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Wohnraumoffensive: Kommunen können Beratungsgutscheine beantragen

Ab sofort können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Beratungsgutscheine für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nutzen. Ministerin Nicole Razavi verspricht einfachere Verfahren und eine flexible Nutzung der Förderungen. Unterstützt werden Kommunen vom Kompetenzzentrum Wohnen BW.

Das Land hat das Kompetenzzentrum Wohnen BW weiterentwickelt und stellt ab sofort Beratungsgutscheine zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung. Städte und Gemeinden können Fördergutscheine für vier Beratungsmodule erhalten, um bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu schaffen. Ministerin Nicole Razavi betont: „Mit den neuen Fördergutscheinen passen wir die Beratung noch besser an die Bedürfnisse der Kommunen an. Das Verfahren wird einfacher und flexibler, gleichzeitig bleibt die attraktive Förderhöhe von 80 Prozent der Beratungskosten.“

Schneller und einfacher von Beratungsleistungen profitieren

Ab dem 1. Juli 2024 können Kommunen frei wählen, welches Beratungsunternehmen sie beauftragen möchten, ohne dass Gemeinderatsbeschlüsse als Voraussetzung notwendig sind. Dies macht das Verfahren schlanker und ermöglicht es den Kommunen, schneller und einfacher von den Beratungsleistungen zu profitieren. Die Beratungen decken verschiedene Bereiche rund um das Schaffen von Wohnraum ab, wie die Analyse der Flächenpotenziale, Tipps zur Konzipierung von Beteiligungsveranstaltungen, passgenaue Vergabeverfahren und kommunales Projektmanagement.

Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH fungiert als Bewilligungsstelle und bietet den Kommunen eine erste Basisberatung sowie Unterstützung im weiteren Prozess. Die Fördergutscheine können ab sofort in vereinfachter elektronischer Form per E-Mail bei der Landsiedlung eingereicht werden.

Effektive Unterstützung für Wohnraumschaffung

„Mit der Beratung durch das Kompetenzzentrum Wohnen setzen wir wirksame Impulse zur Flächenentwicklung, guten Planungspraxis und zur Schaffung eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungsmixes“, so Ministerin Razavi.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Fördergutscheine: Verfügbar in den Modulen Grundlagen, Beteiligung, konkrete Planung und Umsetzung.
  • Verzicht auf Gemeinderatsbeschlüsse: Nicht mehr notwendig als Fördervoraussetzung.
  • Flexible Nutzung: Ein Gutschein kann für mehrere, den Förderzielen entsprechende Beratungsleistungen verwendet werden.
  • Freie Auswahl des Dienstleisters: Kommunen können eigenverantwortlich einen Dienstleister auswählen, unter Beachtung der Vergabevorschriften.

Wohnraumoffensive BW

Mit der Wohnraumoffensive BW setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neue Impulse für mehr bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum. Die Initiative unterstützt Städte und Gemeinden bei einer aktiven Bodenpolitik und fördert innovatives Planen und Bauen. Die drei Säulen der Offensive sind der Grundstücksfonds BW, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.