Präsenzunterricht für Grundschulen und für weitere Schulen in Stadt- und Landkreisen mit einer Corona-Inzidenz unter 50
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Baden-Württemberg zurück im Präsenzunterricht

Der erste Tag im Präsenzunterricht für viele Schulen in Baden-Württemberg ist reibungslos verlaufen. Beschwerden habe es keine gegeben, zieht das Kultusministerium Fazit. Ab dem 21. Juni können alle Schulen bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht wechseln.

Für einen großen Teil der baden-württembergischen Schüler ist der erste Tag im Präsenzunterricht nach Monaten in Home-Schooling und Wechselunterricht zuende gegangen. Laut Kultusministerium ist der erste Schultag nach den Pfingstferien reibungslos verlaufen. Auch das Ausstellen von Schnelltestbescheinigungen für Schüler, das im Voraus besonders vom Lehrerverband GEW kritisiert wurde, habe nicht zu negativen Rückmeldungen geführt. Auch der GEW zeigte sich zufrieden. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr hätten die Vorbereitung auf Präsenz- und Wechselunterricht erleichtert. „Ab dem Montag wollen wir die Schüler behutsam an den Schulalltag heranführen, den sie eigentlich gewohnt sind“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

2.400 Grundschulen im Präsenzunterricht

Angesichts der sinkenden Corona-Inzidenzzahlen und der Tatsache, dass ein Großteil der Lehrkräfte bereits geimpft sind, hatte das Kultusministerium ab dem Schulstart nach den Pfingstferien neue Corona-Regeln für Schulen erlassen. Danach konnten Grundschulen und die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ohne Abstandsgebot ab einer Inzidenz stabil unter 100 in den Präsenzunterricht wechseln. Da alle Land- und Stadtkreise in Baden-Württemberg darunter liegen, konnten alle 2.400 Grundschulen des Landes in den Präsenzunterricht starten. Alle weiteren Schulformen konnten bei einer stabilen Inzidenz unter 50 in den Präsenzunterricht wechseln. Das gilt derzeit für knapp die Hälfte der Kreise in Baden-Württemberg. 

Schulen sollen Bescheinigungen über negative Tests ausstellen

Unabhängig von den Inzidenzen gilt weiter die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Schüler, die mehr als drei Tage in Folge an der Schule sind, müssen sich zweimal pro Woche testen lassen. Schulen sollen den Schülern auf Wunsch auch Bescheinigungen über negative Tests ausstellen. „Es ist mir bewusst, dass dies ein Aufwand für die Schulen darstellt", so Schopper. "Wir haben deswegen versucht, das Verfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Die Bestätigung muss deshalb nur auf Verlangen ausgestellt werden und sie kann mit einem einfachen Formular erfolgen, das durch die Schule und die Schülerinnen sowie Schüler auch bereits vorausgefüllt werden kann.“ Die Bescheinigung der Schulen über das negative Testergebnis gilt für eine Dauer von 60 Stunden. Seit Weihnachten waren vor allem Schüler der Unter- und Mittelstufe im Home-Schooling oder Wechselunterricht. Wie bereits vor den Pfingstferien verkündet, sollen auch die weiterführenden Schulen bei einer Inzidenz stabil unter 100 ab dem 21. Juni in den Präsenzunterricht wechseln können. 

Kurzfristige Lockerung: Sportunterricht jeder Art bei Inzidenz unter 35

Kurzfristige Anpassungen kamen am Freitag vor dem Schulstart im Bereich Sport hinzu. Hier wurde die Inzidenzgrenze 35 eingeführt, die auch in der Corona-Verordnung des Landes gilt. Bei einer Inzidenz unter 35 ist fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art sowohl im Freien als auch in der Sporthalle möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt, dass fachpraktischer Sportunterricht jeder Art im Freien an allen Schulen zulässig ist. In den Sporthallen darf er nur kontaktarm erfolgen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist an allen Schulen bis auf Ausnahmen beispielsweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 fachpraktischer Sportunterricht nur noch im Freien zulässig. Der Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig, wenn fachpraktischer Sportunterricht erlaubt ist. Freibäder können genutzt werden, wenn Sportunterricht im Freien zulässig ist. Ein Hallenbad kann erst genutzt werden, wenn auch die Sporthallen für den fachpraktischen Sportunterricht freigegeben sind.