Viele Lücken vor dem Start des Rechtsanspruchs?
Eine aktuelle, repräsentative Umfrage unter Schulleitungen zeigt deutliche Defizite bei der Umsetzung des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Laut der Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Verband Bildung und Erziehung (VBE) geben lediglich 63 Prozent der Grundschulleitungen in Baden-Württemberg an, allen Erstklässlern ab dem kommenden Schuljahr einen Ganztagsplatz anbieten zu können. Bundesweit liegt der Wert mit 67 Prozent nur geringfügig höher.
Besonders problematisch: Knapp ein Drittel der befragten Schulleitungen im Südwesten bezweifelt, dass selbst auf kommunaler Ebene eine vollständige Versorgung möglich ist. Als Hauptgründe nennen sie fehlende Räume und unzureichendes Personal. Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht darin ein ernstes Warnsignal. Aus seiner Sicht ist der gesetzliche Anspruch zwar beschlossen, in der Praxis aber vielerorts noch nicht umsetzbar. Der Start rücke näher, doch die strukturellen Voraussetzungen fehlten weiterhin.
Bedarf und Realität klaffen auseinander
Die Stuttgarter Zeitung ordnete zuletzt die Umfrageergebnisse jedoch differenzierter ein. Sie verweist auf den jüngsten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. Demnach ist die Nachfrage nach Ganztagsangeboten regional sehr unterschiedlich. In Baden-Württemberg nutzt aktuell etwa jedes zweite Grundschulkind ein entsprechendes Betreuungsangebot. Zwar erwarten Fachleute durch den Rechtsanspruch einen Anstieg, der zusätzliche Platzbedarf wird jedoch auf 15 bis maximal 24 Prozent geschätzt.
Damit liege die prognostizierte Nachfrage deutlich unter einer vollständigen Ganztagsversorgung aller Erstklässler. Vor diesem Hintergrund planen viele Kommunen bewusst keine Vollversorgung an jeder einzelnen Schule, sondern setzen auf Kooperationen zwischen Standorten. Diese Praxis stößt beim VBE auf Kritik, da aus pädagogischer Sicht das Zusammenlegen von Kindern verschiedener Schulen problematisch sei.
Vertreter der kommunalen Spitzenverbände halten dagegen: Nicht jede Schule müsse Ganztagsangebote vorhalten, zudem wollten nicht alle Eltern diese Betreuung nutzen. Entscheidend seien die konkreten Bedarfsanmeldungen der Eltern, die bis Mitte März erfolgen sollen. Erst danach könne verbindlich geplant werden.
Jäger: „Wir dürfen von Kommunen nichts Unmögliches verlangen.“
Gemeindetagspräsident Steffen Jäger machte im Zusammenhang mit der Umfrage deutlich, dass die bestehenden Probleme nicht überraschend kämen. Wörtlich erklärte Jäger:
„Wir haben schon als der Rechtsanspruch 2021 beschlossen wurde darauf hingewiesen, dass es äußerst zweifelhaft ist, ob sich dieser flächendeckend und vollständig umsetzen lässt. Trotzdem haben die Kommunen größte Kraftanstrengungen unternommen, um die Ganztagesangebote an den Grundschulen bedarfsgerecht auszubauen.“
Daher müsse auch der Gemeindetag davon ausgehen, dass nicht in jedem Fall ab 1. August 2026 ein rechtsanspruchserfüllendes Angebot verfügbar sein kann. „Viel zu lange waren zentrale Rahmenbedingungen für Planbarkeit, Finanzierung und Umsetzung ungeklärt und sind es zum Teil noch immer.“ Zwar nehme die inzwischen tragfähige Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten etwas Druck von den Kommunen. Gleichzeitig sei jedoch wichtige Umsetzungsfragen wie insbesondere die Einbindung der außerschulischen Partner oder auch die Zulässigkeit von Ferienangeboten noch immer nicht abschließend geklärt.
„Es bleiben nur noch 190 Tage bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs. Wie immer werden die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg das ihnen Mögliche tun, um den Ausbau weiter voranzubringen. Doch ich sage ganz deutlich: Wir dürfen von ihnen nichts Unmögliches verlangen.“
