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Kommunen erhalten Geld für Naturschutz

Kommunen können ab sofort Fördermittel für den Naturschutz beantragen. Die Stiftung Naturschutzfonds stellt insgesamt zweieinhalb Millionen Euro bereit. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu fördern.  

Die Stiftung Naturschutzfonds stellt für den Naturschutz in Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro bereit. Förderanträge können von gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, Unternehmen und Einzelpersonen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Ab sofort haben Interessierte die Möglichkeit, bei der Stiftung Naturschutzfonds Fördergelder für ihre Naturschutzprojekte zu beantragen. Diese Gelder stammen aus Ersatzzahlungen des Jahres 2023 und belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro.

Mit der Initiative „Wir fördern Vielfalt“ möchte die landesweit agierende Naturschutzstiftung Projekte unterstützen, die sich dem Schutz und der Förderung der biologischen Vielfalt widmen (Details zur Initiative finden Sie auf der verlinkten Seite). Die Mittel stammen aus Ersatzzahlungen für Eingriffe in die Natur, die nicht kompensiert werden können, und fließen in praktische Naturschutzmaßnahmen wie Artenschutz, Schaffung von Biotopverbünden und -vernetzungen oder Erstpflege.

Lebensqualität von Tier- und Pflanzenarten verbessern

Die Stiftung zielt darauf ab, die Lebensqualität der zahlreichen Tier- und Pflanzenarten in der Region zu verbessern. „Dank der Stiftung Naturschutzfonds werden aus Ideen konkrete Projekte“, erklärte Umweltministerin Thekla Walker, die auch Vorsitzende des Stiftungsrates ist, am 14. Februar 2024 in Stuttgart. Sie motiviert alle engagierten Bürger, das Förderangebot zu nutzen und damit einen bedeutenden Beitrag zum Naturschutz zu leisten.

Die Einreichung von Förderanträgen ist jetzt möglich. Eine Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Projekte die Natur und Landschaft nachhaltig aufwerten und im jeweiligen Naturraum entsprechende Ersatzzahlungen verfügbar sind. Zudem muss vor der Antragstellung eine Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium erfolgen. Die Frist für die Ausschreibung endet am 30. September 2024. Anträge, die bis zum 1. Juli 2024 bei der Stiftung eingehen, haben Aussicht auf eine Genehmigung innerhalb des Jahres, sofern Mittel vorhanden sind.

Für weitere Informationen veranstaltet die Stiftung Naturschutzfonds am 13. März 2024 ein digitales Informationsmeeting.