Kreisfinanzen „desaströs“
Die Finanzlage der baden-württembergischen Landkreise hat einen historischen Tiefpunkt erreicht. Das zeigt der vergangene Woche veröffentlichte Kreisfinanzbericht 2025 des Landkreistags Baden-Württemberg. Er offenbart dramatische Entwicklungen, die Landkreistagspräsident Joachim Walter als „desaströs“ bezeichnet.
„Die Landkreise finanziell am Kipppunkt“
Der Bericht zeigt: 89 Prozent der Landkreise können ihre Ausgaben nicht mehr durch laufende Erträge decken – ein beispielloser Befund. In sechs Kreisen müssen sogar echte Fehlbeträge ausgewiesen werden, die in der Privatwirtschaft als dauerhafte Verluste gelten würden. Die Ursachen für den Finanzkollaps liegen laut Landkreistag vor allem in den massiv steigenden Ausgaben in der Jugend- und Eingliederungshilfe sowie im Krankenhausbereich. Diese Mehrausgaben werden bislang nicht durch entsprechende Erstattungen von Bund und Land kompensiert. „Die Landkreise stehen finanziell an einem Kipppunkt“, warnt Präsident Walter. Ohne schnelles und nachhaltiges Handeln sei die kommunale Selbstverwaltung in Gefahr – ein Eckpfeiler der föderalen Ordnung drohe zu kippen.
„Beweis für einen akuten Systemfehler“
Die Finanzzwischenberichte der Kreise lassen zudem erwarten, dass sich das Defizit zum Jahresende weiter verschärft – um über 100 Millionen Euro schlechter als geplant. Bereits im ersten Quartal 2025 haben die Städte, Gemeinden und Landkreise im Land gemeinsam ein Defizit von 2,4 Milliarden Euro eingefahren, wie auch der Gemeindetag bestätigt. Zusammen mit dem Minus von 3,1 Milliarden Euro aus dem Jahr 2024 sei dies „nicht mehr nur ein Warnsignal, sondern der Beweis für einen akuten Systemfehler“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger.
Um die akute Notlage zu bewältigen, fordern die kommunalen Spitzenverbände entschlossene Gegenmaßnahmen. Kurzfristig müsse der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer deutlich erhöht werden – idealerweise verdreifacht. Parallel dazu brauche es mehr originäres Landesgeld im kommunalen Finanzausgleich, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu sichern. Langfristig seien strukturelle Reformen unvermeidlich: Dazu zählt eine grundlegende Neuausrichtung des Sozialstaats mit weniger Bürokratie und stärkerer Betonung struktureller, sozialräumlicher Lösungen. Auch das sogenannte Konnexitätsprinzip – „wer bestellt, muss zahlen“ – müsse endlich rechtssicher ausgestaltet werden.
Zweites Krisentreffen bringt keine Einigung auf Mittelverteilung
Inmitten der eskalierenden Finanzkrise trafen sich am vergangenen Freitag erneut Vertreter der Kommunen mit der grün-schwarzen Landesregierung, um über mögliche Wege zur kurzfristigen Stabilisierung der Haushalte zu sprechen. Ein Ergebnis des Treffens: Die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich – pro Quartal rund 2,5 Milliarden Euro – sollen, wie bereits im Mai, vorgezogen werden. Zusätzliche Mittel stehen dadurch jedoch nicht zur Verfügung.
Eine zentrale Einigung blieb aus – insbesondere in der Frage der Verteilung der Bundesmittel aus dem Sondervermögen für Investitionen. Kommunale Vertreter forderten, einen Großteil davon an Städte, Gemeinden und Landkreise weiterzugeben, und verwiesen auf Schleswig-Holstein. Dort wurde bereits ein klarer Verteilschlüssel festgelegt: 62,5 Prozent für die Kommunen, 37,5 Prozent für das Land. Eine vergleichbare Regelung für Baden-Württemberg scheiterte bislang am Widerstand der Landesregierung.
