Bundesrat lehnt Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der aktuellen Form ab
© Adobe Stock

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorerst abgelehnt

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf abgelehnt - ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ist damit vorerst vom Tisch. Ein Vermittlungsausschuss wird nun nach einer Einigung zwischen Bund und Ländern suchen.

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden: Einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler wird es vorerst nicht geben. Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf vor zwei Wochen beschlossen hatte, lehnt der Bundesrat das Gesetz in seiner aktuellen Form ab. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat um eine Einigung zwischen Bund und Ländern kümmern. Sollte eine Einigung gefunden werden, könnte im September ein neues Gesetz verabschiedet werden.

Kritik an zu geringen Bundesmitteln und unrealistischem Zeitplan

Das Gesetz der Großen Koalition zum Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern hatte bereits zu viel Kritik von Seiten der Kommunen und Länder geführt. Während auch bei den Ländern und Kommunen der Konsens besteht, dass eine Ganztagsbetreuung anzustreben ist, gab es Zweifel an der Umsetzbarkeit der im Gesetz definierten Ziele. Zum einen sei der finanzielle Aufwand deutlich unterschätzt worden, zum anderen sei unklar, wie das nötige Personal rechtzeitig gefunden werden kann. Laut Gesetzesentwurf sollten Grundschulkinder von 2026 bis 2030 gestaffelt nach Schulklassen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten – Ab 2030 hätten dann Grundschulkinder aller Klassenstufen den Anspruch auf Ganztagsbetreuung gehabt.

Kretschmann macht auf Kosten für Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aufmerksam

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte, ein Rechtsanspruch alleine reiche nicht aus. Die Länder bräuchten auch die notwendigen Mittel, um ihn umsetzen zu können. Um die Ganztagsbetreuung umsetzen zu können, werden zunächst große Investitionen für die nötigen Räumlichkeiten und deren Ausstattung fällig. Es folgen deutlich höhere laufende Kosten für Personal und Betrieb.

Gemeindetag warnt vor Qualitätsverlust in der Kinderbetreuung

Der Gemeindetag Baden-Württemberg rechnet für die baden-württembergischen Kommunen mit einer jährlichen Mehrbelastung von 817 Millionen Euro für Personal und Räume. Diese Kosten werden nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht annährend gedeckt. Zudem sind viele Ganztagsbetreuungsmodelle, die in Baden-Württemberg bereits praktiziert werden, vom Gesetzesentwurf nicht abgedeckt. Der Gemeindetag warnt daher vor negativen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in seiner jetzigen Form auf die Qualität der Betreuung in Baden-Württemberg.