© Unsplash

Entlastung durch Arbeitspflicht für Geflüchtete

Mehr Hände für öffentliche Aufgaben, mehr Struktur für Geflüchtete: Der Landkreis Karlsruhe sammelt erste Erfahrungen mit einer Arbeitspflicht für Menschen mit Fluchthintergrund. Das Modell könnte für viele Kommunen zum praktischen Lösungsansatz werden.

Der Landkreis Karlsruhe hat „gute Erfahrungen“ mit der praktischen Umsetzung einer Arbeitspflicht für Geflüchtete gemacht. Dies teilten Verantwortliche kürzlich der dpa Baden-Württemberg mit. Das hier angewendete Modell könne für für andere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und darüber hinaus als Vorbild dienen.

Nach Einschätzung von Kreisverwaltung und dem Migrationsministerium des Landes lassen sich gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Menschen mit Fluchthintergrund rechtssicher, praktikabel und mit hoher Akzeptanz einführen, insbesondere wenn sie außerhalb der Unterkünfte stattfinden.

Viele Geflüchtete sind bereit, sich zu engagieren

Diese Arbeitsgelegenheiten decken vielfältige Einsatzbereiche ab: von Grünpflege und Tätigkeiten auf dem Bauhof über Unterstützungsaufgaben in kommunalen Einrichtungen bis hin zu Hilfsdiensten in sozialen Bereichen wie etwa bei der Essensausgabe oder in Gemeinschaftseinrichtungen.

Für Kommunen bedeutet das, dass dringend benötigte Aufgaben im öffentlichen Raum besser bewältigt werden können – zusätzliche Hände stehen zur Verfügung, ohne dass feste Stellen ausgeschrieben werden müssen.

Seit Herbst 2024 hätten im Landkreis 368 Geflüchtete an Informations- und Auswahlverfahren für diese Angebote teilgenommen. Nur 59 Personen hätten ohne triftigen Grund eine Tätigkeit abgelehnt oder abgebrochen; ihnen seien daraufhin – wie gesetzlich vorgesehen – Leistungen gekürzt worden. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass viele Geflüchtete bereit sind, sich zu engagieren, wenn entsprechende Angebote vorhanden sind.

Arbeitspflicht für Geflüchtete: Übergang in den ersten Arbeitsmarkt wird erleichtert

Wichtig für die kommunale Umsetzung sei die koordinierende Rolle des Landratsamts: Die Kreisverwaltung berät sowohl Städte und Gemeinden als auch gemeinnützige Träger und arbeitet eng mit Partnern wie der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft BEQUA zusammen. Rund zehn Geflüchtete nehmen dort monatlich an Arbeitsgelegenheiten teil und erhalten bei Bedarf zusätzlich Sozialberatung oder Jobcoaching, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Für Kommunen bedeutet dieses Netzwerk weniger Verwaltungslast und mehr Professionalität bei der Betreuung und Integration der Beschäftigten.

„Eigenverantwortung fördern, Integration unterstützen“

Aus kommunaler Sicht bringt das Modell mehrere Vorteile: Die entlasteten Einrichtungen können Aufgaben erledigen, für die sonst Personal fehlt; viele Arbeitsgelegenheiten wurden mehrfach nachbesetzt, was zeigt, dass es eine verlässliche Beteiligung gibt. Sechs Städte im Landkreis haben nach dpa-Informationen bereits entsprechende Angebote eingerichtet, weitere bereiten den Einstieg vor.

Auch die integrationspolitische Wirkung ist aus Sicht der Kommunen nicht zu unterschätzen: Laut dpa seien einzelne Geflüchtete von den Arbeitsgelegenheiten in reguläre Beschäftigung mit Ausbildungsperspektive gewechselt. Städte und Gemeinden sehen darin eine Möglichkeit, Geflüchteten nicht nur eine Tagesstruktur zu geben, sondern ihnen soziale Teilhabe, Verantwortungsübernahme und Kontakte in die Gesellschaft zu ermöglichen – zentrale Bausteine eines nachhaltigen Zusammenlebens.

Nach dpa-Angaben betonten sowohl die Migrationsministerin Marion Gentges als auch der Landrat Christoph Schnaudigel, dass das Prinzip Fördern und Fordern in der Praxis funktioniere: Arbeitsgelegenheiten würden den Alltag strukturieren, Eigenverantwortung fördern und die Integration unterstützen. Für viele Kommunen könnten solche Modelle daher ein zukunftsweisender Weg sein, um sowohl strukturelle Herausforderungen zu meistern als auch Geflüchteten echte Perspektiven zu bieten.