Person vor der Glasfassade des Europäischen Parlaments mit EU-Emblem
Die EU gilt vielen als Bürokratiemonster. Bürokratieabbau steht in Brüssel allerdings längst auf der Agenda. Ob davon auch die Rathäuser profitieren, ist jedoch noch längst nicht klar.
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Entlastung muss auch in den Rathäusern ankommen

Die Europäische Union will Bürokratie abbauen und Rechtsvorschriften vereinfachen. Doch aus Sicht der Kommunen kommen die bisherigen Bemühungen vor allem Unternehmen zugute. Mit einem gemeinsamen Forderungskatalog dringen die kommunalen Spitzen- und Landesverbände aus Baden-Württemberg und Bayern darauf, dass auch Städte und Gemeinden spürbar entlastet werden. Im Mittelpunkt stehen fünf zentrale Handlungsfelder.

Weniger bürokratische Vorgaben, einfachere Verfahren und mehr kommunale Handlungsspielräume: Mit ihrem am 19. Oktober 2026 veröffentlichten Grundsatzforderungskatalog „Der kommunale Omnibus – Entlastung schaffen, kommunale Handlungsfähigkeit stärken“ wenden sich die kommunalen Spitzen- und Landesverbände aus Baden-Württemberg und Bayern an die Europäische Union (EU).

Was fordern die Kommunen mit dem kommunalen Omnibus?

Sie fordern, die europäische Vereinfachungsagenda stärker auf die kommunale Ebene auszurichten. Denn die zunehmende Komplexität europäischer Vorschriften, umfangreiche Dokumentationspflichten und teilweise widersprüchliche Anforderungen erschwerten die Arbeit der Verwaltungen und banden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Das Papier knüpft an den gemeinsamen Brüsseler Appell vom November 2025 an und bündelt Forderungen zum EU-Vergaberecht, zum Beihilferecht, zur Umwelt- und Klimapolitik, zur europäischen Förderpolitik sowie zur besseren Rechtsetzung.

Weniger Hürden bei der Vergabe

Besonders deutlich wird der geforderte Bürokratieabbau beim europäischen Vergaberecht. Öffentliche Ausschreibungen seien mittlerweile so komplex, dass Kommunen häufig externe Fachleute hinzuziehen müssten, um Verfahren rechtssicher durchführen zu können. Die Verbände sprechen sich deshalb für deutlich höhere EU-Schwellenwerte aus, ab denen Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen. Als Zielgrößen nennen sie mindestens zehn Millionen Euro bei Bauleistungen und 750.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen. Darüber hinaus sollen kleinere und mittlere öffentliche Auftraggeber stärker entlastet werden. Denkbar sei beispielsweise, Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern grundsätzlich vom europäischen Vergaberecht auszunehmen. Auch für Maßnahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ohne relevante Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt sollen Ausnahmen möglich sein.

Wie sollen interkommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Vergaben erleichtert werden?

Zugleich fordern die Verbände mehr Freiheiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit. Wenn eine Gemeinde bestimmte Aufgaben gegen Kostenerstattung durch eine Nachbarkommune erledigen lässt, soll dies grundsätzlich ohne europaweite Ausschreibung möglich sein. Auch sogenannte Inhouse-Vergaben, bei denen Kommunen eigene Unternehmen mit Aufgaben betrauen, sollen erleichtert werden. Verbindliche zusätzliche Sozial- und Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen lehnen die Verbände dagegen ab. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, welche Anforderungen sie über geltende gesetzliche Vorgaben hinaus stellen. Weitere Erleichterungen werden bei Vergabefristen, Vertragsänderungen und den umfangreichen elektronischen Bekanntmachungspflichten gefordert.

PositionspapierDer kommunale OmnibusDer Grundsatzforderungskatalog „Der kommunale Omnibus – Entlastung schaffen, kommunale Handlungsfähigkeit stärken“ ist hier online abrufbar.

Mehr Freiheiten bei der Förderung

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft das europäische Beihilferecht, das unter anderem regelt, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Stellen Unternehmen und wirtschaftliche Tätigkeiten fördern dürfen. Nach Auffassung der Verbände sind die zahlreichen Einzelregelungen und Ausnahmen inzwischen kaum noch ohne spezialisierte Rechtsberatung anzuwenden. Besonders für kommunale Maßnahmen der Daseinsvorsorge brauche es deshalb umfassendere Freistellungen. Die Verbände fordern unter anderem, die sogenannten De-minimis-Schwellenwerte für geringfügige Beihilfen von derzeit 300.000 auf mindestens 600.000 Euro anzuheben. Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll der entsprechende Schwellenwert auf 1,5 Millionen Euro steigen. Kleinste Förderbeträge unter 10.000 Euro sollen möglichst von formellen Nachweispflichten ausgenommen werden.

Vereinfacht werden soll zudem die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die bestimmte Fördermaßnahmen ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission ermöglicht. Auch die Unterstützung des kommunalen Wohnungsbaus, der Betrieb von Sport- und Freizeiteinrichtungen und die Förderung von Energiespeichern sollen rechtssicherer und unbürokratischer werden. Ziel ist, dass sinnvolle kommunale Investitionen nicht an komplizierten Förderbedingungen oder beihilferechtlichen Unsicherheiten scheitern.

Umweltrecht praxistauglicher gestalten

Erheblichen Reformbedarf sehen die Verbände außerdem in der europäischen Umwelt- und Klimapolitik. Die Kommunen unterstützen die europäischen Umweltziele, fordern jedoch realistische Fristen, ausreichende Finanzmittel und weniger aufwendige Berichts- und Dokumentationspflichten. Besonders kritisch betrachten sie Regelungen, die Verfahren formal beschleunigen sollen, ohne die eigentlichen Prüfanforderungen zu verringern. Kürzere Genehmigungsfristen allein würden den Arbeitsaufwand der zuständigen Behörden nicht reduzieren, sondern vor allem den Zeitdruck erhöhen. Notwendig seien stattdessen einfachere Prüfverfahren, klarere rechtliche Vorgaben und weniger Detailsteuerung.

Das betrifft insbesondere den Arten- und Naturschutz. Hier sprechen sich die Verbände für vereinfachte Verfahren bei Vorhaben mit geringem Konfliktpotenzial und größere Handlungsspielräume für kommunale Infrastrukturprojekte aus. Auch die europäische Wiederherstellungsverordnung müsse grundlegend überprüft werden. Ihre Vorgaben zur Entwicklung städtischer Grünflächen könnten aus Sicht der Verbände mit den Zielen des Wohnungsbaus und der kommunalen Innenentwicklung in Konflikt geraten. Gefordert werden deshalb eine stärkere Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, die Anerkennung qualitativer Verbesserungen bestehender Grünflächen und eine gesicherte Finanzierung. Im Wasserrecht plädieren die Verbände dagegen vor allem für längere Umsetzungsfristen und Planungssicherheit, ohne die bestehenden fachlichen Grundlagen der Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich infrage zu stellen.

Was fordern die Verbände für Abfallentsorgung und Abwasser?

Auch in der Kreislaufwirtschaft sehen sie Anpassungsbedarf. Die bewährten kommunalen Strukturen der Abfallentsorgung müssten erhalten bleiben und dürften durch neue europäische Vorgaben nicht geschwächt werden. Zugleich sprechen sich die Verbände für eine wirksame Herstellerverantwortung aus. Hersteller sollen weiterhin angemessen an den Kosten beteiligt werden, die durch ihre Produkte entstehen. Das gilt insbesondere für die europäische Kommunalabwasserrichtlinie. Eine Abschwächung der dort vorgesehenen erweiterten Herstellerverantwortung lehnen die Verbände ab. Ebenso wenden sie sich gegen eine Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den europäischen Emissionshandel.

Kommunen wollen mitentscheiden

Neben der Vereinfachung rechtlicher Vorgaben steht auch die künftige europäische Förderpolitik im Mittelpunkt. Mit Blick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 fordern die Verbände den Erhalt einer eigenständigen und finanziell ausreichend ausgestatteten Kohäsionspolitik. Diese soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt innerhalb Europas fördern und ermöglicht vielerorts kommunale Investitionen. Die geplante stärkere Bündelung europäischer Fördermittel in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen sehen die Verbände kritisch. Sie befürchten eine stärkere Zentralisierung und weniger Mitsprachemöglichkeiten für die Regionen und Kommunen.

Deshalb verlangen sie, Städte, Gemeinden und Landkreise verbindlich an der Planung und Verwendung europäischer Fördermittel zu beteiligen. Auch wirtschaftlich starke Regionen wie Baden-Württemberg müssten angesichts der Herausforderungen des Strukturwandels weiterhin Zugang zur europäischen Förderung erhalten. Programme für die nachhaltige Stadtentwicklung, den ländlichen Raum und soziale Projekte sollen gesichert bleiben. Die Verbände setzen sich zudem für einfachere Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie höhere europäische Förderanteile ein. Für stärker entwickelte Regionen fordern sie beispielsweise, den EU-Kofinanzierungssatz von 40 auf mindestens 50 Prozent anzuheben. Damit könnten insbesondere finanzschwächere Kommunen wieder leichter Fördermittel in Anspruch nehmen.

Wie sollen kommunale Interessen bei der EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden?

Über die einzelnen Politikfelder hinaus fordern die Verbände schließlich eine grundsätzlich stärkere Berücksichtigung kommunaler Interessen bei der europäischen Gesetzgebung. Städte und Gemeinden müssten frühzeitig in die Entwicklung neuer Rechtsvorschriften eingebunden werden. Bereits bei der Folgenabschätzung europäischer Gesetzesvorhaben sollten deren finanzielle und administrative Auswirkungen auf die kommunale Ebene systematisch untersucht werden. Entscheidend sei dabei, dass Vereinfachungen nicht lediglich die Wirtschaft entlasten und zusätzliche Aufgaben auf die kommunalen Verwaltungen verlagern.

Mit ihrem Forderungskatalog machen die Verbände damit deutlich, woran sich die europäische Entlastungsagenda aus kommunaler Sicht messen lassen muss: Nicht allein an einfacheren Vorschriften auf dem Papier, sondern daran, ob Städte und Gemeinden ihre Aufgaben künftig mit weniger Verwaltungsaufwand, größerer Rechtssicherheit und mehr eigenen Entscheidungsspielräumen erfüllen können.