Auch in Riedlingen wird die Grundsteuer ab 2025 mit dem Landesgrundsteuergesetz geregelt.
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Baden-Württemberg mit erstem Landesgrundsteuergesetz

Indem das Kabinett den Entwurf zum Landesgrundsteuergesetz auf den Weg bringt, bringt es den Kommunen mehr Sicherheit, dass eine lückenlose Erhebung der Grundsteuer gesichert ist. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. 2019 lagen die Grundsteuereinnahmen in Baden-Württemberg bei knapp 1,8 Milliarden Euro.

Die Landesregierung hat kurz vor der Sommerpause den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes zur Anhörung freigegeben. Über die Grundzüge war sich die Regierung seit Frühjahr einig, Differenzen bei den Einzelheiten haben die Verabschiedung des Gesetzes herausgezögert. Mit dem Entwurf ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das ein Landesgrundsteuergesetz auf den Weg bringt.

Wir nutzen die seltene Chance, ein eigenes Steuergesetz zu erlassen. Als erstes Bundesland haben wir uns dafür entschieden, komplett vom Bundesrecht abzuweichen und einen ganz eigenen Weg zu gehen. Unser Landesgrundsteuergesetz zeugt damit nicht zuletzt von der Stärke des Föderalismus.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Winfried Kretschmann über das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz. (c)Dennis Williamson
(c) Dennis Williamson

Das sieht das Landesgrundsteuergesetz vor

Das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz sieht eine modifizierte Bodenwertsteuer vor. Es basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. In einem weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt. Diese wird je nach Nutzung des Grundstücks modifiziert. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag.

Beteiligungsportal für Verbände, Vereine und Bürger

In der Anhörung haben Verbände, Vereine und Bürger die Möglichkeit über das Beteiligungsportal des Landes, zum Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird das Ministerium für Finanzen eine europaweite Ausschreibung starten, da für die neue Grundsteuer ein eigenes IT-Verfahren erforderlich ist und programmiert werden muss.

Wie kam es zum Landesgrundsteuergesetz?

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das Bewertungssystem der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Im Westen Deutschlands stammen die Grundstückswerte von 1964, im Osten von 1935. In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht diese Werte als veraltet und verfassungswidrig beurteilt. Deshalb müssen Grundstücke nun neu bewertet werden. Diese Neubewertung ist in jedem Fall nötig, unabhängig davon, nach welchem Modell die Grundsteuer gestaltet ist. Allein in Baden-Württemberg werden in den kommenden Jahren 5,6 Millionen Steuerobjekte neu bewertet.

In seiner Entscheidung räumte das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 ein, um eine neue Regelung zu treffen. Für die Umsetzung gilt eine weitere Frist bis Ende 2024. Ab 2025 muss die reformierte Grundsteuer angewandt werden. Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim Bundesmodell fließen in die Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Das Gesetz gibt den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen.