Online-Ratssitzungen: Kommunen sollen künftig selbst entscheiden
Die Landesregierung will den Kommunen künftig mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Gremienarbeit einräumen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnungen wurde nun in die Ausschüsse verwiesen. Künftig sollen Städte und Gemeinden selbst in ihrer Hauptsatzung regeln können, ob Gemeinderäte digital an Sitzungen teilnehmen dürfen – und ob die Öffentlichkeit per Livestream zugeschaltet wird.
Während die Grünen von einem „Feiertag fürs Ehrenamt“ sprechen, zeigt sich die CDU zwar zurückhaltender, betont aber ebenfalls die Bedeutung kommunaler Entscheidungshoheit. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Sitzungsleitung – also Bürgermeister oder Landrat – weiterhin in Präsenz teilnehmen muss. Online zugeschaltete Ratsmitglieder dürfen bei Sachentscheidungen mitstimmen, nicht jedoch bei geheimen Wahlen.
Bei den kommunalen Spitzenverbänden stößt die Novelle auf ein geteiltes Echo. Der Städtetag spricht von einer „Zeitenwende“, der Gemeindetag hingegen mahnt zur Vorsicht. Aus Sicht des Verbands sollten Präsenzsitzungen der Regelfall bleiben. Eine digitale Teilnahme sei grundsätzlich zwar eine Erleichterung, angesichts der Wohnsitzpflicht für Mandatsträger aber nicht nur für zumutbar, „sondern im Sinne einer bestmöglichen Transparenz der kommunalen Gremienarbeit und der Effektivität kommunaler Willensbildungsprozesse als geboten.“
Gemeindetag: Regeln auf Praxistauglichkeit überprüfen
Zwar wird die Entscheidungsfreiheit der Kommunen begrüßt – sie können selbst festlegen, ob und wie sie digitale oder hybride Formate zulassen wollen –, doch der Gemeindetag hätte sich gewünscht, dass nicht die Hauptsatzung, sondern der Bürgermeister über digitale Formate entscheidet. So könne besser eingeschätzt werden, ob komplexe Themen auch ohne physische Anwesenheit sachgerecht beraten werden können.
Einigkeit besteht hingegen beim Thema Livestream: Hier befürwortet der Gemeindetag ausdrücklich, dass jede Kommune individuell über eine Übertragung ins Internet entscheiden darf. Allerdings müsse auch hier bedacht werden, dass Technik und Datenschutz Aufwand und Investitionen erfordern – gerade in kleineren Kommunen mit begrenzten Mitteln.
Wichtig sei, so der Gemeindetag, dass die Regelungen nach Inkrafttreten auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden. Denn ob die neue Flexibilität den demokratischen Prozess tatsächlich stärkt, wird sich erst im Alltag zeigen.
