Bewegung in Verfahren
In Baden-Württemberg wird derzeit intensiv darüber diskutiert, wie sich der Wohnungsbau wieder ankurbeln und Genehmigungsverfahren beschleunigen lassen – mit dem Bau-Turbo, aber auch darüber hinaus.
In Aidlingen zündet der Bau-Turbo bereits
In Aidlingen im Kreis Böblingen beispielsweise hat der Bau-Turbo kürzlich eine konkrete Anwendung gefunden. Geplant ist dort ein dreigeschossiges Mehrgenerationenhaus, das nach Einschätzung des Landratsamts nur mit geändertem Bebauungsplan zulässig gewesen wäre. Ein reguläres Verfahren hätte die Umsetzung um mindestens ein Jahr verzögert. Die Gemeinde entschied sich daher, den Bau-Turbo anzuwenden und das Vorhaben trotz des ursprünglichen Vetos des Landratsamts voranzubringen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu und sieht in dem Instrument eine pragmatische Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum schneller zu realisieren. Der Knackpunkt lag unter anderem in der Firsthöhe: Eigentlich wären für das Grundstück maximal 3,5 Meter zulässig gewesen, doch das geplante Haus erreicht 7,52 Meter – und wäre damit ohne Bebauungsplanänderung so nicht genehmigungsfähig gewesen.
Rechtlich möglich wird ein solches Vorgehen durch die sogenannte Experimentierklausel im Baugesetzbuch, die mit dem Bau-Turbo eingeführt wurde. Sie erlaubt es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, von bestehenden Bebauungsplänen abzuweichen, ohne zuvor ein langwieriges Änderungsverfahren durchführen zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Im Fall Aidlingen nutzte die Gemeinde diesen erweiterten Entscheidungsspielraum, um das Mehrgenerationenhaus trotz der Einwände des Landratsamts zu ermöglichen. Anstelle einer förmlichen Bebauungsplanänderung entschied sich der Gemeinderat für das beschleunigte Verfahren.
„Ich war fast entsetzt über die Entscheidung des Landratsamts und bin jetzt gottfroh, dass es den Bau-Turbo gibt“, sagte Aidlinger Gemeinderat Ralf Beicht laut Stuttgarter Zeitung in der Ratssitzung. Solche Entwicklungen zeigen, dass Gesetze zum Bürokratieabbau Wirkung entfalten und Städte und Gemeinden in ihrer Verantwortung für eine schnellere Lösung des Wohnraumproblems stärken können.
Startergespräche als neuer Ansatz
Doch nicht nur in Aidlingen kommt Bewegung in festgefahrene Verfahren. Auch andere Kommunen setzen verstärkt darauf, Genehmigungsprozesse effizienter zu gestalten. In organisatorischer Hinsicht beschreitet derzeit die Stadt Stuttgart einen neuen Weg. Mit sogenannten „Startergesprächen“ und einer individuellen Begleitung will sie Investitionsprojekte beschleunigen und Genehmigungsverfahren transparenter gestalten. Das Angebot richtet sich an gewerbliche Investoren ebenso wie an Projektträger im Wohnungsbau – sowohl vor Antragstellung als auch während laufender Verfahren. Ziel ist es, offene Fragen frühzeitig zu klären, Hindernisse zu identifizieren und Abläufe verbindlicher zu strukturieren.
Kern des Konzepts ist ein fester Ansprechpartner, der das Vorhaben durch den gesamten Genehmigungsprozess begleitet, Abstimmungen innerhalb der Verwaltung koordiniert und als zentrale Schnittstelle fungiert. So sollen Informationsverluste vermieden und Verfahren stringenter gesteuert werden. Bei gewerblichen Projekten übernimmt diese Lotsenfunktion die Wirtschaftsförderung.
Hintergrund ist die deutliche Kritik der vergangenen Jahre: Stuttgart galt lange als träge, berüchtigt für lange Bearbeitungszeiten, fehlende Rückmeldungen und mangelnde Transparenz. Der Verband Haus & Grund sprach wiederholt von „Organisationsversagen“. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind langwierige Verfahren mehr als ein bürokratisches Ärgernis – sie können existenziell werden. Denn wenn sich Genehmigungen über Monate oder gar ein Jahr hinziehen, würden Mieten, Kredite und Personalkosten oft weiterlaufen, ohne dass Einnahmen fließen. Gerade kleinere Betriebe gerieten dadurch schnell unter erheblichen wirtschaftlichen Druck.
Unternehmerkritik: Vom Bittsteller zum Serviceempfänger
Die Neuausrichtung in Stuttgart hin zu mehr individueller Unterstützung bei Bauanträgen kommt einem vielfach geäußerten Wunsch der Wirtschaft entgegen. Viele Unternehmen fühlten sich angesichts langwieriger Genehmigungsverfahren bislang zu wenig unterstützt – mitunter sogar wie Bittsteller gegenüber dem Staat, obwohl sie eigentlich für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sorgen. Entsprechend laut waren zuletzt die Klagen über ausufernde Bürokratie und mangelnde Verlässlichkeit.
Wie unterschiedlich der Umgang mit Investoren sein kann, zeigt ein Beispiel eines Medizintechnik-Start-ups, das sowohl in Deutschland als auch in den USA einen Fabrikneubau plant und kürzlich über den Deutschlandfunk bekannt wurde. In Deutschland musste das Unternehmen zahlreiche Genehmigungen selbst koordinieren, einen Mitarbeiter in Vollzeit für Behördenanträge und -kommunikation dafür abstellen und dennoch lange Phasen rechtlicher Unsicherheit mit spärlichen Rückmeldungen hinnehmen. In den Vereinigten Staaten dagegen verlief das Verfahren deutlich strukturierter: Dort, in Texas, wurde dem Unternehmen ein staatlicher Case-Manager zur Seite gestellt, der die Abstimmung mit sämtlichen Behörden übernahm, Anträge koordinierte und den Prozess eng begleitete. Für das Unternehmen entstanden dafür keine zusätzlichen Kosten, die Verfahren wurden zügig abgeschlossen. Nach Angaben des Unternehmers sind die regulatorischen Anforderungen in beiden Ländern durchaus vergleichbar – der Unterschied liege vor allem in "Organisation, Kommunikation und Serviceverständnis".
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium teilte vergangene Woche dem SWR im Zuge einer ähnlichen Kritik eines Unternehmers mit, dass „selbst innerhalb eines Landes die Bearbeitungszeiten bei Kommunen erheblich schwanken“. Klar ist: In vielen, insbesondere kleineren, Kommunen ist eine individuelle Betreuung von Investorinnen und Investoren längst gelebte Praxis. Auch dort stöhnt man allerdings über die Vielzahl an Regularien, die – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – personelle Ressourcen binden, die sie eigentlich lieber in die aktive Wirtschafts- oder Wohnbauförderung investieren würden.
