Die Klimaschutzziele im Koalitionsvertrag betreffen massiv auch die Städte und Gemeinden.
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Große Ziele für den Klimaschutz

Der Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU zeigt deutlich, dass der Klimaschutz in der nächsten Legislaturperiode ein Hauptthema werden soll. Viele Maßnahmen, Förderungen und Forderungen, die der Vertrag definiert, betreffen dabei auch die Kommunen im Land.

Mit dem neuen Koalitionsvertrag wollen die Grünen und die CDU Baden-Württemberg zum "Klimaschutzland Nummer eins in Deutschland und Europa" machen, wie sie bei der Vorstellung sagen. Die Maßnahmen, die sie dazu im Vertrag definiert haben, betreffen zum großen Teil auch die Kommunen. In wie weit sie umgesetzt werden, ist mit Blick auf den Haushaltsvorbehalt noch schwer abschätzbar. 

Sofortprogramm für Klimaschutz und Energiewende

Einige Hilfen im Bereich Klimaschutz verspricht der Koalitionsvertrag den Städten und Gemeinden über das "Sofortprogramm für Klimaschutz und Energiewende". Die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm sollen bis Ende 2021 umgesetzt bzw. eingeleitet sein. So kündigen die Koalitionäre etwa an, Kommunen, die nicht ohnehin schon zu einer Wärmeplanung verpflichtet waren, bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans zu unterstützen. Das entsprechende Förderprogramm besteht bereits, Kommunen sollen darüber jedoch "stärker als bislang" unterstützt werden. Kommunen, die zu einer Wärmeplanung verpflichtet sind, erhalten bereits eine Ausgleichszahlung. Auch die regionalen Energieagenturen möchte das Land stärken, damit sie den Städten und Gemeinden bei der Erstellung der Wärmepläne zur Seite stehen können. 

Koalitionsvertrag sieht Reallabor Klimastadt vor

Für besonders innovative klimaneutrale Wohngebiete will das Land ein Förderprogramm aufsetzen. Zudem soll ein Reallabor Klimastadt eingerichtet werden. Mithilfe von Hochtechnologie, Digitalisierungs- und KI-Knowhow soll die betreffende Stadt klimafreundliche Lösungen in den Bereichen Wasser, nachhaltige Energieversorgung, Bauen, Mobilität und Arbeiten vorantreiben. Auch der Quartiersansatz soll dabei berücksichtigt werden. 

Kommunen erhalten Ermächtigungsgrundlage

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg soll in Novellierungsschritten bis Ende 2022 weiterentwickelt werden. Ein zentraler Punkt im neuen Klimaschutzgesetz: Kommunen erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis sie Anforderungen im Bereich Energie und Klimaschutz festsetzen können. 

KLIMOPASS wird fortgeschrieben

Auch auf kommunaler Ebene sollen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert werden. Dazu bekennt sich die Landesregierung zu einer Fortschreibung des Forschungsprogramms KLIMOPASS - Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg. Zudem soll ein Förderprogramm für mehr Bäume in der Stadt geprüft werden. Die Mittel für den Klimaschutzpakt zwischen Land und Kommunen soll in der kommenden Legislaturperiode verstetigt werden. Auch Bioenergiedörfer sollen weiterhin gefördert werden. Zusätzlich will das Land Bioökonomieregionen und -dörfer "in den Blick nehmen". 

Windparks: Beteiligung für Standortkommunen?

Die Rufe nach einer Beteiligung der Standortkommunen an Windparks haben Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Zunächst will die Koalition jedoch nur prüfen, ob eine rechtssichere Mustervereinbarung zur finanziellen Beteiligung von Städten und Gemeinden ausgearbeitet werden kann.

Reinhaltung von Wasser und Boden

Im Bereich Wasser wird das Land die Kommunen weiter bei der Untersuchung und Sanierung von Standorten unterstützen, wo Boden und Grundwasser durch Stoffe, wie PFC, kontaminiert sind. Neu schaffen möchte das Land das Kompetenzzentrum Wissenstransfer Boden und Wasser. Das Kompetenzzentrum soll den Kommunen zur Seite stehen, wenn es um Herausforderungen wie Starkregen, Trockenheit, neue Stoffe und Mikroplastik geht. 

Koalition will Landschaftspläne gesetzlich festschreiben

Eine Herausforderung für Kommunen könnten die sogenannten Landschaftspläne werden. Die Landesregierung strebt an die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung von Landschaftsplänen - ähnlich den Flächennutzungsplänen - auf kommunaler Ebene gesetzlich festzuschreiben.