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Land will das Wohnen in denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern

Mit einem Sonderprogramm will das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Konzepte fördern, die das Wohnen in denkmalgeschützten Gebäuden möglich machen. "Wohnen im Kulturdenkmal" soll Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ermuntern, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Konzipiert hat das Programm das Landesamt für Denkmalpflege.

Schon jetzt unterstützt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Wohnkonzepte in Kulturdenkmalen. Bislang geschieht das über die klassische Denkmalförderung. Bei der Vorstellung des neuen Sonderprogramms betonte Ministerin Nicole Razavi, man wolle nun noch "eine Schippe drauflegen". Konkret heißt das, dass das Ministerium mit dem Sonderprogramm nicht nur die selbst Projekte fördert, sondern schon die Erstellung entsprechender Konzepte. Das Potenzial ist groß: Offiziellen Angaben zufolge gibt es 90.000 Kulturdenkmale, wobei freilich nicht alle davon bewohnbar sind. 

Razavi: Wohnen in Kulturdenkmalen hat einzigartigen Charme und ist nachhaltig im besten Sinne

Die Auftaktveranstaltung fand in Beuren im Landkreis Esslingen statt. Das ist kein Zufall, denn in der Gemeinde ist die Dichte denkmalgeschützter Gebäude besonders hoch: im Ortskern fallen 70 Liegenschaften in diese Kategorie, unter anderem das älteste bekannte Firstständerhaus Baden-Württembergs aus dem Jahr 1411/12. „Mit diesem Programm setzen wir ein Zeichen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme“, sagte Razavi. „Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen ist dazu nachhaltig im besten Sinne. Wir wollen die Eigentümer von Denkmalen vor allem zu solchen Projekten ermuntern und ermutigen, die beispielhaft zeigen, was man aus so einem Denkmal machen kann", so die Ministerin weiter. 

Engagierte Landkreise und Gemeinden erhalten Multiplikatoren-Bonus von 10.000 Euro

Als Beispiele nannte sie leerstehende Gasthöfe, Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser, aber auch denkmalgeschützte Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden wie ehemalige Lagerhäuser, Fabriken oder Werkstätten. Gemeinden oder Landkreise, die sich im Rahmen des Programms engagieren wollen, erhalten vom Land einen sogenannten Multiplikatoren-Bonus dafür, dass sie bestimmte Informationen bereitstellen, Beratungen anbieten und Materialien veröffentlichen. 

Förderanträge seit 6. Mai möglich, Höchstförderung für Leuchttürme bis zu 300.000 Euro

Förderanträge können interessierte Gemeinden seit dem 6. Mai beim Landesamt für Denkmalpflege stellen. Insgesamt stellt das Land zwei Millionen Euro für dieses und das kommenden Jahr zur Verfügung. Konkret gefördert werden 

  • Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung, Ausbau) mit bis zu 20.000 Euro
  • Leuchtturmprojekte mit bis zu 300.000 Euro. 

„Wir wollen aufzeigen, dass Wohnraumschaffen in Kulturdenkmalen in vielfacher Weise denkmalgerecht möglich ist. Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer gerne und steht ihnen beratend mit seinem Fachwissen zur Seite", sagte der Präsident des Landesamts für Denkmalpflege, Claus Wolf, im Rahmen der Auftaktveranstaltung.