Kommunale Selbstbestimmung kann sich nur bei einer guten Finanzausstattung stärken
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Land bekennt sich zu starker kommunaler Selbstverwaltung

Eine Stärkung der ländlichen Räume und das Bekenntnis für die starke kommunale Selbstverwaltung - Im Koalitionsvertrag gibt das Land erste Einblicke, wie es die Finanzbeziehungen zu den Kommunen weiterentwickeln möchte. Die Pläne bleiben zunächst wage. Konkrete Maßnahmen werden auf die Haushaltsverhandlungen nach der Mai-Steuerschätzung verschoben.

Schon zu Beginn des neuen Koalitionsvertrages bekennt sich das Land zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung, die die Koalitionäre als Erfolgsfaktor für den Standort Baden-Württemberg ausmachen. Die kommunale Selbstverwaltung kann jedoch nur gestärkt werden, wenn den Kommunen auch die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ob das nach den substantiellen Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie der Fall sein wird, ist nicht zuletzt von Land und Bund abhängig.

Stärkung des Ländlichen Raums

Auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ballungsräumen und ländlichen Gebieten ist der Koalition ein  Anliegen. Diese wolle die neue Landesregierung dauerhaft sichern - Folgerichtig widmet der Koalitionsvertrag einen ganzen Abschnitt der Stärkung des Ländlichen Raumes. 

Gemeinsame Finanzkommission soll den Landtag beraten

Wie die konkreten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in der neuen Legislaturperiode aussehen werden, ist dem Koalitionsvertrag noch nicht zu entnehmen - Dafür wollen die Koalitionäre auf die Mai-Steuerschätzung 2021 warten. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen im Landtag soll es weiterhin einen Empfehlungsbeschluss der Gemeinsamen Finanzkommission von Kommunen und Land geben. 

Starke kommunale Selbstverwaltung durch Steuerreform?

Das Land bekennt sich dazu, sich auf Bundesebene für die Interessen der baden-württembergischen Kommunen einzusetzen - Wie es 2020 bei der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle geschehen ist. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag von einer Reform des Steuerrechts die Rede, die zu einer dauerhaften Kompensation von Mindereinnahmen bei Land und Kommunen sorgen soll.