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Landtagswahl am 14. März 2021 in Zeiten einer Pandemie

19. Februar 2021
Erfahrungen mit Wahlen, die unter Pandemiebedingungen stattfinden, konnten zahlreiche Rathäuser in den vergangenen Monaten genügend sammeln. Etliche Bürgermeisterwahlen sind erfolgreich vorbereitet und durchgeführt worden. Auch für die Wahl am 14. März 2021 laufen die Wahlvorbereitungen professionell auf Hochtouren. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind bestellt, geschult und bestens auf ihr Ehrenamt im Wahllokal und anschließend beim abendlichen Auszählen der Stimmen vorbereitet.

„Die Wahllokale stehen den Wählerinnen und Wählern unter hohen hygienischen Standards zur Verfügung“, so Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg. Gleichwohl rechne er jedoch in diesem Jahr mit einem sehr hohen Anteil an Briefwählerinnen und Briefwählern. „Die Städte und Gemeinden sind darauf vorbereitet und haben entsprechend des zu erwartenden Bedarfs ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Mithilfe gebeten.“

Spätestens am Wochenende müssten alle Wählerinnen und Wähler im Land ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. „Durch die Briefwahl ist es möglich, die Stimme kontaktlos abzugeben,“ so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger, der mit seinem Verband 1.064 Städte und Gemeinden im Land vertritt. Damit seien die Bürgerinnen und Bürger auf der sicheren Seite, unabhängig von lokalen Infektionsgeschehen und Quarantäne am Wahltag.

Wie kommt man zu Briefwahlunterlagen?

Wer Briefwahl machen will, sollte sich möglichst schnell, am besten jetzt, um die erforderlichen Unterlagen kümmern, damit die Unterlagen auch rechtzeitig zur Verfügung stehen. Anträge sind zwar generell bis Freitag, 12. März 2021 möglich, aber um sicher zu gehen, sollte der Antrag möglichst frühzeitig (nicht auf den letzten Drücker) gestellt werden, schließlich muss die Zeit für die Bearbeitung und die Postlaufzeit berücksichtigt werden.

Für die Antragstellung gibt es gleich mehrere Möglichkeiten: Zum einen können die Wahlberechtigten den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diesen an das Bürgermeisteramt/Wahlamt zurückschicken. Außerdem kann die Briefwahl bequem und schnell auch online beantragt werden – entweder über den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist; oder über einen Antrag auf der Homepage der Stadt/Gemeinde. Es muss darauf geachtet werden, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird!

Wählerinnen und Wähler, die kurzfristig erkranken oder für die Quarantäne oder Absonderung angeordnet ist, können die Briefwahlunterlagen bis am Wahltag 15 Uhr beantragen. Zu beachten sind in jedem Fall die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung und spezielle Hinweise der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. des Wahlamts (z.B. im Amtsblatt oder in der Zeitung).

Die Briefwahlunterlagen werden in der Regel nach Hause geschickt. Bei kurzfristiger Antragstellung können sie auch im Rathaus abgeholt werden. Wer die Unterlagen in Vertretung des Wahlberechtigten abholt, muss eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten nachweisen. Wenn die Unterlagen beim Rathaus abgeholt werden sollen, dann sollte dafür Kontakt, am besten vorab telefonisch, aufgenommen werden.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten als Briefwahlunterlagen den Wahlschein mit Erläuterungen wie durch Briefwahl gewählt wird, u.U. auch ein weiteres Merkblatt, einen amtlichen Stimmzettel sowie den dazugehörigen blauen Stimmzettelumschlag und einen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Adresse, an die die Unterlagen zurückzusenden sind bzw. abgegeben werden können. Die Rücksendung ist kostenfrei.

Wie wählt man durch Briefwahl?

Die Stimme kann in geheimer Wahl zuhause abgegeben werden. Wer die Erläuterungen auf dem Wahlschein und die Angaben auf einem eventuell ausgegebenen Merkblatt genau beachtet, kann sicher sein, dass die Stimme zählt und kein Zurückweisungsgrund entsteht.

Wichtig ist, dass der hellrote Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 18 Uhr, bei der auf dem hellroten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingetroffen ist, damit die Stimme noch gezählt werden kann. Wer die Briefwahlunterlagen per Post zurücksendet, sollte also mindestens drei Tage vor dem Wahltag, besser mehr, Postlaufzeit einplanen.

Wählen im Wahllokal

Vor Betreten des Wahllokals am Wahlsonntag muss sich jede Person die Hände desinfizieren und an die Hygienestandards halten: Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind notwendig und die Wählerinnen und Wähler sind gebeten, den eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Nähere Angaben zu Hygienestandards erhalten die Wählerinnen und Wähler in ihrem jeweiligen Wahllokal.

Am 14. März 2021 finden teilweise mit der Landtagswahl auch Bürgermeisterwahlen bzw. Bürgerentscheide statt

Die Wahlberechtigten erhalten ggf. eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung, aus der sich ergibt, für welche Wahl sie wahlberechtigt sind. Für die Beantragung der Briefwahl gilt das bereits Ausgeführte. Sollte die Wahlberechtigung für beide Wahlen bestehen, können die Briefwahlunterlagen auf einem gemeinsamen Antrag beantragt werden. Weil es sich aber um zwei eigenständige Wahlen handelt, erhält der Briefwähler von der Stadt- /Gemeindeverwaltung für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl/den Bürgerentscheid jeweils getrennte Briefwahlunterlagen, die auch getrennt an die zuständige Stelle zurückzusenden sind.

Im Unterschied zur Landtagswahl ist der Wahlbriefumschlag für die Bürgermeisterwahl bzw. den Bürgerentscheid nicht hellrot, sondern von gelber Farbe; auch der Stimmzettelumschlag für die Bürgermeisterwahl ist farblich anders als für die Landtagswahl gestaltet – je nach Entscheidung vor Ort, auf jeden Fall nicht blau. Auch hier gilt: Bitte unbedingt die Angaben auf den Wahlscheinen und Merkblättern genau beachten. Das Wahllokal ist für die Bürgermeisterwahl bzw. für einen Bürgerentscheid dasselbe wie für die Landtagswahl. Es gelten deshalb die obigen Ausführungen.