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Kita-Schließungen: Land und Kommunen übernehmen Kosten für Familien

Seit dem 22. Februar haben die Kindertagesstätten im Land wieder den Regelbetrieb aufgenommen. Vorher waren Krippen und Kindergärten wochenlang geschlossen. Weil keine Betreuung erfolgte, haben viele Kommunen als öffentliche Träger darauf verzichtet, Gebühren zu erheben. Das gleiche gilt für freie Träger. Nun hat das Finanzministerium ein Paket von 56 Millionen Euro geschnürt, um die Einnahmenausfälle zu kompensieren.

Das millionenschwere Paket kommt Kindertagesstätten, Kindergärten, der Kindertagespflege, Horten, Horten an Schulen und schulbezogenen Betreuungsangeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule zugute. Für 80 Prozent der ausgefallenen Beträge kommt das Land auf, 20 Prozent tragen die Kommunen.

Finanzministerin Sitzmann: Unterstützen Träger, wenn sie auf Elternbeiträge verzichten

„Eltern und vor allem Alleinerziehende schultern in diesen Zeiten enorm viel: die Kinderbetreuung, das Arbeiten zu Hause - und oftmals alles gleichzeitig. Da sollen nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten dazu kommen. Deshalb unterstützen wir die Träger der Betreuungseinrichtungen dabei, wenn sie auf Elternbeiträge verzichten", sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Mittwoch. Sitzmann hat die Eckpunkte des Hilfspaktes zusammen mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet. Ein ähnliches Paket hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben.

Hilfspaket zusätzlicher Baustein des kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakts

"Das weitere Hilfspaket ist ein zusätzlicher Baustein zum milliardenschweren kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt, mit dem wir die Gemeinden, Städte und Kreise in der Pandemie unterstützen", sagte Sitzmann. Der Pakt war im Sommer vergangenen Jahres geschlossen worden. Er ist 4,27 Milliarden Euro schwer (2,88 Milliarden vom Land, 1,39 Milliarden vom Bund) und soll coronabedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen von Kommunen abfedern.

Die konkreten Eckpunkte des Hilfspakets

Im Rahmen des soeben beschlossenen Pakets wurden folgende konkrete Eckpunkte vereinbart:

  • Die Unterstützung des Landes erstreckt sich auf den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar 2021.
  • Das Land beteiligt sich, wenn für diese Zeit Elternbeiträge für nicht erbrachte Betreuungsstunden nicht erhoben oder rückerstattet werden.
  • Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Kommunen beziehungsweise bei den freien Trägern.
  • Für nicht erhobene beziehungsweise erlassene Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger erstattet das Land den Kommunen pauschal 54 Millionen Euro. Die Mittel werden nach von den kommunalen Landesverbänden zu benennenden Verteilschlüsseln im Einvernehmen mit dem Land auf die Kommunen verteilt.
  • Weitere zwei Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt, die auf Elternbeiträge für den öffentlichen Schulen vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule sowie flexiblen Nachmittagsbetreuung während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 verzichtet haben. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.
  • Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt sechs Millionen Euro erhöht.

Kultusministerin Eisenmann: Haben solidarische Lösung gefunden

Kultusministerin Susanne Eisenmann sagte, es sei klar, dass Eltern nicht für Betreuungsangebote zahlen dürften, die sie nicht in Anspruch nehmen konnten. "Deshalb haben wir gemeinsam mit den Kommunen eine solidarische Lösung gefunden, um Eltern und Familien bei den Gebühren zu entlasten.“

Kommunalminister Strobl: Wichtig, dass Hilfe schnell und unbürokratisch ankommt

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte, Baden-Württemberg sei ein starkes Land mit starken Kommunen. "Damit das so bleibt, stemmen Land und Kommunen die Erstattung von Elternbeiträgen gemeinsam. Als Kommunalminister ist mir wichtig, dass die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Kommunen ankommt. Das ist nun mit der pauschalen Erstattung des Landes an die Kommunen gewährleistet."