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Neues Klimaschutzgesetz verabschiedet

Der Landtag hat ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Es enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Klimaanpassungsmaßnahmen nehmen eine prominentere Rolle ein, nicht mehr nur Prävention. Eingeführt werden Ziele für einzelne Sektoren, deren Erreichung mit Hilfe eines Klima-Maßnahmen-Registers sichergestellt werden soll.

Der Landtag hat am vergangenen Mittwoch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Das Gesetz ist eine Weiterentwicklung vorhergehender Klimaschutzgesetze. Wie der SWR und das Badische Tagblatt erfahren haben wollen, sind nicht weniger als 254 Einzelmaßnahmen geplant, die dazu beitragen sollen, dass das Gesetz Erfolg hat. Laut Umweltministerium stehen in dieser neuesten Version des Gesetzes Klimaanpassungsmaßnahmen im Vordergrund, nicht mehr nur der Klimaschutz als Prävention. Ein Zugeständnis an die Tatsache, dass viele Entwicklungen nicht mehr aufzuhalten sind. 

Klimaschutzgesetz geht auf Urteil des Verfassungsgerichts von 2021 ein

Außerdem geht das Gesetz auf ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 ein. Demnach verpflichtet das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz. Die Klimaschutzziele des Bundes sind demnach ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen. Ergänzend zum Klimaschutz ist nach dem Gericht die Klimawandelanpassung sicherzustellen.

Klima-Maßnahmen-Register wird entwickelt 

Zentrales Element des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes sind laut Umweltministerium die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. „Das 2030-Ziel wird nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie oder den Verkehr durch „Sektor-Ziele“, also konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß, handhabbar gemacht. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Instrument des „Klima-Maßnahmen-Registers“ entwickelt, in dem die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz des Klimas einheitlich, übergeordnet und fortlaufend geführt werden“, so das Ministerium in einer Stellungnahme.

Monitoring und weitere Maßnahmen

Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüfe die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichne, dass diese nicht erreicht würden, beschließe die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen. „Daneben enthält das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz auch konkrete Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die kommunale Wärmeplanung und die Pflicht, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren“, so das Ministerium weiter. 

Klimaschutz erfordere die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Das Gesetz richte sich daher mit einer allgemeinen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger sowie mit besonderen Regelungen an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft.

Detaillierte Informationen zum Klimaschutzgesetz finden Sie hier