Hochwasserhilfe für Kommunen über bestehende Förderprogramme
Reißende Flüsse, vollgelaufene Keller und schwimmende Straßen – In Baden-Württemberg – speziell in der Region Stuttgart – kam es am ersten Juni-Wochenende nach starken Regenfällen vielerorts zu Hochwasser. Betroffenen soll schnell geholfen werden. Die Finanzämter im Land nutzen bereits die Möglichkeiten, um die vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern steuerlich zu entlasten.
Keine Umsatzsteuer für entliehene Geräte
Auch einige ortsansässige Unternehmen unterstützen die vom Hochwasser Betroffenen. Auch sie können für ihre Hilfe Unterstützung vom Finanzamt erhalten. Überlässt ein Unternehmen zum Beispiel unentgeltlich Baufahrzeuge zur Schadensbeseitigung oder Hotelzimmer zur Unterbringung der vom Hochwasser Betroffenen, wird hierfür keine Umsatzsteuer erhoben. Um das zu ermöglichen, wurde der Katastrophenerlass in Baden-Württemberg ergänzt.
Aufräumarbeiten laufen weiterhin
Nun hat die Landesregierung über Hochwasserhilfen für die Kommunen beraten. Denn auch mehrere Wochen nach dem Unwetter stehen die Städte, Gemeinden und Landkreise noch vor großen Herausforderungen. Die Aufräumarbeiten laufen noch. Das Geröll wird Tag für Tag abgetragen. Viele Straßen sind stark beschädigt und Hänge müssen neu stabilisiert werden.
29 Förderprogramme stehen im Fokus
Im Vordergrund stehen über 29 bereits bestehende Förderprogramme, die ab jetzt zu diesem Zweck genutzt werden sollen. Darunter zum Beispiel Förderprogramme für den Städtebau und für kommunale Sportstätten. Die zuständigen Ministerien passen die Richtlinien für die Fördertöpfe so an, dass sie den betroffenen Kommunen zur Verfügung stehen.
Interministerielle Arbeitsgruppe hat die Hilfsmöglichkeiten eruiert
Eine Interministerielle Arbeitsgruppe hat in den letzten Wochen mit den Kommunalen Landesverbänden die Möglichkeiten von Landeshilfen für Kommunen geprüft und dem Ministerrat einen Umsetzungsvorschlag für die durch das Hochwasser entstandenen Infrastrukturschäden vorlegt. Zudem wurden Hilfen für Privatpersonen, Unternehmen und die Landwirtschaft in den Blick genommen. An der Interministeriellen Arbeitsgruppe waren neben den betroffenen Fachressorts und Kommunalen Landesverbänden die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart eingebunden. Zu den für Wiederaufbau und Schadensbewältigung genutzten 29 Landes- und Förderprogrammen gehören Ausgleichstock, Städtebauförderung und Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Ergibt sich darüber hinaus ein weitergehender Bedarf, wird das Innenministerium in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden eine Kabinettsvorlage zur Gewährung eines zusätzlichen, darüber hinausgehenden Hilfspakets in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden dem Ministerrat unverzüglich zur Entscheidung vorschlagen.
Jäger: Bei erhöhtem Schadensbild ist Landessonderhilfe nötig
Gemeindetagspräsident Steffen Jäger bewertet die Hilfen folgendermaßen: „Es ist wichtig, dass mit der heutigen Kabinettsbefassung nun Hilfen für die Hochwasser und Starkregen betroffenen auf den Weg gebracht werden können. Als Gemeindetag gehen wir den Weg einer gezielten Förderpriorisierung in den Landesprogrammen ausdrücklich mit. Diese muss aber schnell und unbürokratisch ermöglicht werden, denn die betroffenen Kommunen brauchen nun verlässliche Zusagen. Zugleich haben wir betont, dass wir einer Aktivierung der Landessonderhilfe offen gegenüberstehen und diese bei sich einem weiter erhöhenden Schadensbild gerade in den besonders betroffenen Kommunen auch für geboten halten.“
Vom Hochwasser am stärksten betroffen: Rems-Murr-Kreis
Am stärksten betroffen waren die Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis. In Rudersberg schätzt Bürgermeister Raimon Ahrens den Schaden auf rund 100 Millionen Euro. Schäden bestünden unter anderem an der Wieslauftalbahn, einer Grundschule und Kindergarten. Auch viele Privathaushalte seien betroffen. In Schorndorf gingen in manchen Fällen Anfragen für Ersatzwohnungen ein. Die Stadt versucht so schnell wie möglich Wohnungen zu vermitteln, rechnet jedoch damit, dass nicht alle Betroffenen in für sie passende Wohnungen vermittelt werden können.