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Unterstützung für regionale Innenstadtberater wird fortgesetzt

Kleinere Städte erhalten Unterstützung für die Entwicklung von Innenstadtstrategien. Förderanträge können bis zum 30. August 2024 eingereicht werden.

Das Land Baden-Württemberg setzt die Förderung regionaler Innenstadtberater fort, um kleineren Städten bei der Entwicklung einer Innenstadtstrategie zu helfen. Bis zum 30. August 2024 können Förderanträge eingereicht werden.

Unterstützung für kleinere Städte

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat bekanntgegeben, dass regionale Träger sich ab sofort für eine Förderung bis 2026 bewerben können. „Lebendige Innenstädte mit einem attraktiven Nutzungsmix und einem starken Einzelhandel entstehen nicht von allein. Man muss die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Leider verfügen gerade kleinere Städte vielfach nicht über Möglichkeiten, eine entsprechende Innenstadtstrategie zu erarbeiten. Hier setzt die Tätigkeit der regionalen Innenstadtberater an. Denn neben der finanziellen Unterstützung bedarf es vor allem der Erarbeitung von individuellen Konzepten und einer kompetenten Beratung der Kommunen, um dies zu erreichen“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Neue Förderkonditionen

Gegenüber früheren Förderaufrufen gibt es im aktuellen Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums Änderungen. Künftig können Kommunen mit 5.000 bis 70.000 Einwohnern von den Innenstadtberatern betreut werden, während bisher nur Städte mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern in den Genuss dieser Förderung kamen. Zudem können Kommunen, die bereits in früheren Förderrunden unterstützt wurden, weiterhin begleitet werden.

„Unsere Innenstädte müssen multifunktionaler werden, um auch in Zukunft für Besucher attraktiv zu sein. Gleichzeitig erwarten die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein hochwertiges stationäres Einzelhandelsangebot in den Zentren. Kommunen, die sich hier auf den Weg machen und dafür externe Unterstützung benötigen, soll weiterhin das Angebot der Innenstadtberater zur Verfügung stehen. Das ist mir wichtig“, betonte Hoffmeister-Kraut.

Bis zu 80 Prozent Förderung möglich 

Das Wirtschaftsministerium fördert die Personalkosten für die Stelle eines Innenstadtberaters zu 80 Prozent, bis zu einem Maximalbetrag von 68.000 Euro pro Jahr. Ebenso wird die halbe Assistenzstelle für den Innenstadtberater mit bis zu 24.000 Euro pro Jahr bezuschusst. In Regionen mit einer größeren Zahl an Kommunen können die Personalkosten für 1,5 Innenstadtberaterstellen bis zu 102.000 Euro pro Jahr gefördert werden.