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Kommunen erwarten schnelle Klärung der Finanzierung bei Flüchtlingsunterbringung – Systemwechsel nicht auf Kosten der Kommunen

13. Mai 2022
Die kommunalen Spitzenverbände äußern sich zur Frage der langfristigen Verteilung der Kosten, die für die Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge entstehen, und kommentieren die Forderung von Finanzminister Danyal Bayaz nach finanzieller Beteiligung des Bundes.

Zum Vorstoß von Minister Bayaz, schneller zwischen Bund und Länder über die langfristige Verteilung der Flüchtlingskosten zu verhandeln, erklären der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Alexis von Komorowski, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Gudrun Heute-Bluhm und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger: „Wir begrüßen die Initiative von Finanzminister Danyal Bayaz, dass der Bund sich schnell zu einer dauerhaften Beteiligung an Kosten für die ukrainischen Flüchtlinge bekennen muss.

Eine Schlechterstellung der kommunalen Ebene muss verhindert werden

Die gefundene Lösung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom April kann nur eine vorläufige sein. Es braucht hier eine langfristige Verabredung über die abgesicherte Kostentragung zwischen Bund und Ländern. Für die Städte, Gemeinden und Landkreise ist jedoch wichtig: Kurzfristig brauchen wir Klarheit über die Kostenübernahme ab dem 1. Juni 2022 durch das Land, wenn der Systemwechsel zu den Leistungen nach Sozialgesetzbuch vollzogen werden soll. Eine Schlechterstellung der kommunalen Ebene bei den Erstattungsregelungen muss verhindert werden.

Land muss bei Kosten für soziale Integration, Wohnraum, Schule und Kita in Vorleistung gehen

Zudem müssen die Städte, Gemeinden und Landkreise für die soziale Integration, für Wohnraum, Schule und Kita weitere hohe Investitionskosten tragen. Auch hier muss das Land in Vorleistung gehen, solange der Bund sich nicht abschließend festlegt.“