Kitas dürfen pro Gruppe zwei Kinder mehr betreuen
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Zwei Kinder mehr pro Erzieher - Land erlaubt Ausnahmen in Kitas

Der Fachkräftemangel in den Kitas in ganz Deutschland ist alarmierend und Praktiker verlangen schnelle Hilfen. Auch Baden-Württemberg ist von dem Problem massiv betroffen. Eine neue Ausnahmeregelung im Land soll für Entspannung sorgen: Bis zu zwei Kinder mehr dürfen danach in einer Kita-Gruppe betreut werden.

Sollte die geplante Regelung kommen, muss der Träger der Kita nur dem Landesjugendamt anzeigen, wenn sie die Gruppengröße um maximal zwei Kinder erhöhen möchte. Das sagte das Kultusministerium gegenüber der Deutschen Presseagentur. Bei der Ausnahmeregelung müsse allerdings gesichert sein, dass der Mindestpersonalschlüssel abzüglich der maximal zwei zusätzlichen Kinder eingehalten wird. Die Aufsichtspflicht müsse gewährleistet und die Bedürfnisse von behinderten Kindern berücksichtigt werden. Die Ausnahmeregelung solle zunächst nur für das laufende Kita-Jahr gelten. Der Entwurf gehe nun in die Anhörung bei Verbänden und Kommunen.

Kommunen drängen auf neue Regelung für Kitas

Nachdem die Sonderregelungen, die das Land aufgrund der Coronapandemie in den Kitas erlassen hatte, in diesem Jahr ausgelaufen sind, verlangten Gemeinde-, Städte- und Landkreistag eine neue Regelung vom Land. Der akute Fachkräftemangel mache besonders größere Gruppen zwingend notwendig. Schon seit 1. September gilt, dass fehlende Erzieherinnen und Erzieher durch die doppelte Zahl an nicht-pädagogischen Kräften ersetzt werden können. Allerdings darf der Mindestpersonalschlüssel nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden. Um besser auf Krankheitswellen reagieren zu können, gibt es auch eine flexiblere Vertretungsregelung: Fällt eine Fachkraft durch Krankheit aus, kann sie für maximal acht Wochen durch eine Zusatzkraft ersetzt werden.

Weitere Maßnahmen sind dringend nötig

Die Kommunalen Landesverbände begrüßen den Schritt des Landes, mahnen jedoch, dass auch mittel- und langfristige Maßnahmen nötige sein werden. „Die Ankündigung des Landes ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. „Die Flexibilisierung der Höchstgruppenstärke um bis zu zwei Kinder ist eine Möglichkeit, um die Erfüllbarkeit des Rechtsanspruchs ein Stück realistischer zu machen. Wichtig ist dazu, dass die Handhabung möglichst unbürokratisch ausgestaltet wird. Die Nutzung dieses Werkzeugs liegt dann in der Verantwortung vor Ort und erfolgt, wie die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, mit dem gebotenen Augenmaß. Zusätzlich bedarf es weiterer Werkzeuge, die vor allem mittel- und langfristige Perspektiven aufzeigen können. Denn realistisch betrachtet endet der Fachkräfte-Engpass auch nicht mit Ablauf des Kindergartenjahres 2022/23. Gerade deshalb wäre es uns ein Anliegen, mit einer zu engen Befristung keine falschen Erwartungen zu wecken. Wir brauchen die Zeit, um den vereinbarten Weg für den Direkteinstieg wirksam werden zu lassen.“