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Land gibt Startschuss für neue Klima-Förderung

Corona-Hilfsgelder aus dem Topf der Europäischen Union kommen Kommunen zugute, die Projekte im Bereich Klimaschutz vorantreiben. Das Umweltministerium stockt das seit 2014 bestehende Förderprogramm "Klimaschutz mit System" um 20,2 Millionen Euro auf. Förderfähig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Kommunen zu senken.

Der Klimaschutz spielt auch in den Gemeinden eine immer größere Rolle. Im Jahr 2014 hat die Landesregierung das Förderprogramm "Klimaschutz mit System" auf den Weg gebracht. Die Gelder sind für Gemeinden und Landkreise vorgesehen, die eigene Klimaschutzkonzepte erarbeitet und Maßnahmen zu dessen Umsetzung auf den Weg gebracht haben. Mit der aktuellen Förderrunde trägt das Land der Tatsache Rechnung, dass Kommunen im Klimaschutz eine Vorreiterrolle einnehmen.

Zweite Klima-Förderrunde rief große Resonanz bei Gemeinden und Landkreise hervor

Im Zuge des ersten Förderaufrufs vor sechs Jahren hatte das Umweltministerium zunächst 13 Projekte mit einem Volumen von 18 Millionen Euro ausgewählt und die Gemeinden dazu aufgerufen, einen Förderantrag zu stellen. Ein zweiter Förderaufruf folgte 2016. Die Resonanz darauf war bei Städten, Landkreisen und Gemeinden deutlich größer als noch zwei Jahre zuvor. Ausgezeichnet wurden schließlich 16 Projekte, das Fördervolumen betrug neun Millionen Euro.

Klima-Förderung für Maßnahmen, die CO2-reduzieren - direkt oder indirekt

In der aktuellen, dritten Förderrunde macht das Land 20 Millionen Euro locker. Genauer gesagt nicht das Land, sondern die Europäische Union. Um die Erholung ihrer Mitgliedstaaten von der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Kommission verschiedene Strukturfondsprogramme unter dem Titel REACT-EU aufgelegt. Das Umweltministerium ruft aus diesem Fonds nun 20,2 Millionen Euro ab. Gefördert werden soll die Umsetzung konkreter klimafreundlicher Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß reduzieren. Einige mögliche Beispiele: Die energetische Sanierung, die Einbindung eigener Liegenschaften in Wärmenetze, Maßnahmen für einen klimafreundlicheren Fuhrpark, der Auf- und Ausbau eines kommunalen Carsharing-Projekts oder die Schaffung energieeffizienter Wärmenetze einschließlich ihrer Erzeugungsanlagen.

Klima-Förderung auch für bewusstseinsbildende Maßnahmen, Lehr- und Lernangebote

Ebenso förderfähig sind sogenannte nicht-investive Maßnahmen. Darunter versteht man solche, die zur Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter oder der Bevölkerung über den CO2-Ausstoß beitragen, Verhaltensänderungen im Sinne des Klimaschutzes anregen oder Kohlendioxid-mindernde Investitionen Dritter im Bereich Klimaschutz und Energie unterstützen, zum Beispiel Schulungen oder Vorträge. Diese Kategorie schließt digitale Lehr- und Lernangebote mit ein.

Fördersatz beträgt in der Regel 80 Prozent, mindestens 160.000 Euro, höchstens drei Millionen

Das Programm richtet sich in erster Linie an Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Auch Vorhaben von Privatunternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts können gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie aus einem kommunalen Klimaschutzkonzept abgeleitet sind und im Einvernehmen mit einer kommunalen Stelle umgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt sowohl für investive als auch nicht-investive Maßnahmen im Regelfall 80 Prozent. Im Einzelfall kann die Förderung bei Anwendung des europäischen Beihilferechts jedoch geringer ausfallen. Die Mindestfördersumme beträgt 160.000 Euro, der Höchstfördersatz liegt in der Regel bei drei Millionen Euro.

Gemeinden müssen bis 15. Februar Projektskizze bei KEA einreichen, Entscheidung im Frühjahr

Das Auswahlverfahren ist zweistufig aufgebaut. Zunächst wählt eine Fachjury geeignete Projektvorschläge aus. Grundlage ist ein transparentes Bewertungssystem. Interessierte Gemeinden können ihre Projektskizzen bis zum 15. Februar 2021 per Email bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg unter info@kea-bw.de einreichen. Im zweiten Schritt erfolgt im Frühjahr 2021 die Bekanntgabe der Entscheidung. Die Förderantrage müssen die Gemeinden dann bei der L-Bank einreichen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Internetseite des Umweltministeriums.