Mietpreisbremse: Ausweitung auf mehr Kommunen steht bevor
Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am vergangenen Dienstag bekannt. Laut Badischer Zeitung vom 21.10.2025 soll die Mietpreisbremse wie in anderen Bundesländern auch länger gelten und im Südwesten auf deutlich mehr Städte und Gemeinden ausgeweitet werden. Unterm Strich werden dennoch weniger Menschen in Baden-Württemberg von der Auflage betroffen sein, weil sie laut einem Gesetzentwurf in Mannheim und Konstanz nicht mehr gelten soll.
Bei dem Beschluss müsse sich das Land an die entsprechenden rechtlichen Vorgaben des Bundes halten, so Razavi. Sie hoffe, dass dies die letzte Verlängerung sei und die Mietpreisbremse Ende 2029 endgültig auslaufen könne. Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll ab 2026 in 130 Städten und Gemeinden gelten. Aktuell sind es 89. Dabei werden 84 Städte und Gemeinden neu aufgenommen, darunter Böblingen, Göppingen, Holzgerlingen, Metzingen oder Pforzheim. 43 Kommunen fallen dagegen aus der neuen Gebietskulisse heraus.
Die Bremse ist ein Instrument der deutschen Wohnungspolitik, das darauf abzielt, steigende Mieten in besonders gefragten Städten und Kommunen zu begrenzen. Sie soll Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen schützen und bezahlbaren Wohnraum sichern. Sie besteht bis jetzt in 89 Städten und Kommunen in Baden-Württemberg. Trotz ihrer Einführung sorgt die Mietpreisbremse immer wieder für Diskussionen – sowohl über ihre Wirksamkeit als auch über ihre rechtlichen Regelungen.
Die Mietpreisbremse – Entstehung und bisherige Wirkung
Die Mietpreisbremse gibt es in Deutschland seit Juni 2015 und sollte zunächst für fünf Jahre gelten, um die rasant steigenden Mieten in Ballungsgebieten zu begrenzen. Grundsätzlich besagt sie, dass die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Ziel dieses Instruments ist es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und den Wohnungsmarkt etwas fairer zu gestalten.
Kritik und Forderungen des Deutschen Mieterbundes
Auf Anfrage von die:gemeinde verweist der Deutsche Mieterbund (DMB) auf seine Pressemeldung vom 11.7.2025. Für den DMB sei es erfreulich, dass nun auch der Bundesrat den Weg für die Verlängerung der Mietpreisbremse freigemacht habe, so Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des DMB. Jedoch reiche eine bloße Verlängerung der aktuellen Regelungen bis zum 31.12.2029 nicht aus, um den Anstieg der Mieten flächendeckend zu begrenzen.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei für Mieterinnen und Mieter von enormer Bedeutung, denn beim Abschluss neuer Mietverträge seien sie der extrem angespannten Marktsituation besonders ausgesetzt. Die Mietpreisbremse soll außerdem „deutlich nachgeschärft werden, bundesweit gelten und Verstöße gegen sie müssen sanktioniert werden“, sagt Weber-Moritz. Mit Bezug auf die geregelte Ausnahme der Neubauten ab 2014 wünsche sie sich eine Aktualisierung des Datums.
„Wohnungen, die 2014 gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr“, erklärt sie. „Sie weiter von der Mietpreisbremse auszunehmen, ist nicht nachvollziehbar.“ Der DMB drängt darauf, dass außerdem Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse, wie Möblierung oder Kurzzeitvermietung, unterbunden werden, da der Anteil solcher Mietangebote in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
Haus & Grund hält Mietpreisbremse für rechtswidrig
Der Eigentümerverband Haus & Grund hat sich noch nicht zu dem neuen Entwurf positioniert. In einem Artikel auf seiner Website von Anfang Oktober mit dem Titel „Die Mietpreisbremse in Stuttgart gehört abgeschafft“ kritisiert der Verband jedoch die Mietpreisbremse als unwirksam und fordert deshalb eine „sofortige Außervollzugsetzung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg“, so Joachim Rudolf und Geschäftsführer Ulrich Wecker gegenüber der Presse.
Ein Gutachten der Kanzlei Oppenhoff & Partner im Auftrag von Haus & Grund kommt zu dem Schluss, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse rechtswidrig ist. Die Juristen bemängeln das Fehlen aktueller Daten, eine nachvollziehbare Begründung und die unzureichende Prüfung von Alternativen. „Die Mietpreisbremse ist gescheitert. Sie schafft keine einzige neue Wohnung, sie verhindert den Neubau, sie bremst Investitionen und torpediert den Klimaschutz, denn Investitionen in energetische Sanierungen bleiben eben aus, wenn es sich nicht rechnet,“ betonen Rudolf und Wecker.
