In Baden-Württembergs Städten und Gemeinden könnten künftig mehr Kameras im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen.
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Kommunen sollen Videoüberwachung ausweiten können

Städte und Gemeinden sollen künftig deutlich mehr Spielraum bei der Videoüberwachung bekommen. Die geplante Reform des Landesdatenschutzgesetzes erlaubt weitreichende neue Einsatzmöglichkeiten – von Wertstoffhöfen bis zu öffentlichen Plätzen.

Die Frage, ob Videoüberwachung tatsächlich hilft, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Ein Blick etwa nach Großbritannien, wo Kameras im öffentlichen Raum längst zum Stadtbild gehören, zeigt: Auch wenn Kritikerinnen und Kritiker darauf hinweisen, dass Straftaten nur verlagert würden, sprechen zahlreiche Beispiele dafür, dass Überwachung an bestimmten Orten durchaus auch eine präventive Wirkung entfalten kann.

In Deutschland ist das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger laut Umfragen nicht immer durchweg positiv — nicht erst seit der Debatte darüber, wie unsere Städte aussehen und wirken sollen. Die Sorge vor Vandalismus, vor gefährlichen Situationen im öffentlichen Raum oder die wiederkehrenden Diebstähle von Kupfer auf Wertstoffhöfen und Friedhöfen sind durchaus reale Probleme, die Kommunen seit Jahren beschäftigen.

Videoüberwachung ist dabei kein Allheilmittel. Aber sie kann ein wirksamer Baustein sein, um das öffentliche Leben zu schützen, Straftaten aufzuklären oder im Idealfall schon zu verhindern.

Neues Landesdatenschutzgesetz: Was sich für Städte und Gemeinden ändert

Nun soll es neue gesetzlichen Möglichkeiten für Städte und Gemeinden in Sachen Videoüberwachung geben. Kommunen soll damit eine Chance gegeben werden, selbst auszuprobieren, wie sie ihre Orte gezielt sicherer machen können.

Denn am 2. Dezember 2025 hat der Ministerrat des Landes eine Änderung des Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (L-DSG) beschlossen. Bisher war Videoüberwachung meist auf besonders schützenswerte Objekte oder Einrichtungen wie Kulturgüter, Amtsgebäude oder öffentliche Verkehrsmittel beschränkt. Die neue Regelung hebt diese Beschränkung auf: Künftig soll das Filmen überall dort zulässig sein, wo öffentliche Stellen ihre Aufgaben wahrnehmen müssen oder das Hausrecht ausüben — etwa an öffentlichen Plätzen, Wertstoffhöfen oder kommunalen Einrichtungen.

KI-gestützte Kameras: Moderne Technik für Prävention und Infrastruktur

Zugleich wurde die Speicherfrist für Videoaufnahmen auf bis zu zwei Monate verlängert. Damit haben Verwaltungen deutlich mehr Spielraum, wenn Aufnahmen als Beweismittel oder zur Aufklärung genutzt werden müssen.

Darüber hinaus wird künftig der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Videoüberwachung erlaubt — zum Schutz von Leben und Gesundheit, aber auch zur Überwachung öffentlicher Infrastruktur. Konkret könnten Kameras etwa in Schwimmbädern installiert werden, um Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen. Hierfür gibt es bereits Systeme, die intelligent Gefahrensituationen erkennen und darauf hinweise können.

Datenschutz und Transparenz bleiben zentrale Voraussetzungen

Auch an Wertstoffhöfen oder öffentlichen Verkehrsflächen kann KI helfen, Vandalismus, illegale Müllablagerung oder Diebstähle schneller zu identifizieren. Diese Reform ist Teil eines größeren Gesetzespakets, mit dem das Land der öffentlichen Verwaltung mehr Handlungsspielräume geben will — angesichts wachsender Anforderungen an Sicherheit und Digitalisierung.

Kommunen können damit künftig gezielt Videokonzept-Phasen einleiten, um etwa Probleme wie wilde Müllablagerung, Sachbeschädigung, Diebstahl oder Sicherheitsdefizite an öffentlichen Einrichtungen anzugehen. Wertstoffhöfe, kommunale Gebäude, Schwimmbäder oder Parkplätze könnten damit sicherer gemacht werden. Gleichzeitig eröffnet der Einsatz von KI-gestützter Überwachung neue Optionen - allerdings verbunden mit der Verantwortung, Datenschutz und Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu wahren.

Gleichzeitig ist laut Expertinnen und Experten Sorgfalt geboten: Der mögliche Eingriff in die Privatsphäre erfordert eine ausgewogene Bewertung — Videoüberwachung sollte nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich verhältnismäßig ist. Kommunen sind gut beraten, verständliche Regeln für Kennzeichnung, Speicherfristen und Löschkonzepte zu definieren sowie den Einsatz von KI mit klaren Richtlinien zu begleiten.

Der Beschluss des Ministerrats schafft nun die gesetzliche Grundlage. Es lohnt sich also, bestehende Sicherheits- und Überwachungskonzepte zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.