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Kleinere Gemeinden zögern bei kommunaler Wärmeplanung

Kleinere Kommunen in Deutschland zeigen sich bei der kommunalen Wärmeplanung bislang zurückhaltend. Das Kompetenzzentrum Wärmewende warnt deshalb vor Verzögerungen und mahnt zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Rund ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland entstehen durch die Wärmeversorgung von Gebäuden – vor allem durch die Nutzung fossiler Energieträger wie Erdgas und Heizöl. Eine Transformation der Wärmeversorgung gilt daher als zentral, um den Gebäudesektor klimaneutral zu gestalten und die nationalen Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau kommunaler Wärmenetze soll dabei eine wichtige Grundlage schaffen, um den Umstieg auf klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen zu erleichtern.

Nur 2,4 Prozent kleinerer Gemeinden verfügen über fertigen Wärmeplan

Bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zeigen sich insbesondere kleinere Gemeinden in Deutschland noch zurückhaltend. Laut Robert Brückmann, dem Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende (KWW) in Halle (Saale), haben bislang lediglich 41 Prozent der Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern mit der Planung begonnen. Nur 2,4 Prozent dieser Gemeinden verfügen bereits über einen fertigen Wärmeplan. Dabei machen sie den Großteil der über 10.700 Kommunen in Deutschland aus. „Gerade diese kleinen Gemeinden müssen jetzt aktiv werden, um bis 2028 einen Wärmeplan vorlegen zu können“, mahnt Brückmann. Größere Städte sind schon deutlich früher gefordert: Sie müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 abschließen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet Städte und Gemeinden, eine langfristige Strategie zu erarbeiten, wie die Wärmeversorgung künftig klimaneutral gestaltet werden kann. Dabei sollen geeignete Technologien und Energieträger identifiziert werden, um Planungssicherheit für Investitionen in Gebäuden, Netzinfrastruktur und Versorgungsstrukturen zu schaffen.

Finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten oft noch Hürden

Ein wesentlicher Hemmschuh für den Fortschritt kleinerer Kommunen sind laut KWW fehlende finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten. In einer Umfrage unter Kommunen gaben rund 70 Prozent der kleinen Gemeinden an, aus genau diesen Gründen bislang nicht mit der Wärmeplanung begonnen zu haben. Hinzu kommt, dass viele dieser Kommunen bislang nicht über ein eigenes Wärmenetz verfügen, was die Planbarkeit zusätzlich erschwert. Stattdessen erscheint eine dezentrale Versorgung oftmals als einzig realistische Option – was wiederum die Erwartungen an die Wärmeplanung dämpft. Trotzdem betont Brückmann das große Potenzial, das auch in ländlichen Regionen liegt: „Einige sehr kleine Kommunen machen bereits vor, wie erfolgreiche Planung aussehen kann.“

Gesetzliche Grundlage und Fristen für die Kommunale Wärmeplanung

Die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung ist im Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes verankert, das Anfang 2024 in Kraft trat. Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, eine strategische Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erarbeiten. Dabei gelten gestaffelte Fristen: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Kleinere Kommunen haben etwas mehr Zeit – sie müssen ihre Planungen bis spätestens zum 30. Juni 2028 abschließen. Die Wärmeplanung bildet damit einen verbindlichen Rahmen für kommunale Entscheidungen zur Energieinfrastruktur und soll wesentlich zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW)
Das KWW ist eine bundesweite Anlaufstelle für Fragen rund um die kommunale Wärmewende. Es berät Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Wärmepläne und bietet praxisnahe Informationen, Schulungen und individuelle Unterstützung an. Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung strukturell zu begleiten und vor allem kleineren und mittelgroßen Kommunen den Einstieg zu erleichtern.

Förderungen in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Wärmeplanung mit verschiedenen Förderprogrammen. Über die „Landesförderung Klimaschutz-Plus“ sowie spezielle Förderaufrufe im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung können Kommunen finanzielle Zuschüsse beantragen. Diese decken u. a. Machbarkeitsstudien, Bestandsanalysen und Konzepterstellung ab. Auch die Landesenergieagentur KEA-BW bietet Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Pläne.