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Viele kleine Gemeinden machen von Mietpreisbremse Gebrauch

Die Mietpreisbremse ist längst kein reines Großstadt-Thema mehr. Gerade in Baden-Württemberg nutzen auch kleine und mittlere Kommunen Regelungen, die den Mietanstieg begrenzen. Eine Analyse zeigt: Mehr als ein Drittel der betroffenen Gemeinden liegt im Südwesten Deutschlands.

Die Mietpreisbremse wird oft als Werkzeug für Metropolen wie Berlin oder München betrachtet. Doch eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, dass auch viele kleinere Gemeinden in Baden-Württemberg von dieser Regelung profitieren. Von den 415 Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse gilt, liegen 89 im Südwesten – das ist der zweithöchste Wert nach Bayern.

Insgesamt leben in Baden-Württemberg fast vier Millionen Menschen in Gemeinden mit Mietpreisbremse. Dabei handelt es sich nicht nur um Ballungsräume wie Stuttgart oder Karlsruhe, sondern auch um viele kleinere Städte und Gemeinden. Kleinstädte mit weniger als 20.000 Einwohnern machen einen bedeutenden Anteil aus. Damit zeigt sich: Steigende Mieten sind längst nicht mehr nur ein Problem der Großstädte.

Baden-Württemberg: Ein Hotspot der Mietpreisbremse

In Baden-Württemberg sind Gemeinden aller Größenklassen von der Mietpreisbremse betroffen. Sie gilt in 44 Großstädten deutschlandweit, doch allein im Südwesten finden sich zahlreiche kleinere Kommunen, die von der Regelung Gebrauch machen. 173 Kleinstädte bundesweit mit 5.000 bis unter 20.000 Einwohnern haben eine Mietpreisbremse, und viele davon liegen in Baden-Württemberg.

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Regelung soll verhindern, dass Mieten durch die Decke schießen – ein Problem, das auch in den beliebten Mittelzentren Baden-Württembergs wie Esslingen, Ludwigsburg oder Tübingen auftritt.

Welche Gemeinden Maßnahmen ergreifen und welche das sind, zeigt das BBSR in einer Excel-Tabelle, die auf dieser Website zum Download bereitsteht. 

Kleine Gemeinden profitieren besonders

Gerade in Baden-Württemberg, wo die Nachfrage nach Wohnraum in attraktiven ländlichen Regionen wie dem Bodenseeraum oder der Schwäbischen Alb zunimmt, ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument. Kleine Gemeinden stehen oft vor der Herausforderung, steigende Mieten mit begrenztem Wohnraumangebot in Einklang zu bringen.

Matthias Waltersbacher, Leiter des Referats Wohnungs- und Immobilienmärkte im BBSR, betont: „Der Anstieg der Neuvertragsmieten kann durch die Mietpreisbremse effektiv begrenzt werden. Das gilt nicht nur für urbane Zentren, sondern auch für kleinere Gemeinden in Baden-Württemberg, die zunehmend unter Druck stehen.“

Ein weiteres Instrument, das in Baden-Württemberg häufig genutzt wird, ist die abgesenkte Kappungsgrenze. Diese beschränkt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren – statt der sonst üblichen 20 Prozent.

Mietspiegel als Grundlage

Ein unverzichtbares Werkzeug für die Umsetzung der Mietpreisbremse sind Mietspiegel. Sie bilden die Basis für die ortsübliche Vergleichsmiete. In Baden-Württemberg verfügen fast alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern über einen Mietspiegel, viele davon qualifiziert nach wissenschaftlichen Standards. Das Land unterstützt zudem kleinere Gemeinden bei der Erstellung rechtssicherer Mietspiegel, um die Regelungen auch dort umsetzen zu können.