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Viele kommunale Verkehrsprojekte erhalten Förderung

„Kommunen tragen einen wichtigen Teil zu einer guten und leistungsfähigen Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsarten bei", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann anlässlich der Fortschreibung des Förderprogramms Kommunaler Straßenbau bis 2025.

Der Landesregierung sei es ein großes Anliegen, Verkehrsprojekte und Investitionen im kommunalen Straßenbau im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität zu unterstützen. Die Schwerpunkte lägen dabei auf Sanierung und Ausbau. "Die finanzielle Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität und den Schwerpunkten Sanierung und Ausbau ist ein großes Anliegen der Landesregierung“, sagte Hermann am Dienstag.

78 neue Projekte in Höhe von 68 Millionen Euro werden gefördert

Einschließlich der Maßnahmen, die bereits in den Vorjahren aufgenommen wurden, umfasst das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau mittlerweile 409 Vorhaben und ein Volumen von 1,7 Milliarden Euro. 660 Millionen Euro davon hat das Land beigesteuert. Die aktuelle Fortschreibung des Förderprogramms umfasst 78 neue Projekte im Volumen von 68 Millionen Euro. Damit hat sich laut Verkehrsministerium die Anzahl der Programmneuanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr um 65 Prozent erhöht.

Schwerpunkt: Modernisierung von Brücken

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei den aktuellen Maßnahmen auf der Modernisierung von Brücken. Die baulichen Ansprüche an Brücken steigen, was die Investitionskosten erhöht. Während es im Jahr 2020 acht neue Brückenprojekte gab, wurden in diesem Jahr bereits 30 auf den Weg gebracht. Die Förderung des Landes erlaubt es den Kommunen, ihren Investitionsrückstand in diesem Bereich abzubauen.

Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten hat für viele Priorität

Im Bereich innerörtlicher Straßen stellt das Verkehrsministerium ein steigendes Interesse an Fördermitteln zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten fest. In diese Kategorie fallen Umbau und Rückbau von innerörtlichen Straßen sowie verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

Seit 2020 gibt es Fördermöglichkeiten für Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt laut Ministerium auf der Reduzierung der Belastung durch Lärm- und Luftschadstoffe. Seit dem vergangenen Jahr gibt es im LGVFG Fördermöglichkeiten dafür. Außerörtliche Vorhaben konzentrieren sich laut Ministerium überwiegend auf Vorhaben zum Bau, Aus- oder Umbau von Straßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Sicherung und Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen.

LGVFG-Förderung nach Novelle verdoppelt

Grundlage für die Förderung kommunaler Verkehrsprojekte ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) als zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Es wurde novelliert. Ergebnis: Die Fördermittel wurden verdoppelt, die Fördermöglichkeiten erweitert. So erhalten Landkreise, Städte und Kommunen für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten durch die Förderung. Besonders klimafreundluche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden sogar mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderquoten liegen zusammen mit Planungspauschale bei bis zu 90 Prozent

Zusammen mit der Bereitstellung einer Planungspauschale von 15 Prozent (ab 1. Januar 2022: 10 Prozent) ergeben sich laut Verkehrsministerium Förderquoten von 65 bis 90 Prozent. Damit trägt das Land dem hohen Zuschussbedarf der mehrjährigen Investitionsvorhaben Rechnung. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden.

Verkehrsministerium: Aufnahme ins Förderprogramm nicht gleichbedeutend mit konkreter Förderung

Das Ministerium weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm nicht einer Bewilligung gleichkommt. Gleichwohl ermöglicht sie den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.