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Gemeindetag fordert mehr Unterstützung für Kommunen

Ohne Gegenmaßnahmen könnte im Jahr 2050 rund die Hälfte der Kommunen in Baden-Württemberg während längerer Hitze- und Trockenperioden Probleme bekommen, den Spitzenbedarf an Trinkwasser zu decken. Der Gemeindetag fordert deshalb Investitionen in die Infrastruktur, schnellere Genehmigungen und eine langfristige Förderung. Auch alternative Wasserquellen und neue Modelle bei den Wasserentgelten sollen geprüft werden.

Der Beirat „Strategie Sichere Wasserversorgung“ des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft hat sich im September unter Beteiligung des Gemeindetags konstituiert. Bei seiner ersten Sitzung stellte das Gremium zunächst organisatorische Weichen für die weitere Arbeit.

Gegründet worden war der Beirat bereits im Juni. In ihm sind unter anderem kommunale Wasserversorger, Gruppen- und Fernwasserversorger, Stadtwerke, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter verschiedener Verwaltungsebenen und Fachverbände vertreten. Das Gremium soll die Strategie „Sichere Wasserversorgung BW 2050“ begleiten und mitgestalten.

Jede zweite Kommune könnte betroffen sein

Grundlage der Strategie ist der landesweite Klimacheck im Rahmen des Masterplans Wasserversorgung. Dieser zeigt nach Angaben des Umweltministeriums erheblichen Handlungsbedarf: Ohne geeignete Gegenmaßnahmen könnte es im Jahr 2050 bei rund 50 Prozent der Kommunen während lang anhaltender Hitze- und Trockenperioden zu erheblichen Defiziten bei der Deckung des Spitzenbedarfs an Trinkwasser kommen. Viele Kommunen und Wasserversorger verfügten zudem schon heute nicht über ein ausreichendes zweites Standbein, um die Versorgung bei Störungen oder in Krisensituationen sicherzustellen.

Der Gemeindetag begrüßt, dass das Land mit dem Masterplan erstmals eine landesweit einheitliche und kommunenscharfe Bestandsaufnahme vorgenommen hat. Damit liege eine wichtige strategische Grundlage vor. Nun müsse jedoch der Schritt von der Analyse zur Umsetzung folgen.

Benötigt würden Investitionen in Brunnen, Speicher und Verbundleitungen sowie in die Sanierung der Netze. Außerdem müssten Kommunen und Wasserversorger widerstandsfähige Alternativen für den Fall aufbauen, dass eine Versorgungsquelle ausfällt. Nach Einschätzung des Gemeindetags lassen sich diese Investitionen vielerorts nicht allein über die Wassergebühren finanzieren. Erforderlich seien deshalb eine verlässliche und langfristige Förderung sowie schnellere und einfachere wasserrechtliche Verfahren.

Trinkwasser gezielter einsetzen

Zu einem ganzheitlichen Wassermanagement gehört aus Sicht des Verbands auch, hochwertiges Trinkwasser möglichst dort einzusetzen, wo diese Qualität tatsächlich benötigt wird. Für die Bewässerung von Grünflächen, Reinigungsarbeiten und andere geeignete Zwecke könnten Niederschlagswasser und perspektivisch auch entsprechend aufbereitetes Abwasser stärker genutzt werden.

Dafür seien Speicher- und Rückhaltesysteme, geeignete Brauchwasserkreisläufe und klare rechtliche Rahmenbedingungen notwendig. Bei Neubauten könnten Zisternen und getrennte Wasserkreisläufe sinnvoll sein. Der Gemeindetag warnt jedoch vor einer pauschalen Pflicht. Berücksichtigt werden müssten die Wirtschaftlichkeit, die örtlichen Wasserverhältnisse und das Ziel, das Bauen bezahlbar zu halten.

Modellprojekte für aufbereitetes Abwasser

Auch die Wiederverwendung weitergehend gereinigten Abwassers sollte nach Ansicht des Gemeindetags näher untersucht werden. Denkbar wäre etwa, damit kommunale Jungbäume und Grünflächen zu bewässern. Bislang fehle dafür jedoch ein hinreichend klarer und praxistauglicher Rechtsrahmen.

Bund und Land sollten gemeinsam mit Kommunen, Wasserwirtschaft und Gesundheitsbehörden geeignete Regeln, Genehmigungsverfahren und Modellprojekte entwickeln. Dabei müssten der Schutz von Menschen, Böden, Grundwasser und Gewässern ebenso berücksichtigt werden wie mögliche Folgen einer geringeren Einleitung für den Wasserhaushalt.

Kommunen sollen über Wasserentgelte entscheiden

Offen zeigt sich der Gemeindetag für die Ankündigung von Umweltministerin Thekla Walker, mögliche kommunale Gestaltungsspielräume bei den Wasserentgelten gemeinsam mit Kommunen und Wasserversorgern zu prüfen. Solche Instrumente könnten neben technischen und strukturellen Maßnahmen dazu beitragen, für einen bewussteren Umgang mit Wasser zu sensibilisieren.

Die Entscheidung über ihre Anwendung müsse jedoch bei den Kommunen und ihren Wasserversorgern bleiben. Eine Staffelung allein nach der verbrauchten Wassermenge greife zu kurz. Ein hoher Verbrauch bedeute nicht automatisch, dass Wasser vermeidbar für Komfort- oder Luxuszwecke verwendet werde. Vor gesetzlichen Änderungen müssten deshalb die rechtliche Notwendigkeit, die praktische Umsetzung und mögliche Folgen sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche kommunale Spielräume könnten sinnvoll sein, landeseinheitliche Vorgaben dagegen nicht.

Die Sicherung der Trinkwasserversorgung gehöre zum Kern der kommunalen Daseinsvorsorge, betont der Gemeindetag. Maßnahmen, die unmittelbar der Versorgungssicherheit und der Anpassung an Hitze und Trockenheit dienen, müssten deshalb bei der Verteilung begrenzter öffentlicher Mittel ein besonderes Gewicht erhalten.