„Windenergie muss dort entstehen, wo der Strom gebraucht wird“
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist seit mehr als 25 Jahren das zentrale Förderinstrument der deutschen Energiewende und steht vor seiner bislang tiefgreifendsten Reform. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet an einer grundlegenden Überarbeitung, die das bisherige Fördersystem konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ausrichten soll. Hintergrund ist der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, die angetreten ist, die Stromkosten für Industrie und Verbraucher zu senken.
Aus den Ländern kommt jedoch derzeit viel Kritik an den Plänen. Insbesondere Baden-Württemberg und Bayern warnen, der derzeit hochlaufende Ausbau von Windkraftanlagen könnte ins Stocken geraten oder gar zum Erliegen kommen. Die beiden Länder, auch als „Südschiene“ bekannt, haben daher kürzlich eine Initiative im Bundesrat gestartet, die essenzielle Nachbesserungen an der geplanten EEG-Novelle fordert. Mit mehreren Anträgen verlangen die beiden Südländer Anpassungen mit dem Ziel eines „schnelleren und regional ausgewogenen Ausbaus der Windenergie“ und einer Korrektur von Bedingungen, die bislang vor allem dem Norden Deutschlands zugutekommen.
EEG-Novelle: Süddeutschland fordert Ende der strukturellen Benachteiligung
Der Kern ihrer Kritik betrifft die Zahl von 10.000 Megawatt pro Jahr, die der Bund derzeit für ganz Deutschland zur Förderung ausschreibt. Das Verfahren funktioniert wie eine umgekehrte Auktion: Projektierer geben an, zu welchem Mindestpreis pro Kilowattstunde sie ihren Windstrom anbieten. Wer den niedrigsten Preis fordert, bekommt den Zuschlag. Den Zuschlag erhalten also jene Projekte, die am günstigsten produzieren können. Norddeutsche Standorte mit höheren Windgeschwindigkeiten und damit höheren Erträgen können naturgemäß niedrigere Preise anbieten als Standorte im windschwächeren Süden, die für die gleiche Anlage höhere Vergütungen benötigen, um wirtschaftlich zu sein.
Bayern und Baden-Württemberg fordern daher ein eigenes Zuschlagssegment für Süddeutschland. Mindestens 20 Prozent des gesamten Ausschreibungsvolumens sollen fest für Projekte in der Südregion reserviert werden – unabhängig vom bundesweiten Bieterwettbewerb. Das bedeutet: Selbst wenn ein Südprojekt im direkten Vergleich mit einem Nordprojekt teurer ist, käme es trotzdem zum Zug, solange das Südkontingent noch nicht ausgeschöpft ist.
Zudem fordern die Länder einen höheren Korrekturfaktor. Im EEG-System betrifft dies das sogenannte Referenzertragsmodell: Eine Anlage an einem windschwachen Standort bekommt automatisch eine höhere Vergütung als eine an einem windreichen, um die unterschiedlichen Erträge auszugleichen. Der Korrekturfaktor bestimmt, wie stark dieser Ausgleich ausfällt. Im aktuellen Entwurf ist er mit 1,50 angesetzt. Bayern und Baden-Württemberg fordern mit 1,70 einen stärkeren Ausgleich. Erst dann, so die Argumentation, sind Projekte im Schwarzwald oder in bayerischen Mittelgebirgen überhaupt wirtschaftlich, weil Investoren und Banken eine ausreichende Rendite kalkulieren können.
Angesichts eines massiven Überhangs an genehmigten Projekten reiche das bisherige Volumen zudem nicht annähernd aus, so die Kritik aus dem Süden. Zuletzt lagen fast doppelt so viele Gebote vor wie Zuschläge vergeben wurden. Bayern und Baden-Württemberg fordern deshalb eine Anhebung auf 14.000 Megawatt jährlich sowie eine einmalige Sonderausschreibung 2027 über weitere 5.000 Megawatt.
Bei der letzten Ausschreibungsrunde im Februar gingen lediglich zwei Prozent der bundesweiten Fördermenge an Bayern und Baden-Württemberg. Und das obwohl beide Länder in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen beim Genehmigungsverfahren unternommen haben. In keinem anderen Bundesland wurden 2025 so viele Anträge für neue Windkraftanlagen gestellt wie in Baden-Württemberg.
Dabei warten in beiden Ländern hunderte bereits genehmigter Projekte in der Schublade: Allein in Baden-Württemberg waren es im vergangenen Jahr über 100 neue Genehmigungen, in Bayern 198. Gebaut werden die meisten erst, wenn sie einen Zuschlag in den Bundesausschreibungen erhalten.
Kommunen drohen Einnahmen aus Windkraft zu verlieren
Die ausbleibenden Zuschläge haben auch direkte Konsequenzen für die Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern. Viele Gemeinden haben im Rahmen der Regionalplanung kommunale Flächen für Windkraftvorranggebiete zur Verfügung gestellt und dabei nicht selten auf konkrete künftige Einnahmen gesetzt.
Einnahmen von Kommunen aus Windkraft speisen sich aus drei Quellen: Pachteinnahmen für die genutzten Flächen, Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber sowie direkte Beteiligungen am Stromertrag nach Paragraf 6 des EEG. Letzterer ermöglicht es, Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um eine Anlage finanziell an den Umsätzen der Anlage zu beteiligen. Bei einer modernen Sechs-Megawatt-Anlage sind das rund 30.000 Euro pro Jahr, die direkt in den Gemeindehaushalt fließen und nicht dem kommunalen Finanzausgleich unterliegen. Bei mehreren Anlagen auf dem Gemeindegebiet summieren sich diese Beträge spürbar. Pachteinnahmen für kommunale Flächen liegen typischerweise im fünfstelligen Bereich pro Anlage und Jahr.
Werden genehmigte Anlagen mangels EEG-Zuschlag nicht gebaut, fallen diese Einnahmen vollständig aus — einschließlich bereits getätigter Planungsaufwendungen auf kommunaler Seite. Das trifft Gemeinden zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Viele befinden sich in einer schweren Finanzkrise und hatten in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, Genehmigungsverfahren für neue Anlagen voranzubringen. Der drohende Einnahmeausfall käme für sie einem weiteren herben Schlag gleich.
Außerdem wird damit ein neues Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir fraglich. Er sieht vor, dass Kommunen künftig verpflichtend an den Erträgen von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligt werden sollen — eine Regelung, die voraussichtlich über den bisherigen Paragraf 6 EEG hinausgehen sollte, der Betreibern lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen finanziellen Beteiligung der Standortkommunen einräumt. Werden die geplanten Anlagen jedoch mangels EEG-Zuschlag nicht realisiert, läuft auch diese im Koalitionsvertrag verankerte Perspektive ins Leere.
Walker: „Sabotage aller Anstrengungen für Verfahrensbeschleunigungen der vergangenen Jahre“
„Der Bund darf die Erfolge der Länder beim Ausbau der Erneuerbaren nicht durch schlechte Rahmenbedingungen zunichtemachen“, betonte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Zusammenhang mit der Initiative. „Windenergie muss dort entstehen, wo der Strom gebraucht wird — in den industriestarken Regionen Süddeutschlands.“
Auch Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker mahnt: „Die Energiewende ist der Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz. Mit den angemeldeten Anlagen erreicht Baden-Württemberg sein Klimaziel bis 2030 locker. Diese über 1.000 Anlagen nicht mehr bauen zu können, wäre eine Sabotage aller Anstrengungen für Verfahrensbeschleunigungen der vergangenen Jahre.“
Mehr Südwind spart Milliarden
Die beiden Ministerien verwiesen im Zusammenhang mit ihrer Initiative auf eine Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München, die im März 2026 vorgestellt wurde. Sie kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Ein stärkerer Ausbau der Windkraft in Süddeutschland wäre nicht nur regional sinnvoll, sondern volkswirtschaftlich geboten. Konkret beziffert die Studie das Einsparpotenzial auf rund 1,8 Milliarden Euro jährlich, allein durch die Reduzierung sogenannter Redispatch-Kosten.
Diese Kosten entstehen, wenn Windkraftanlagen im Norden wegen Netzüberlastung abgeregelt werden müssen, während gleichzeitig Kraftwerke im Süden hochgefahren werden, um Engpässe zu überbrücken und das Stromnetz stabil zu halten. Der einseitige Ausbau im Norden führt also nicht nur zu verschwendetem Windstrom, sondern zu einem teuren Parallelbetrieb, der zu einem erheblichen Teil vermieden werden könnte, wenn mehr Windkraft dort produziert würde, wo der Bedarf am größten ist, wie in den industriestarken Regionen des Südens.
Ministerin Walker mahnt angesichts dieser Zahlen zur Dringlichkeit: „Jeden Tag starren wir auf Nachrichten zur Straße von Hormus und müssen mit ansehen, wie der Iran und Donald Trump die Märkte für Brennstoffe auf ungeahnte Höhen treiben. Wir müssen uns unabhängig machen vom Preisroulette bei Gas und Öl“, unterstreicht die Ministerin. Jede Windkraftanlage, die Importe aus Krisenregionen verringert, bringe mehr Planungssicherheit, geringere Stromproduktionskosten und mehr Souveränität.
Wie geht es weiter?
Union und SPD haben sich Ende April auf die Grundzüge der EEG-Novelle geeinigt, der Kabinettsbeschluss wird für das dritte Quartal 2026 erwartet. Danach müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden. Spätestens zum 1. Januar 2027 muss ein neues EEG in Kraft treten, da die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen Gesetzes Ende 2026 ausläuft. Der Zeitplan ist damit eng: Die Bundesratsinitiative von Bayern und Baden-Württemberg muss in den parlamentarischen Beratungen der kommenden Monate Gehör finden. Oder viele genehmigten Anlagen im Süden bleiben vorerst nur auf dem Papier und werden voraussichtlich nicht realisiert.