Neue Förderung für On-Demand-Verkehre
Verkehrsminister Winfried Hermann wies auf die Bedeutung der erneuerten Förderrichtlinie hin: „Mit On-Demand-Verkehren können wir den öffentlichen Nahverkehr auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen. Denn je dünner eine Region besiedelt ist, desto schwieriger ist es, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wirtschaftlich zu betreiben. Das neu aufgelegte Programm bietet ein passgenaues Instrument zum Ausbau dieser Verkehre.“
Bis zu zwei Millionen Euro für On-Demand-Verkehre
Laut der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg können die kommunalen Aufgabenträger jeweils mit bis zu zwei Millionen Euro bei der Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angeboten unterstützt werden. Die Stadt- und Landkreise können bis zum 29. September 2023 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen.
Vorgesehen sind zwei unterschiedliche Varianten: Für Vorhaben, bei denen die Verkehre im kommunalen Design ausgestaltet sind, werden bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sofern der Antragssteller allerdings eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen bwegt-Landesdesign sicherstellt, kann der Zuschuss auf maximal zwei Millionen Euro erhöht werden.
Ziel ist es, in Kombination auf bereits bestehenden Linien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7.00 Uhr) bereitzustellen und somit einer Mobilitätsgarantie im ÖPNV näher zu kommen. Dabei wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Bahn- oder Regiobuslinien angestrebt, um Anschlüsse mit bestmöglichen Umsteigezeiten sicherzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen das neue Verkehrsangebot über Internet, App und Telefon buchen können.
Neuerungen ermöglichen mehr Flexibilität
Im Vergleich zur letztjährigen Förderrichtlinie „On-Demand-Verkehre 2022“ gibt es einige Neuerungen. Möglich ist es nun, die On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe zu erweitern. Dadurch sind die Antragstellerinnen und Antragsteller flexibler. Auch im Hinblick auf die Förderquote und die Fördersumme wurden Anpassungen vorgenommen. So können Aufgabenträger bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebs- und Marketingkosten abrufen. Im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu 20 Prozent der Kosten möglich.
Mobilität von morgens bis abends
Das Land Baden-Württemberg hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, Bahn und Busangebote in Baden-Württemberg als eine Alternative zum Pkw-Verkehr auszubauen. Es soll ein bedarfsangepasstes, verlässliches und flächendeckendes Grundangebot realisiert werden. Mit dem On-Demand-Förderprogramm unterstreicht die Landesregierung diesen Anspruch.
In den kommenden Jahren wird eine landesweite Mobilitätsgarantie im öffentlichen Nahverkehr angestrebt. Hierfür werden alle Orte in Baden-Württemberg künftig von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein. Um die Mobilitätsgarantie auch in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage umzusetzen, sollen dann verstärkt eben auch On-Demand-Angebote zum Einsatz kommen.
Das Förderprogramm reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein, wie die Förderung von Regiobussen, mit denen die Landesregierung den Ausbau des Nahverkehrsangebots in der Fläche unterstützen möchte.