Fehlende Grundsteuer-Erklärungen und Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide - Das Chaos um die neue Grundsteuer geht weiter
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Grundsteuer: Zwischen fehlenden Erklärungen, verschickten Bescheiden und ersten Einsprüchen

Die Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 hat in der Vergangenheit bereits für viele Tücken und hohen Arbeitsaufwand gesorgt. Auch jetzt reißen die Unsicherheiten nicht ab - denn Steuerberaterinnen und -berater raten Eigentümerinnen und Eigentümern dazu Einspruch gegen ihre Grundsteuerwertbescheide einzureichen.

Vor über einen Monat endete die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen für die Grundsteuer B. Bis zum Ende der Frist am 31. Januar waren erst 68 Prozent der Grundsteuer-Bescheide eingagangen. Damit liegt Baden-Württemberg allerdings über dem Bundesschnitt. Am 2. Februar – zwei Tage nach Ablauf der Frist – waren in Deutschland insgesamt nur knapp 60 Prozent der Erklärungen bei den zuständigen Behörden eingegangen. Ausschließlich Bayern hat die Frist zur Einreichung noch einmal um drei Monate verlängert.

Grundsteuer-Erklärungen können weiterhin eingereicht werden

Laut Angaben, die das Finanzministerium gegenüber der Deutschen Presseagentur machte, fehlen auch in dieser Woche noch 15 Prozent und damit rund 800.000 Grundsteuer-Erklärungen. Die Erklärungen können nach wie vor auch über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Informationen und Hilfen für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Grundsteuer-Erklärung haben die Finanzämter Baden-Württemberg hier gesammelt. Man werde auf verspätete Erklärungen mindestens bis zum Verschicken der Erinnerungen an säumige Eigentümerinnen und Eigentümer kulant reagieren. Diese Erinnerungen werden voraussichtlich nach Ostern verschickt.

Wie sehen die nächsten Schritte für die Grundsteuer aus?

Währenddessen werden seit der letzten Woche die ersten Grundsteuerwertbescheide verschickt. Der Grundsteuerwertbescheid klärt Eigentümerinnen und Eigentümer über den Grundsteuerwert auf, den das zuständige Finanzamt anhand der abgegebenen Grundsteuer-Erklärung errechnet hat. Es folgt ein Grundsteuermessbescheid den das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl berechnet. Die beiden Bescheide bilden später die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch die Städte und Gemeinden. Diese werden die neuen Hebesätze voraussichtlich im kommenden Jahr festlegen, um die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 rausschicken zu können.

Viele Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide zu erwarten

Interessenvertretungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie einige Steuerberaterinnen und Steuerberater fordern nun dazu auf, gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen. Dies ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids beim zuständigen Finanzamt möglich. Gewöhnlich legen Eigentümerinnen und Eigentümer Einspruch ein, wenn in den Grundsteuerwertbescheiden unzutreffende Zahlen zur Berechnung zugrunde gelegt werden. Nun wird jedoch dazu aufgerufen aus einem völlig anderen Grund Einspruch einzulegen: Wegen der potenziellen Verfassungswidrigkeit der neuen Bemessung der Grundsteuerwerte.

Erfolgschancen der Einsprüche - Sondersituation in Baden-Württemberg

Während diese Art der Einsprüche im Rest von Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben, sehen die Chancen für Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg besser aus. Gewöhnlich werden Einsprüche wegen Verfassungswidrigkeit zurückgewiesen, wenn kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Dann wäre die einzige Möglichkeit das Verfahren fortzuführen eine Klage. Eine Sondersituation liegt nun in Baden-Württemberg vor: Hier sind bereits zwei Musterklagen wegen Verfassungswidrigkeit gegen das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg beim Finanzgericht eingegangen. In diesem Fall kann entschieden werden, dass das Einspruchsverfahren bis zum Vorliegen eines Urteils ruhen gelassen wird. Was das für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 bedeuten kann, hängt maßgeblich von den Verfahren zu den vorliegenden Musterklagen ab.