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Landtag stärkt Videoschutz

Künftig dürfen Städte und Gemeinden Kameras flexibler einsetzen – etwa an problematischen Orten, Verkehrsknotenpunkten oder zum Schutz öffentlicher Einrichtungen. Was jetzt erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat kürzlich eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, die Städten und Gemeinden künftig deutlich größere Freiheiten bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum gibt. Ziel sei es, „die Sicherheit zu erhöhen und mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen“, sagte Innenminister Thomas Strobl bei der Beschlussfassung.

Was ändert sich?

Mit der Gesetzesänderung erhalten Kommunen erstmals die Möglichkeit, Videoüberwachung auch unter erleichterten Voraussetzungen einzusetzen – nicht nur an ausgewählten Objekten, sondern wesentlich breiter, wenn es um öffentliche Aufgaben oder die Ausübung des Hausrechts geht.

Vor der Reform durften Kameras im Südwesten nur an klar definierten Orten eingesetzt werden – etwa zur Sicherung einzelner Kulturgüter, öffentlicher Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Diese Beschränkung entfällt nun.

Künftig erlaubt – Beispiele für Einsatzorte:

  • Öffentliche Plätze und Wege, wo es sicherheitspolitische oder ordnungsrechtliche Gründe gibt.
  • Bus- und Bahnhöfe, Haltestellen und Verkehrsknotenpunkte.
  • Polizeireviere und kommunale Fahrzeugparks, um Sachbeschädigung und Vandalismus besser zu verhindern.
  • Kulturdenkmale, beispielsweise wertvolle Brunnen oder Bauwerke auf Marktplätzen.
  • Orte mit wiederkehrenden Problemen durch illegale Müllablagerung oder Diebstahl, etwa Wertstoffhöfe.


Weitere zentrale Neuerungen

Längere Speicherfrist Die maximale Dauer, wie lange Videoaufnahmen gespeichert werden dürfen, wird auf zwei Monate erhöht. Das soll Kommunen und Behörden mehr Zeit geben, relevante Aufnahmen auszuwerten.

Einsatz von Künstlicher Intelligenz Erstmals ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Einsatz von KI-Technologien erlaubt – zum Beispiel zur Erkennung gefährlicher Situationen (etwa Sturz- oder Ertrinkungsrisiken) oder zum Schutz kritischer Infrastruktur.

Innenminister Strobl betonte, man vertraue den Kommunen, dass sie Datenschutz und Nutzungserfordernisse vor Ort verantwortungsvoll abwägen können. Die Reform wolle genau diesen Ausgleich stärken. Neben dem Videoschutz enthält das überarbeitete Landesdatenschutzgesetz auch weitere Regelungen zum Einsatz von KI und zur Nutzung personenbezogener Daten etwa für Forschung, die über die kommunale Videoüberwachung hinausgehen.

Die Gesetzesänderung schafft einen breiteren rechtlichen Rahmen für Videoüberwachung, der weit über bisherige Ausnahmen hinausgeht. Kommunen können künftig deutlich flexibler entscheiden, wo und wie Kameras eingesetzt werden, um Sicherheit, Ordnung und Schutz öffentlicher Werte zu verbessern – innerhalb der datenschutzrechtlichen Vorgaben und unter Abwägung der Bürgerrechte.