Land setzt Wettbewerb für „Gründungsfreundliche Kommunen“ fort
Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihren Standort wirtschaftsfreundlich zu gestalten. Wie gelingt es, gründungsfreundlicher zu werden und auf das immer wichtigere Thema der Unternehmensnachfolge zu reagieren? Gemeinden, Städte, Landkreise und Verbundprojekte aus Baden-Württemberg können ihre Konzepte zur Förderung von Gründungen und Nachfolgen, sei es digital oder durch die Vermittlung von Leerständen und die Unterstützung neuer Geschäftsmodelle, beim Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“ einreichen. Das Wirtschaftsministerium zeichnet im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW bereits zum vierten Mal die gründungsfreundlichsten Kommunen aus.
Anforderungen an Wirtschaftsförderungen werden komplexer
Das Ministerium unterstützt die Erstellung der Konzepte: Kommunen erhalten bis zu 2.500 Euro, interkommunale Projekte bis zu 5.000 Euro. Die besten Konzepte werden prämiert. Die drei Finalisten erhalten neben der Auszeichnung „Gründungsfreundliche Kommune 2024/2025“ auch Preisgelder: 10.000 Euro für Platz eins, 7.500 Euro für Platz zwei und 5.000 Euro für Platz drei. Zusätzlich wird ein Sonderpreis Nachfolge in Höhe von 10.000 Euro vergeben. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut betonte, dass die Anforderungen an die Wirtschaftsförderungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen gestiegen seien.
„Sie müssen bei der Gründungsförderung immer schneller und flexibler agieren. Gleichzeitig kommen immer mehr Unternehmer in das Rentenalter und das Thema Unternehmensnachfolge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit unserem Landeswettbewerb möchten wir die kommunale Gründungsunterstützung weiter erhöhen, wertschätzen und sichtbar machen. Erstmalig werden wir in dieser Wettbewerbsrunde einen Sonderpreis Nachfolge vergeben!“, so Hoffmeister-Kraut.
Appell zur Teilnahme an Gemeinden im Ländlichen Raum
Auch wenn es bereits eine ganze Reihe erfolgreicher kommunaler Gründungsinitiativen in Baden-Württemberg gebe, möchte man die Gründungsdynamik hochhalten. „Dazu sollen vor allem die innovativen und vorbildlichen Angebote kommunaler und regionaler Gründungsstrukturen besser sichtbar gemacht werden und Lücken gezielt geschlossen werden“, fügte die Ministerin hinzu.
„Ich ermuntere gerade auch Gemeinden im ländlichen Raum, an unserem Landeswettbewerb teilzunehmen und die Förderung des Wirtschaftsministeriums zur Erstellung eines Konzepts in Anspruch zu nehmen.“ Die bisherigen Wettbewerbsrunden haben gezeigt, dass es viele Ansätze gibt, wie Kommunen gründungsfreundlicher werden können. Dazu gehören die Aktivierung der regionalen Gründungsszene, deren Vernetzung mit relevanten Partnern, Veranstaltungen wie Gründungstage und -messen, Pop-up-Store-Angebote und Projekte zur Gründungsqualifizierung an Schulen.
Bewerbungen sind bis zum 31. Juli möglich
„Die Gründerinnen und Gründer sind dankbar für jedes qualifizierte Angebot zur lokalen Unterstützung ihrer Vorhaben. Die Gemeinden, Städte und Landkreise belohnen sich mit zukunftsfähigen Unternehmen, neuen Arbeitsplätzen und späteren Steuereinnahmen. Wir dürfen auf kreative und wirkungsvolle Ideen in der nächsten Wettbewerbsrunde gespannt sein“, sagte Hoffmeister-Kraut. Der Wettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte, Landkreise und interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
Er wird vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden, dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Gemeindetag Baden-Württemberg sowie dem Industrie- und Handelskammertag BWIHK und dem Handwerkstag BWHT durchgeführt. Die Finalisten werden auf der Jahrestagung der baden-württembergischen Wirtschaftsförderer am 3. Dezember 2024 in der Rotunde der L-Bank in Stuttgart ermittelt. Kommunen in Baden-Württemberg können sich bis zum 31. Juli 2024 für den Wettbewerb registrieren.