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Selbsttests nach Ostern auch für Schülerinnen und Schüler

Präsenzunterricht ist für den Lernerfolg von Schülern unverzichtbar, soziale Kontakte in der Schule für die persönliche Entwicklung ebenfalls. Um den Kindern und Jugendlichen trotz Pandemie die Rückkehr zu einem normalen Schulalltag zu ermöglichen, sollen sie sich nach den Osterferien nun auch selbst testen können. Ab dem 19. April gilt dann sogar eine indirekte Testpflicht.

Die Landesregierung erweitert ihre Teststrategie für Schulen: Nach den Osterferien können sich nicht nur wie bislang Beschäftigte an Schulen und Schulkindergärten anlasslos testen lassen, sondern nun auch Schülerinnen und Schüler. Diese Entscheidung hat das Land auf Grundlage von zwei Gesprächsrunden mit Verbänden, Beratungsgremien, Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretungen getroffen. Die Gespräche wurden vom Staatsministerium geleitet, abgestimmt wurde über die Gesamtkonzeption der Selbsttests unter Federführung des Sozialministeriums.

Land: Testungen wichtiger Bestandteil auf dem Weg zurück zum Präsenzunterricht

Laut einer Mitteilung des Kultusministeriums hat sich das Land an der Prämisse orientiert, dass Präsenzunterricht für den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern unersetzlich ist. Zudem seien die Sozialkontakte an den Schulen von größter Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Neben weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie der Maskenpflicht sieht das Land das Testen daher als wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer Rückkehr zum Präsenzunterricht.

Eisenmann: Mehr Tests bieten mehr Sicherheit - wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie

„Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind deshalb von großer Bedeutung, um Schulen offenzuhalten und auch wieder mehr Schülerinnen und Schülerin den Präsenzunterricht zurückholen zu können“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann am Donnerstag. „Die Klassen können nun gemeinsam unter Anleitung der Lehrkräfte Selbsttests durchführen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Vorgehensweisen und Strukturen, die bereits in den Schulen etabliert sind, sollen diese dabei ausdrücklich in die fortentwickelte Teststrategie einbeziehen.“

Handreichung des Kultusministeriums mit Details zum Ablauf

Details zu den Selbsttests gibt das Kultusministerium in einer Handreichung bekannt, die unter www.km-bw.de/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021 online abrufbar ist. Die Tests sollen an den Schulen durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt werden. An öffentlichen Schulen zählt die Organisation, Instruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte.

Indirekte Tespflicht ab 19. April abhängig von 7-Tage-Inzidenz im Landkreis

Während die Tests in der ersten Wochen nach den Ferien noch freiwillig sind, gilt ab der zweiten Woche (ab 19.4.) eine "indirekte" Testpflicht abhängig von den Inzidenzwerten der jeweiligen Stadt- und Landkreisen. Melden Gesundheitsämter an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100, erhalten ab dem zweiten Werktag nach Bekanntgabe des Gesundheitsamts nur noch Schüler mit einem negativen Selbsttest Zugang zur Schule. Dabei gelten bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel für die Teilnahme an Prüfungen.

Sozialministerium will drei Millionen zusätzliche Testkits beschaffen

Das Sozialministerium will drei Millionen zusätzliche Testkits beschaffen, um das flächendeckende Testen an Schulen zu ermöglichen. Um die Schulträger bei den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, erhalten diese Hilfe mittels schulträgerscharfer Budgets. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig. Alle Schulen bekommen dabei einen Sockelbetrag in Höhe von etwa 550 Euro. Damit fördert das Land beispielsweise notwendige Beratungsleistungen und Schutzausrüstungen sowie Schulungenvon Lehrkräften.

Land stellt zusätzliche Mittel für Personal zur Verfügung

Da nicht alle Kinder und Jugendlichen an Schulkindergärten, Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren trotz Anleitung die Tests selbstständig durchführen können, stellt das Land weitere Mittel für Personal zur Verfügung, das bei der Durchführung der Tests unterstützt. Diese richten sich nach der Schülerzahl und betragen je Schülerin und Schüler etwa acht Euro für elf Testungen. Die Details zur genauen Förderhöhe und zur Abwicklung wird das Kultusministerium zeitnah mit einer Förderrichtlinie festlegen.

Eisenmann: Zuversichtlich, dass Umsetzung zügig gelingen wird

Kultusministerin Eisenmann geht davon aus, dass es eine Weile dauern werde, bis die Selbsttestungen reibungslos verlaufen. "Hier bitte ich auch um Verständnis von Eltern und Schülerinnen sowie Schülern", so Eisenmann. Insgesamt sei es gut, dass die Konzeption der Selbsttests von allen am Bildungsleben in Baden-Württemberg beteiligten Gruppen gemeinsam getragen werde. "Ich bin daher zuversichtlich, dass die Umsetzung zügig gelingen wird“, so Eisenmann.