Kommunale Europapolitik: Eine anspruchsvolle Partnerschaft
Ich bin gebeten worden, kurz vor meinem Ausscheiden aus dem Dienst des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), eine kurze kommunal geprägte Bestandsaufnahme der Europapolitik seit Beginn der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts zu machen. Ich folge dieser Anfrage sehr gern, unter anderem auch deshalb, weil die Geschichte des Europabüros des DStGB sehr eng mit den führenden Personen des baden-württembergischen Gemeindetags verbunden ist, allem voran mit der Rolle des ehemaligen, leider viel zu früh verstorbenen Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Christian O. Steger. Er hat, wie auch seine Nachfolger, auf Bundesebene bis heute immer einer aktiven Rolle des Europabüros des DStGB in Brüssel das Wort geredet und es gestützt. Dafür soll an dieser Stelle Dank ausgesprochen werden.
Die Kommunen entdecken Europa
Doch kommen wir quasi zur Genese der kommunalen Europapolitik seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Der Beginn der neunziger Jahre war im Hinblick auf die deutschen Kommunen von der Erkenntnis geprägt, dass Europapolitik nicht nur – wie der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard sagte – Außen-, sondern vor allem auch Innenpolitik ist. Dies war den führenden Köpfen der kommunalen Ebene eigentlich schon lange klar und man bearbeitete auch schon lange die EU-Entscheidungen, aber bis dato fehlte es an einer Kopfstelle, einer Vorfeldorganisation, einem Brückenkopf in Brüssel, um schneller, effektiver und fundierter handeln zu können.
Das Handeln geschah zu jener Zeit nebenbei bemerkt noch ohne Internet. De facto hieß dies: Informationen händisch sammeln sowie Kontakte mit der Kommission und dem Europäischen Parlament aufzubauen. Man war eben neu in Brüssel. Übrigens waren dies auch die Bundesländer, die nur unwesentlich früher in Brüssel ihre Landesbüros einrichteten.
Besonders war dabei und ist es noch, dass alle diese neuen Einrichtungen oder Dependancen generell den gleichen rechtlichen Status hatten; nämlich einen privaten. Es gab und gibt bis heute und bis auf einen Fall keine zwingende Registrierung im Lobbyverzeichnis der EU und keine besondere rechtlich privilegierte Position der Bundesländerbüros oder der Kommunalbüros in Brüssel. Offizieller Ansprechpartner der EU-Kommission ist weiterhin der Bundesstaat und seine Ständige Vertretung bei den Organen der Europäischen Union.
Atmosphärisch waren jene Jahre – bis circa zur Mitte der 2000er-Jahre – die goldene Periode im Verhältnis der deutschen Kommunen zur EU. Es herrschte eine Aufbruchstimmung und das Engagement der kommunalen Vertreter, aber auch die Aufmerksamkeit der Europäischen Stellen für kommunale Belange war groß. Die Europäische Union – gestärkt durch die Vision ab 1992, einen Europäischen Binnenmarkt zu schaffen – legte rein quantitativ Richtlinie für Richtlinie und Verordnung für Verordnung vor. Zudem wurde im Jahr 1994 der Ausschuss der Regionen (AdR) eingerichtet, der der kommunalen Seite drei von 24 deutschen Sitzen zusprach. Auch von dort wurde und wird im kommunalen Sinne agiert. Es herrschte Aufbruchstimmung. Meinungsunterschiede zwischen der kommunalen Seite und der EU gab es wenig, obwohl es sie gab. Austausch war der Trumpf.
Erste Konfliktlinien
Inhaltlich begann die EU sich vor allem im Bereich der Liberalisierung von Märkten (Telekommunikation) und der Deregulierung von nationalen Vorschriften zu positionieren. Ferner rückte neben der Strukturpolitik (EU-Fonds vor dem Hintergrund der Osterweiterung) der Umweltschutz in den Vordergrund. So legte zum Beispiel im Jahr 2000 die EU-Kommission die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor, die den höchst kommunalrelevanten Wasser- und de facto Bodenbereich tangierte. Die Kommission kam hier zu dem Schluss, dass der erstrebenswerte „gute“ Zustand des Wassers – dies ist der Fachbegriff – mehrheitlich in Europa zu Beginn der 2000er-Jahre nicht erreicht wurde und bisher auch nicht erreicht worden ist. Hier sind wir bei einem der ersten großen Punkte, wo es zwischen den deutschen Kommunen und der EU kritischer wurde. Die Vorstellungen der EU zum Umweltschutz, später Klimaschutz, wurden zwar von den Kommunen im Grundsatz begrüßt – das werden sie heute noch –, aber man sah nach und nach auch, dass die Gesetzgebung einen hohen Aufwand und vor allem auch erhebliche Kosten mit sich brachte.
Dennoch war die Umweltpolitik zu jener Zeit nicht der erste schwere Konflikt mit der EU. Dies waren vielmehr die europäischen Bestrebungen, die Kommunalwirtschaft teilweise zu liberalisieren oder zu privatisieren. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen liegt darin, dass man bei der Liberalisierung den jeweiligen Markt (Abfall, ÖPNV, Wasser und so weiter), der von der Kommission tendenziell als „verwerfliches“ öffentliches Monopol gesehen wurde, aufbrechen und bei der Privatisierung privates Kapital in öffentliche Monopole einführen wollte. Das Ganze sollte notfalls gegen den Willen der öffentlichen Eigentümer geschehen.
Durch einige Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), aber auch durch die allgemeine politische Diskussion entstand so ein Druck auf die kommunale Seite. Dem konnte bisher immer begegnet werden. Ein Einbruch in die Kernbereiche der deutschen Kommunalwirtschaft ist der EU bisher nicht gelungen. Auch nicht bei den Sparkassen. Mittlerweile ist das Thema eher außerhalb des politischen Fokus. Die EU-Kommission konzentrierte sich nach den 2000er-Jahren eher auf eine Vertiefung des Binnenmarktes außerhalb der öffentlichen Wirtschaft, auf den Umweltschutz und auf die europäischen Wirtschaftskrisen (Europäischer Stabilitätsmechanismus, ESM).

Mit Schengen und der Vision eines europäischen Binnenmarkts herrschte seit den 1990er-Jahren Aufbruchsstimmung in Europa – auch für die Kommunen.
Die Debatten von heute
Kommen wir zum Schluss. Zu den letzten Jahren. Welche Themen dominieren? Erstens: Abbau von europäischer Bürokratie. Dieses Thema dominiert nicht nur Brüssel, sondern auch Berlin und das seit Jahrzehnten. Es wird noch die Nach-Nachfolger des Europabüros beschäftigen. EU-Präsident Juncker versuchte dem Thema zu begegnen, indem er ganz einfach die Menge der Gesetzesvorschläge reduzierte. Das war nur ein halber Erfolg.
Zweitens: Die EU-Gesetzgebung zum Umwelt- und Klimaschutz hat einen Umfang erreicht, der von manchen als Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft und der Handlungsfähigkeit der deutschen Kommunen angesehen wird. Von manchen aber auch nicht. Hier muss der DStGB sich bemühen, eine vernünftige Lösung zu finden. Das ist natürlich einfacher gesagt als getan, aber es wird gerade versucht zu tun; zum Beispiel bei der EU-Wiederherstellungsverordnung für die Natur.
Drittens: Die Ankurbelung der Europäischen Wirtschaft. Dieses Thema steht im engen Zusammenhang mit Punkt 2. Die Kommunen fordern hier zusammen mit vielen Wirtschaftsverbänden eine Beschleunigung und Entschlackung der Verfahren und Vorschriften. Es geht dabei um das öffentliche Auftragswesen, die Wohnraumpolitik oder den richtigen passgenauen Einsatz von EU-Fördermitteln. Hier stehen wir übrigens in engem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vom baden-württembergischen Europabüro, mit denen wir sehr oft und gern kooperieren. Vier Augen sehen immer mehr als zwei. Die Behandlung der oben angesprochenen Themen wird jedoch nicht einfach. Nicht nur in Deutschland haben sich die politischen Fronten verhärtet. Aber wenn es einfach wäre, könnten wir das ja anderen überlassen.
Autor

Klaus Nutzenberger leitete viele Jahre das Brüsseler Büro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Eurocommunale).