Nach Bäder-Öffnung: Landesfördermittel für Schwimmkurse erhöht
Die Öffnung der Freibäder und der Stände an den Badeseen hat in den letzten, heißen Sommertagen Horden von Badegästen angezogen. Dabei ist es auch zu einigen Todesfällen gekommen. Schon seit Jahren warnen Schwimmverbände und die DLRG davor, dass immer weniger Kinder schwimmen lernen. Die Nichtschwimmer-Quote ist in der Corona-Pandemie noch einmal deutlich angestiegen - denn die Lockdowns haben den Schwimmunterricht erschwert. Nach Schätzungen der baden-württembergischen Schwimmverbände haben etwa 100.000 Kinder seit dem Beginn der Corona-Pandemie vor 14 Monaten im Land nicht oder nicht sicher schwimmen gelernt. Alle Anbieter führen lange Wartelisten für Anfängerschwimmkurse.
Wo können Schwimmkurse im Sommer angeboten werden?
Nun da Schwimmkurse wieder überall im Land möglich sind, sind viele Hallenbäder - wie im Sommer üblich - geschlossen. Viele Kommunen räumen den Vereinen daher die Möglichkeit ein, Schwimmkurse auch in Freibädern durchzuführen. Einige Kommunen überlegen, ihre Hallenbäder auch in den Sommermonaten zu öffnen. Das bedeutet jedoch einen hohen finanziellen Aufwand für die Bäder, die für Städte und Gemeinden ohnehin ein teures Zuschussgeschäft darstellen. Gerade während der finanziell angespannten Haushaltslage in der Corona-Pandemie können sich das nur wenige Kommunen leisten.
900.000 Euro für Anfängerkurse
Auch die Landesregierung möchte Schwimmkurse unterstützen. „Schwimmen gehört zu den Grundfertigkeiten eines jeden Kindes", sagt Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper. "Daher fördern wir Schwimmkurse und helfen unseren Kleinsten, die durch Corona am Schwimmenlernen gehindert wurden.“ Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat daher gemeinsam mit den beiden Schwimmverbänden sowie DLRG-Landesverbänden in Baden-Württemberg ein „Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ initiiert. Durch dieses befristete Programm soll dem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden, das Programmvolumen beträgt 900.000 Euro.
Anträge können ab 21. Juni eingereicht werden
Anträge können von Schwimmvereinen, DLRG-Ortsgruppen sowie privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg gestellt werden. Die Umsetzung des Programms erfolgt über eine ARGE der DLRG-Landesverbände und der beiden baden-württembergischen Schwimmverbände. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Anbieter von Schwimmkursen zu denselben Bedingungen bezuschusst werden. Anträge können ab dem 21. Juni ausschließlich über das Internetportal www.sofortprogrammschwimmenbw.de gestellt werden. Dieses ist für die Antragstellung ab dem 21. Juni bis zum 30. November 2021 freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse ist nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Welche Anforderungen müssen die Schwimmkurse erfüllen?
Gefördert werden Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses muss mindestens 600 Minuten betragen. Die Qualität der Kurse ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Daher können nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abbilden.
Maximal 400 Euro pro Kurs
Jeder Kurs wird pauschal mit 200 Euro bezuschusst. Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Elternbeiträge stabil bleiben. Die maximale Fördersumme beträgt somit 400 Euro pro Kurs. Bei der Durchführung der Schwimmkurse sind die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen einzuhalten.