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Steuerfahnder nehmen sich Airbnb-Vermieter vor

Der Wohnraum ist im ganzen Land knapp. Den Kommunen sind Plattformen wie Airbnb deshalb ein Dorn im Auge. Denn dort können Nutzer ihre Privatwohnungen kurzzeitig an Touristen vermieten, wodurch wichtiger Wohnraum zweckentfremdet wird. Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) prüft nun, ob die Vermieter ihre Einnahmen rechtmäßig versteuert haben.

Der Schritt der baden-württembergischen Finanzaufsicht hat eine Vorgeschichte. Denn eigentlich hatte sich Airbnb, das seinen europäischen Sitz in Irland hat, jahrelang geweigert, Daten der auf der Plattform aktiven Vermieter an die die Behörden herauszugeben. Damit behinderte das US-Unternehmen die Ausübung steuerlicher Kontrolle. Erst ein langjähriges internationales juristisches Verfahren konnte diesem Gebaren Einhalt gebieten. Angestrengt hatte es eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung zusammen mit anderen Bundes- und Landesbehörden. 

Finanzministerium: Airbnb hat auf deutschem Markt stark an Bedeutung gewonnen 

Die baden-württembergische Sondereinheit knüpft sich nun zunächst die Jahre 2012 bis 2014 vor. Daten aus anderen Jahren werden ebenfalls erwartet. Das Finanzministerium teilte seine Einschätzung mit, wonach Airbnb auf dem deutschen Markt stark an Bedeutung gewonnen habe. Die Plattform habe sich von der Vermittlung der Couch im Wohnzimmer zum erfolgreichen Vermittlungsportal für Kurzzeitvermietungen jeglicher Art weiterentwickelt. 

Airbnb mächtiger als die fünf größten Hotelketten zusammen 

Welche Marktmacht Airbnb mittlerweile entwickelt hat, zeigt die Tatsache, dass die Plattform bereits vor fünf Jahren mehr Übernachtungen vermittelt hat als die fünf größten Hotelketten weltweit zusammengerechnet. Während das Teilen von Wohnraum zunächst als sozial und ökologisch galt, hat sich die Sicht auf das Treiben von Airbnb und Co. drastisch verändert. Heute machen viele diese und andere Plattformen für die Verknappung bezahlbaren Wohnraums mitverantwortlich. Das gilt für die großen Metropolen zuvorderst, aber auch für Mittelzentren und touristisch attraktive kleinere Gemeinden. 

SES hat seit Gründung mehr als 20.000 Kontrollmeldungen versandt, fast 70 Millionen Euro eingetrieben 

Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) ist dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach angegliedert, sie besteht seit 2014. Das elfköpfige Team analysiert umfangreiche Datensätze, um diese gezielt für eine Prüfung an die zuständigen Finanzämter weitergeben zu können. Seit Gründung hat die SES mehr als 20.000 Kontrollmeldungen versandt, dem Fiskus spülte die Einheit mehr als 69 Millionen Euro in die Staatskasse, die sonst unentdeckt geblieben wären. "Viele Leute vermieten in Portalen unter Pseudonym oder bieten unter einem anderen Namen ihre Waren an. Da kann es dann schon zu erheblichen Steuerausfällen kommen, insbesondere wenn das gewerblich geschieht", so ein Sprecher des Ministeriums. 

Verwaltungsgericht Berlin verdonnert Airbnb zur Herausgabe von Daten an Bezirke

Mittlerweile schlägt der Plattform viel Wind entgegen, auch juristischer. So hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Juni entschieden, dass Airbnb nicht weiter die Herausgabe von Vermieterdaten an Stadtbezirke verweigern darf. Anlass für das Urteil war eine Klage von Airbnb gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Dieser hatte die Herausgabe der Daten zu Inseraten sowie deren Löschung verlangt, bei denen aufgrund fehlender oder falscher Registriernummern der Anfangsverdacht der Zweckentfremdung vorlag. Hintergrund: Wer seine Wohnung an Tou­ris­ten vermieten will, braucht dafür in Berlin eine Genehmigung des Bezirksamtes und eine individuelle Registriernummer. Grundlage ist das Zweckentfremdungsverbot.

EuGH: Wohnungseigentümer brauchen Genehmigung für Kurzzeitvermietung 

Auch der Europäische Gerichtshof hat Airbnb bereits an die Kandare genommen. Im September letzten Jahres urteilte der EuGH, dass EU-Staaten im Kampf gegen den Wohnungsmangel der Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb einen Riegel vorschieben können. Demnach benötigen Wohnungseigentümer eine Genehmigung für eine solche Vermietung. Allerdings nur dann, wenn sich ihre Wohnung in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern befindet.