Wiedervermietungsprämie bis 2026 verlängert
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Wiedervermietungsprämie verlängert - Bisher 396 Wohnungen reaktiviert

9. Oktober 2023
Um den dringend benötigten Wohnraum auch im Bestand zu aktivieren, hat das Land eine Wiedervermietungsprämie ins Leben gerufen. Diese wurde nun bis Ende 2026 verlängert.

Die Wiedervermietungsprämie des Landes wird über das Jahr 2023 hinaus bis Ende 2026 verlängert. Das erklärte Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi. Die Finanzierung der Maßnahme sei für die kommenden drei Jahre gesichert. Gemeinsam mit der Beratungsprämie stünden dafür bis Ende 2026 drei Millionen Euro zur Verfügung.

Das Angebot der Wiedervermietungsprämie besteht seit Juli 2020. Damit belohnt das Land Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Pro reaktivierter Wohnung bezahlt das Land zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monat leer stand.

Die Wiedervermietungsprämie ist ein Angebot an die Städte und Gemeinden. Ob die Prämie vor Ort angeboten wird, entscheidet jede Kommune selbst. Sie ist dann auch Ansprechpartnerin für Interessenten.

Rund 505.000 Euro an Wiedervermietungsprämien ausgeschüttet

Mit der Maßnahme konnten bislang in einem Zeitraum von drei Jahren (von Juli 2020 bis August 2023) landesweit 396 Wohnungen in 87 Kommunen für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden. Insgesamt rund 505.000 Euro hat das Land dafür an Prämien ausgeschüttet. „Der Erfolg der Prämie zeigt, dass auch kleine Anreize Wirkung entfalten können“, sagt Razavi. „Jeder auch noch so kleine Beitrag gegen den Wohnungsmangel ist wichtig“, so die Ministerin weiter, „denn jede Wohnung zählt.“ Die Prämie solle vor allem ein Bewusstsein für das Problem schaffen und sei nicht selten der letzte Anstoß, um eine leerstehende Wohnung wieder zu vermieten.

Städte und Gemeinden können die Wiedervermietungsprämie vor Ort anbieten

„Der Kreis der bislang teilnehmenden Kommunen zeigt, dass auch bei kleinen Kommunen Potentiale im Bestand vorhanden sind“, so Ministerin Razavi. „Mit der Verlängerung des Prämienkatalogs wollen wir nicht nur eine erfolgreiche Fortführung des Engagements gewährleisten. Wir möchten damit zudem noch unentschlossene Städte und Gemeinden ermutigen, aktiv zu werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, mit diesem unbürokratischen Angebot die schlummernden Wohn-Potentiale im Bestand zu aktivieren.“

Wer ist Ansprechpartner für die Kommunen?

Ansprechpartner für die Kommunen ist die Landsiedlung Baden-Württemberg. Sie setzt für das Land den Prämienkatalog um und steht zugleich auch für andere Maßnahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Bausteine der Wohnraumoffensive BW sind der kommunale Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.