Dauerbaustelle Grundsteuerreform
Seit das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Grundsteuer kippte, sucht die Politik in dieser für die Kommunen zentralen Abgabe nach einer neuen, tragfähigen Lösung. Die seither beschlossenen Bewertungsmodelle stehen vielerorts in der Kritik, bundesweit gingen hunderttausende Einsprüche ein. Was als große Reform begann, wird bis heute von einem Grundrauschen aus Zweifel und Unmut begleitet.
BFH prüft Rechtmäßigkeit der neuen Bewertungsmodelle
In der Frage der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer beginnt nun ein weiteres Kapitel: In der vergangenen Woche hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) seine erste Verhandlung über die aktuellen Regelungen eröffnet.
Es geht dabei um mehrere Klagen gegen das neue Grundsteuer-Bundesmodell, das in vielen Bundesländern angewendet wird. Neun Bundesländer übernahmen das Bundesmodell, die übrigen entwickelten eigene Varianten. 15 Verfahren liegen inzwischen insgesamt beim Bundesfinanzhof.
Im Zentrum steht die Frage, ob die seit 2019 reformierten Bewertungsregeln für Grundstücke mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Die Kläger bemängeln, das Verfahren arbeite mit zu vielen Pauschalierungen und führe so dazu, dass vergleichbare Immobilien unterschiedlich bewertet und belastet werden. Zudem wird infrage gestellt, ob der Bund ohne vorherige Grundgesetzänderung überhaupt die Kompetenz für diese Reform besaß.
Teuerste Grundsteuer im Südwesten: Kritik von Haus & Grund
Die Finanzverwaltung verteidigt das Modell hingegen als notwendiges Massenverfahren, in dem vollständige Individualgerechtigkeit systembedingt nicht erreichbar sei. Bundesweit wurden rund 36 Millionen Immobilien neu bewertet, seit diesem Jahr gilt die neue Abgabe. Etwa 2,8 Millionen Eigentümer haben Einspruch gegen ihre Bescheide eingelegt. Der BFH will am 10. Dezember sein Urteil verkünden. Je nach Ausgang könnte der Fall erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigen – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für Millionen Steuerbescheide und die Haushaltsplanung der Kommunen.
Zur selben Zeit erneuerte auch der Eigentümerverband Haus & Grund seine Kritik an den aktuellen Bewertungsverfahren – besonders Baden-Württemberg steht hier im Fokus. Nach einer neuen Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft liegen nämlich die bundesweit teuersten Grundsteuer-Städte überwiegend im Südwesten. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 126 Quadratmetern Wohnfläche und einem 508-Quadratmeter-Grundstück zahlen etwa Eigentümer in Tübingen demnach rund 1.377 Euro pro Jahr – ein Spitzenwert im bundesweiten Vergleich. Auf den weiteren Plätzen folgen Mannheim, Stuttgart, Heidelberg und Karlsruhe, die jeweils deutlich über dem Durchschnitt liegen. Deutlich günstiger ist es hingegen etwa in Zwickau mit rund 258 Euro jährlich.
Insbesondere Eigentümer kleinerer Häuser auf großen Grundstücken überproportional belastet
Haus & Grund, Auftraggeber der Analyse, kritisiert am Grundsteuer-Modell Baden-Württemberg, dass dieses sich stark an Bodenrichtwerten orientiere und weniger an der tatsächlichen Bebauung. Dadurch würden insbesondere Eigentümer kleinerer Häuser auf vergleichsweise großen Grundstücken überproportional belastet. Der Verband fordert deshalb eine Überarbeitung und verweist auf Modelle in Bayern oder Niedersachsen, die aus seiner Sicht zu ausgewogeneren Ergebnissen führen. Hohe Grundsteuerbelastungen könnten zudem indirekt Mieter treffen, da sie häufig über die Betriebskosten weitergegeben werden.
Grundsteuer: Vereinfachung schafft Probleme
Fachleute sehen in der aktuellen Grundsteuerdebatte ein strukturelles Problem, das viele Steuersysteme betrifft: Der Anspruch auf einfache Verfahren steht häufig im Spannungsverhältnis zu möglichst genauer und gerechter Bewertung. Vereinfachungen führen zwangsläufig zu Typisierungen, die einzelne Fälle nicht vollständig abbilden können. Auch die Reform der Grundsteuer folgte diesem Ansatz, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Besonders das pauschalisierte Ertragswertverfahren, mit dem die Finanzämter den Immobilienwert ermitteln, steht dabei im Mittelpunkt der Kritik. Es soll die Bewertung vereinfachen, kann jedoch dazu führen, dass einzelne Objekte über- oder unterbewertet werden. Genau diese Frage bildet nun den Kern der Auseinandersetzung vor Gericht.
Gemeindetag von Beginn an kritisch
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof dürfte der Streit damit nicht beendet sein. Beobachter rechnen damit, dass am Ende erneut das Bundesverfassungsgericht über die Grundsteuer entscheiden wird.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat von Beginn an grundsätzliche Vorbehalte gegen die Reform der Grundsteuer geäußert. Er warnte unter anderem vor möglichen Einnahmeverlusten der Kommunen, insbesondere dann, wenn die festgelegten Hebesätze die angestrebte Aufkommensneutralität nicht erreichen. Das hat sich zwar vielerorts nicht bestätigt, dennoch war auch die Zahl der Einsprüche in Baden-Württemberg sehr hoch.
Zudem sieht der Gemeindetag durch bestimmte Vorgaben des Landes die kommunale Selbstverwaltung berührt. Der Gemeindetag fordert daher, dass das Grundsteueraufkommen weiterhin an die wirtschaftliche Situation, den Finanzbedarf und die haushaltsrechtliche Lage der jeweiligen Kommune angepasst werden kann – und nicht durch ein starres Verfahren festgelegt wird.
