Hass und Hetze nimmt weiter zu
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Hass und Hetze gegen Ehrenamtliche nimmt zu

Erneut ist die Zahl der angezeigten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger gestiegen. Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums soll nun weitere Strafen gegen dieserart Straftaten ermöglichen.

Drohungen und Hasskommentare im Netz, Anfeindungen auf offener Straße und im schlimmsten Fall sogar körperliche Gewalt – Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden immer wieder zur Zielscheibe. Neue Zahlen des Innenministeriums in Baden-Württemberg zeigen nun, dass die Menge der Straftaten gegenüber kommunalpolitisch Aktiven erneut zugenommen hat.

54 Prozent mehr Straftaten angezeigt

Denn in den ersten sechs Monaten dieses Jahres war es bereits zu 267 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger gekommen. Das sind 54 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum 2023. Die meisten angezeigten Straftaten sind nach wie vor Beleidigungen. Auch die Zahl der Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Mitarbeitende bei Rettungsdiensten und Krankenhäusern ist erneut gestiegen.

Schutz von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern schützt auch die Gesellschaft

„Die Städte und Gemeinden als bürgernächste Ebene unseres Staates und die repräsentative Demokratie leben davon, dass Menschen bereit sind, sich mit viel Kraft, mit viel Zeit für das Gelingen des Allgemeinwohls einzubringen. Ihnen gehört Respekt und nicht Hass und Hetze. Diese Menschen sind die Gesichter und die Stimmen unserer lokalen Demokratie. Ohne sie funktioniert unsere Gesellschaft nicht“, sagt Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Hass und Hetze bedrohen politische Willensbildung

Ein Grund für den Anstieg könnten die Wahlen in diesem Jahr gewesen sein. Dazu heißt es aus dem Gemeindetag Baden-Württemberg: „Wenn Kandidatinnen und Kandidaten, Parteimitglieder, Interessierte sowie Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger Hass, Gewalt und Hetze erfahren oder nur allein die Sorge in den Abwägungsprozess zur Kandidatur oder Teilnahme an Veranstaltungen einfließen lassen, ist das sehr bedenklich. Nicht nur freie und gleiche Wahlen müssen gewaltfrei und friedlich ablaufen, sondern auch politische Veranstaltungen, Wahlkampfstände und Kandidatengespräche. Der Austausch der Argumente und die politische Willensbildung leben davon.“

Gesetzesentwurf soll bessere Handhabe ermöglichen

Aktuell liegt dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf vor, der Maßnahmen für den besseren Schutz von Einsatzkräften und Ehrenamtlichen ermöglichen soll. Es handelt sich um mehrere Ergänzungen im Strafgesetzbuch für die strafrechtliche Erfassung von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizistinnen und Polizisten sowie Ehrenamtliche. Auch die Nötigung von Ehrenamtlichen in Gremien wie dem Gemeinderat soll unter Strafe gestellt werden. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist zu prüfen, ob damit die Amts- und Mandatsträger besser geschützt werden können“, sagt Steffen Jäger.

Vorschläge des Gemeindetags gegen Hass und Hetze

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hatte bereits 2022 Vorschläge gegen Hass und Hetze und für mehr Respekt gemacht. Dazu gehörte unter anderem die Schaffung einer neuen Strafvorschrift „Nachstellung gegenüber Amts- und Mandatsträgern“ (§ 238a StGB), Sonderstaatsanwaltschaften gegen Hass und Hetze, politische Bildung und Aufklärung als Teil lebenslangen Lernens sowie eine digitale Ahndung im Netz. Es sollten zudem weitergehende rechtliche Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten für die digitale Kommunikation im Netz geprüft werden.

Eine Verfahrenseinstellung wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" bei Angriffen oder sonstigen Straftaten zu Lasten von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern müsse ausgeschlossen werden. Diese Straftaten beträfen letztlich immer die Öffentlichkeit. Sie müssten deshalb immer automatisch im öffentlichen Interesse verfolgt werden. Die Gesetzeslage müsse entsprechend angepasst werden.