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Schüler müssen sich ab Montag testen lassen - unabhängig von Sieben-Tages-Inzidenz

Das Kultusministerium hat seine Vorgaben für das Testen an Schulen an die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen angepasst. Eine Orientierung an den Inzidenzwerten fällt flach, die Tests sind davon unabhängig verpflichtend. Am Montag kehren alle Jahrgangsstufen in allen Schulen in den Präsenz- oder Wechselunterricht zurück. Sollten die Inzidenzen den Wert 200 überschreiten, ist auch das wieder hinfällig.

In der vergangenen Woche hatte das Kultusministerium angekündigt, in den Schulen eine "indirekte Testpflicht" einführen zu wollen. In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 sollte diese greifen. Diese Regelung ist nun wieder obsolet, weil der Bund das Infektionsschutzgesetz angepasst hat.

Eisenmann: Wollen geringen Aufwand für Schulen bei Anpassung an neue Regel

Stattdessen besteht ab dem kommenden Montag eine Testpflicht, die von der Inzidenz unabhängig ist. Das teilte das Kultusministerium am Donnerstag mit. „Wir möchten die Regelungen für die Schulen bereits möglichst passend zur Regelung, die auf Bundesebene absehbar ist, gestalten. So soll der Aufwand für die Schulen, sich an die neuen Regelungen anzupassen, gering sein“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann in einer Stellungnahme.

Testpflicht an Schulen gilt nun unabhängig von Inzidenz

Sie begrüße es zudem, dass an den Schulen nun ausgiebig getestet werde, dies sei ein weiterer Baustein für einen sicheren Präsenzunterricht. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene sieht eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei einer Teilnahme am Präsenzunterricht vor. Das Kultusministerium übernimmt diese Regelung nun, um den Anpassungsaufwand für die Schulen zu gering zu halten.

Ab Montag alle Jahrgangsstufen zurück in Präsenz

Grundsätzlich kehren alle Jahrgansstufen ab Montag in allen Schularten in den Präsenz- oder den Wechselbetrieb zurück. Das Kultusministerium hat außerdem angekündigt, die Gesetzesinitiative des Bundes zur Änderung der Infektionsschutzgesetzes dahingehend zu berücksichtigen, dass der Präsenzunterricht ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 ausgesetzt wird. 

Inzidenz von über 200 stoppt Präsenz- und Wechselunterricht 

Liegt die Inzidenz in Stadt- und Landkreisen über 200, wird auf Fernunterricht umgestellt. Ausnahmen: Die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen eins bis sieben, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.