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Neuer Anlauf für E-Government – Fortschritt mit offenen Flanken

Das Land Baden-Württemberg hat gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden eine neue E-Government-Vereinbarung geschlossen. Ziel ist eine durchgehend digitale Verwaltung. Dafür stellt das Land unter anderem zusätzliche zehn Millionen Euro bereit. Die Vereinbarung knüpft an das Onlinezugangsgesetz (OZG) an – dessen Frist bereits Ende 2022 hätte erfüllt sein müssen.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Innenministerium sowie den kommunalen Landesverbänden – also Gemeinde-, Städte- und Landkreistag. Gemeinsam wollen sie die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen und bestehende Angebote flächendeckend in die Kommunen bringen. Mehr als 600 Onlinedienste stehen laut Land bereits zur Verfügung.

Das Innenministerium betont, es gehe nicht nur um Geschwindigkeit, sondern auch um „nachhaltige Lösungen“. Die flächendeckende Digitalisierung sei angesichts von über 1.100 Kommunen eine „Herkulesaufgabe“. Künftig sollen zudem sogenannte Landesonlinedienste bereitgestellt werden, deren Nutzung für Kommunen grundsätzlich verpflichtend sein soll.

Grundsatzkritik: Kein echter Fortschritt?

Für Robert Müller-Török, Professor für E-Government an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, greift die Vereinbarung zu kurz. „Ich halte die Vereinbarung aus zwei Gründen für keinen echten Fortschritt“, sagt er. Erstens sei der Ansatz zu stark auf ein einzelnes Bundesland begrenzt: „E-Government hat viele bundesweite Aspekte. Dinge wie Meldewesen, eIDs oder digitale Signaturen von Behörden kann man nur bundesweit lösen.“

Zweitens sieht er ein strukturelles Problem in der bestehenden Plattform: „service-bw ist nicht die Lösung, sondern service-bw ist das Problem.“ Das Portal habe es in über zwei Jahrzehnten nicht geschafft, sich zu einer tragfähigen Infrastruktur zu entwickeln. Stattdessen brauche es klare, zentrale Strukturen: „Es darf nur ein einziges E-Government-Portal für ein Land geben.“

Standardisierung: alter Hebel, neue Hoffnung

Ein zentraler Baustein der Vereinbarung ist die stärkere Standardisierung von Schnittstellen und Datenformaten. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen IT-Systemen zu verbessern und die Einführung neuer Onlinedienste zu vereinfachen. Auch hier sieht Müller-Török grundlegende Defizite. „Schnittstellen sind kein Teil der Lösung, sondern Teil des Problems“, sagt er. Solange Daten dezentral und uneinheitlich vorgehalten würden, ließen sich strukturelle Schwächen nicht durch technische Verbindungen kompensieren.

Entscheidend seien zentrale, bereinigte Register als „Single Point of Truth“. In Deutschland hingegen existiere eine Vielzahl verteilter Datenbestände, die nicht konsistent gepflegt seien.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Anspruch und Realität

Die Vereinbarung setzt sich das Ziel, Verwaltungsverfahren vollständig digital abzubilden – vom Antrag bis zum Bescheid. Damit sollen Medienbrüche vermieden und Prozesse beschleunigt werden. In der Praxis bestehen hier weiterhin Hürden. Müller-Török verweist auf Defizite bei Identifikation und rechtssicherer Zustellung: „In service-bw erfolgt die Anmeldung teilweise noch wie in den 1960er-Jahren mit Benutzername und Passwort.“

Zudem fehlten häufig rechtssichere digitale Signaturen, sodass elektronische Dokumente in vielen Fällen nur eingeschränkt nutzbar seien. Das führe dazu, dass digitale Angebote zwar vorhanden seien, aber nicht die gleiche Verbindlichkeit hätten wie analoge Verfahren.

Designierter MP: Runter vom hohen Ross 

Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, wie weitreichend digitale Verwaltungsleistungen bereits umgesetzt sein können. In Österreich ließen sich Urkunden digital beantragen und innerhalb weniger Minuten als rechtssicher signierte Dokumente abrufen, sagt Müller-Török, und auch die Ukraine biete mit zentralen Plattformen wie der Dija-App einen schnellen Zugang zu zahlreichen Verwaltungsleistungen. Auf Dija verwies der designierte Ministerpräsident Baden-Württembergs, Cem Özdemir, bereits 2023 auf der Smart Country Convention in Berlin.

Özdemir, damals noch Bundeslandwirtschaftsminister, sagte, er sei „geflasht“ davon, dass es in der Ukraine eine Behörden-App gebe, die für den digitalen Führerschein genauso funktioniere wie für die Steuererklärung: „Wir sollten von unserem hohen Ross heruntersteigen und uns ansehen, wie die Ukraine Verwaltungsdigitalisierung macht“, so Özdemir damals. Müller-Török ergänzt: „Und dagegen ist das, was service-bw bietet, einfach nur rückständig.“ Voraussetzung für solche Lösungen seien jedoch zentrale Datenstrukturen und klare Zuständigkeiten – beides sei in Deutschland bislang nur ansatzweise umgesetzt.

Zwischen Aufbruch und Strukturdebatte

Die neue Vereinbarung setzt Impulse – etwa durch zusätzliche Mittel, klarere Abläufe und eine stärkere Koordination zwischen Land und Kommunen. Gleichzeitig wird deutlich, dass viele der grundlegenden Herausforderungen seit Jahren bekannt sind. Das Innenministerium verweist auf Fortschritte und steigende Nutzungszahlen einzelner Anwendungen. Fachleute sehen dagegen weiterhin strukturelle Defizite – insbesondere bei Datenhaltung, Verbindlichkeit und Systemarchitektur.

Ob der neue Anlauf tatsächlich zu einer durchgehend digitalen Verwaltung führt, dürfte sich daher vor allem an der Umsetzung entscheiden. Klar ist: Ohne strukturelle Veränderungen wird sich der Anspruch einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung nur schwer einlösen lassen.