerade bei großflächigen Lösungen kommt den Kommunen eine wichtige Rolle zu. Viele Weinberge verteilen sich auf zahlreiche Eigentümer und werden von unterschiedlichen Betrieben bewirtschaftet. Eine gemeinsame Nachnutzung lässt sich deshalb meist nur in einem moderierten Prozess entwickeln.
Kommunen können einen solchen Prozess anstoßen, Flächeneigentümer, Winzer, Genossenschaften und weitere Beteiligte zusammenbringen und die Ergebnisse regionaler Entwicklungskonzepte in ihre Planung aufnehmen. Der Weinbauverband unterstützt deshalb auch Initiativen für neue Regionalmanagementprojekte.
Nach Ansicht Morasts sollte allerdings bereits früher angesetzt werden. Kommunen und Land müssten gemeinsam dazu beitragen, dass Winzerinnen und Winzer wieder ein auskömmliches Einkommen erzielen können und Rebflächen gar nicht erst aufgegeben werden.
Aus Sicht des Gemeindetags greift das allerdings zu weit: Die Kommunen können vorrangig nur die Rahmenbedingungen für den Weinanbau verbessern – etwa durch Flächenmanagement oder Schaffung von Infrastruktur. Ein entsprechendes Angebot für Kundinnen und Kunden zu schaffen sowie den Wein zu vertreiben und zu verkaufen, liegt dagegen in der unternehmerischen Verantwortung der Winzerinnen und Winzer selbst.
Ein Ansatzpunkt sind auch die Genehmigungsverfahren: Zukunftsfähige Betriebe berichteten unter anderem von langwierigen Verfahren – vom Bauantrag bis zur Anzeige einer zeitlich begrenzten Gastronomie. Einfachere und schnellere Verfahren könnten dazu beitragen, den Weinbau zu erhalten.
Igersheim belebt Weinbautradition neu
Wie ein gemeinschaftlich bewirtschafteter Weinberg das Gemeindeleben bereichern kann, zeigt Igersheim im Main-Tauber-Kreis. Dort war der Weinbau infolge von Reblaus, starken Frösten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten vollständig verschwunden. Versuche nach dem Zweiten Weltkrieg, ihn wiederzubeleben, blieben erfolglos. Bis 2017 gab es in der Gemeinde keinen Weinberg mehr.
Die Gemeinde ließ damals auf einer Fläche von 60 Ar einen Bürgerweinberg anlegen. Unterstützt wurde das Vorhaben aus dem europäischen LEADER-Programm. Eigentümerin des Weinbergs ist die Gemeinde, bewirtschaftet wird er vom eigens gegründeten Verein IgersWein.
Der Verein erhält 75 Prozent des Ertrags und kann den Wein ausschenken, verkaufen und vermarkten. Die übrigen 25 Prozent gehen als Naturalpacht an die Gemeinde. Dadurch verfügt Igersheim über einen eigenen Wein, den Bürgermeister Frank Menikheim beispielsweise bei Jubiläen und Geburtstagen verschenken kann.
„Der größte Nutzen des Projekts ist, dass der Verein eine Plattform bietet, auf der sich Menschen treffen und begegnen können – und natürlich, dass wir einen schönen Wein haben“, sagt Menikheim. Der Verein organisiert Veranstaltungen, beteiligt sich am Feierabendmarkt und am Gassenfest und schafft einen Ort der Begegnung. Die meisten Mitglieder hatten zuvor keinen persönlichen Bezug zum Weinbau. Sie engagieren sich aus Freude an der Arbeit in der Natur, am gemeinsamen Projekt und an der Geselligkeit. Ein Weinbautechniker leitet die fachlichen Arbeiten an.
Auf dem Weinberg wachsen mit Muscaris, Regent, Cabernet Cantor und Sauvitage vier pilzwiderstandsfähige Rebsorten. Dadurch lässt sich der Pflanzenschutz deutlich reduzieren. Ausgebaut wird der Wein von der Winzergenossenschaft im benachbarten Markelsheim.
Gemeinschaftsprojekte bleiben eine Nischenlösung
Als Blaupause für großflächig aufgegebene Weinberge versteht Menikheim das Projekt allerdings nicht. Der Igersheimer Bürgerweinberg umfasst lediglich 60 Ar und wird ehrenamtlich bewirtschaftet. Professionelle Weinbaubetriebe bearbeiten dagegen häufig viele Hektar und müssen Personal, Maschinen, Kraftstoff und weitere Betriebsmittel finanzieren.
Bürgerweinberge können daher nicht den wirtschaftlichen Strukturwandel im Weinbau auffangen. Sie können aber einzelne Flächen erhalten, Weinbautradition sichtbar machen und Menschen für die Kulturlandschaft gewinnen. Wo die örtlichen Voraussetzungen stimmen und sich genügend Engagierte finden, kann daraus ein Projekt entstehen, das weit über die eigentliche Weinproduktion hinauswirkt.